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   BGH, 13.10.1999 - StB 10, 11/99, StB 10/99, StB 11/99   

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https://dejure.org/1999,12266
BGH, 13.10.1999 - StB 10, 11/99, StB 10/99, StB 11/99 (https://dejure.org/1999,12266)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - StB 10, 11/99, StB 10/99, StB 11/99 (https://dejure.org/1999,12266)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - StB 10, 11/99, StB 10/99, StB 11/99 (https://dejure.org/1999,12266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung - Beweismittel - Anfangsverdacht - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Schriftliche Unterlagen

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 94 Abs. 1; ; StPO § 94 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-frankfurt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tagebuchfall (RA Dr. Matthias Jahn)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 383
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 10/99
    Der Senat verweist insoweit auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem die Beschwerde der Beschuldigten gegen die Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters vom 10. Juni 1999 - 1 BGs 90/99 - verwerfenden Beschluß vom heutigen Tage - StB 7 u. 8/99. Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts gegen die Beschwerdeführer bedarf es auch für die Beschlagnahme nicht (vgl. BGHR StPO § 94 Beweismittel 4).

    Was die auch in diesem Verfahren beanstandete Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Versagung vollständiger Akteneinsicht durch die Ermittlungsbehörde angeht, verweist der Senat auf seine diesbezüglichen Ausführungen in der Entscheidung StB 7 und 8/99. Der behauptete Rechtsverstoß liegt aus den dort genannten Gründen auch hier nicht vor, zumal den Beschuldigten inzwischen auch Kopien von handschriftlichen Eintragungen in den Notizbüchern und Taschenkalendern zur Verfügung gestellt worden sind, mit denen sich jedenfalls teilweise die Stellungnahme des Verteidigers der Beschuldigten D. H. vom 9. September 1999 auseinandersetzt.

  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 10/99
    Der Senat verweist insoweit auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem die Beschwerde der Beschuldigten gegen die Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters vom 10. Juni 1999 - 1 BGs 90/99 - verwerfenden Beschluß vom heutigen Tage - StB 7 u. 8/99. Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts gegen die Beschwerdeführer bedarf es auch für die Beschlagnahme nicht (vgl. BGHR StPO § 94 Beweismittel 4).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 10/99
    Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen enthalten die Notiz- und Taschenkalender keine Eintragungen, die dem vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden absolut geschützten Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 ff.) zuzuordnen sind.
  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 10/99
    2 BJs 112/97 - 2 StB 10 u. 11/99.
  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Eine erweiternde Auslegung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO kommt über besonders gelagerte wie etwa die genannten Ausnahmefälle hinaus nicht in Betracht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 f.).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Die Absicht einer Anlehnung an diese Grundsätze war auch im Gesetzgebungsverfahren ausschlaggebend (vgl. die Ausführungen des Abgeordneten Bischel für die CDU-Landtagsfraktion, LT Rheinland-Pfalz, StB 10. WP, 41. Sitzung, S. 2389 u. 2392; ähnlich auch der Innenminister Böckmann, a.a.O. S. 2394).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Der Senat kann es (erneut) offenlassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 mwN; vom 10. März 2016 - StB 3/16).

    Dies spricht gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe bei Verfügungen und Beschlüssen eines Oberlandesgerichts, die in ein Grundrecht eingreifen, generell eine Rechtsmittelmöglichkeit vorsehen wollen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671).

  • BGH, 05.09.2019 - StB 22/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von

    Für eine auch mit Blick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, juris Rn. 15) allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung von § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7) ist hier kein Raum, weil diese nur in Betracht zu ziehen ist, wenn durch eine Entscheidung in mit den Ausnahmetatbeständen vergleichbarer schwerwiegender Weise in die Rechtssphäre des Betroffenen eingegriffen wird und dadurch die Durchbrechung des Grundsatzes der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999, StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Das ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt [vgl. BGHSt 13, 190, 193 ff.; 18, 12, 14 ff.; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 358/80; Beschluß vom 3. Mai 1982 - 6 BJs 43/82 StB 10-11/82; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 StR 806/82 - zum Urteil des LG Hamburg vom 11. März 1982 - (92) 5/81 KLs 150 Js 229/79; BVerfGE 12, 281 = NJW 1961, 723; 18, 353 = NJW 1965, 741 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]; BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1981 - 2 BvR 295/81 und 14. April 1981 - 2 BvR 297/81].
  • BGH, 07.02.2019 - StB 3/19

    Ausschluss der Beschwerde bei Ablehnung der Beiordnung eines weiteren

    Der Senat hat bereits mehrfach erwogen, ob § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO im engsten Rahmen analog angewendet werden könne; dies kommt bei der restriktiv auszulegenden Ausnahmeregelung allerdings nur in Betracht, wenn die angegriffenen Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.08.2019 - StB 20/19

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht

    Für eine auch mit Blick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, juris Rn. 15) allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung von § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7) ist angesichts dessen kein Raum, zumal vor einer etwaigen Ahndung von Verstößen gegen die Weisungen nach § 145a StGB diese vom dann zuständigen Tatgericht vollständig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, BGHR StGB § 145a Satz 1 Verstoß gegen Weisungen 3).
  • BGH, 10.03.2016 - StB 3/16

    Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen mit der Beschwerde (Verwendung

    Dabei kann der Senat (erneut) offen lassen, ob - entsprechend der herrschenden Auffassung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09, AfP 2009, 581, 582; vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176 mwN) - sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne von § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder ob sie nicht - in Übereinstimmung mit dem historischen Gesetzgeber (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Bd. 1, S. 883, 976) - der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10+11/15, NJW 2015, 3671 mwN).
  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

    Dies spricht gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe bei Verfügungen und Beschlüssen eines Oberlandesgerichts, die in ein Grundrecht eingreifen, generell eine Rechtsmittelmöglichkeit vorsehen wollen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 ).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 10 und 11/15.
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

  • BGH, 13.10.1999 - StB 11/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

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