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   BGH, 12.11.2015 - StB 9/15   

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https://dejure.org/2015,36568
BGH, 12.11.2015 - StB 9/15 (https://dejure.org/2015,36568)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2015 - StB 9/15 (https://dejure.org/2015,36568)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2015 - StB 9/15 (https://dejure.org/2015,36568)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 26 StGB, §§ 103, 105 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 135 Abs. 2 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen; Nachträgliches Entfallen der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) für die Entscheidung über die noch unerledigte Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen; Nachträgliches Entfallen der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) für die Entscheidung über die noch unerledigte Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - StB 9/15
    Mit der Anklageerhebung ist die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs indes auf den Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin übergegangen, so dass die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für die Entscheidung über die noch unerledigte Beschwerde ebenfalls nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 1977 - StB 196/77, BGHSt 27, 253).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14

    Beschränkungen nach § 119 I StPO - Umdeutung einer Beschwerde in einen

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - StB 9/15
    Zuständig ist nunmehr der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin als das mit der Sache befasste Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1, 4 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 Ws 122/14, NStZ-RR 2014, 217).
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - StB 9/15
    Zuständig ist nunmehr der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin als das mit der Sache befasste Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1, 4 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 Ws 122/14, NStZ-RR 2014, 217).
  • BGH, 12.11.2020 - StB 34/20

    Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 - StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4).
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