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   BGH, 23.06.2020 - StB 18/20   

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https://dejure.org/2020,18151
BGH, 23.06.2020 - StB 18/20 (https://dejure.org/2020,18151)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2020 - StB 18/20 (https://dejure.org/2020,18151)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - StB 18/20 (https://dejure.org/2020,18151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (hier: PKK) und Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (hier: PKK) und Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.2020 - AK 66/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 18/20
    Mit Beschluss vom 9. Januar 2020 (AK 66/19) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.

    Auf die Gründe des angefochtenen Nichtabhilfebeschlusses sowie des Haftfortdauerbeschlusses vom 9. Januar 2020 (AK 66/19) nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Im Übrigen ist hinsichtlich der gegebenen Fluchtmöglichkeiten und der mangelnden beruflichen und sozialen Einbindung des Angeklagten im Inland auf den Haftfortdauerbeschluss des Senats vom 9. Januar 2020 (AK 66/19) zu verweisen, dessen Erwägungen fortgelten.

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 18/20
    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 42 ff.), ausreichend Rechnung getragen werden kann.
  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 18/20
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5 mwN) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Dies gibt als solches keinen Anlass dafür, dass die gefestigte verwaltungsgerichtliche und im Übrigen auch strafgerichtliche Rechtsprechung zur Einordnung der PKK nach deutschem Recht nunmehr in einem anderen Licht zu sehen sein könnte (zur fortdauernden Qualifizierung der PKK als ausländische terroristische Vereinigung in dem im vorliegenden Verfahren relevanten Zeitraum und bis heute vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, juris Rn. 6 ff., vom 23.06.2020 - StB 18/20 -, juris Rn. 1 ff., vom 09.03.2021 - 3 StR 197/20 -, juris, vom 30.06.2021 - AK 36/21 -, juris Rn. 6 ff., und vom 30.11.2021 - AK 49/21 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2021 - 7-37 OJs 2/14 -, n.v.).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

    Während bei einer Haftbeschwerde in laufender Hauptverhandlung die Überprüfung bereits insoweit beschränkt ist, als sie anhand von dann erforderlichen Darlegungen des Tatgerichts zu der Frage erfolgt, ob die Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung den dringenden Tatverdacht in Frage stellen (vgl. BGHR StPO § 117 Begründung 1; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH NJW 2017, 341; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020, Az.: StB 38/20; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020, Az.: StB 18/20; BGH, Beschluss vom 21. September 2020, Az.: StB 28/20; OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2021, Az.: 2 Ws 150/21; Senat, Beschluss vom 5. August 2021, Az.: 2 Ws 64/21), verengt sich der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts nach abgeschlossener Hauptverhandlung und Ergehen eines allein mit der Revision anfechtbaren Urteils ein weiteres Mal und ist der revisionsrechtlichen Prüfungskontrolle ähnlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. März 2019, Az.: 2 Ws 29/19; vom 9. Januar 2017, Az.: 2 Ws 1/17; vom 27. Oktober 2017, Az.: 2 Ws 173/17; vom 9. Dezember 2014, Az.: 2 Ws 208/14 und vom 29. Juli 2013, Az.: 2 Ws 156/13; OLG Köln, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az.: 2 Ws 60/16), da die Prognose, ob der Beschwerdeführer mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtskräftig verurteilt werden wird, nunmehr allein vom Erfolg der Revision abhängt.
  • BGH, 14.01.2021 - StB 49/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftbefehl (dringender Tatverdacht;

    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (insgesamt BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - StB 18/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.08.2020 - StB 27/20

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls; Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Vor dem Hintergrund der persönlichen Umstände des Angeklagten und seiner nach den Urteilsgründen langjährigen Einbindung in die Strukturen der PKK erscheint auch ein Untertauchen im Inland nach wie vor möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - StB 18/20, juris Rn. 11).
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