Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2019 - StB 19/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26495
BGH, 08.08.2019 - StB 19/19 (https://dejure.org/2019,26495)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2019 - StB 19/19 (https://dejure.org/2019,26495)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2019 - StB 19/19 (https://dejure.org/2019,26495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,26495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 304 StPO; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 GG
    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; dringender Tatverdacht; Unschuldsvermutung; Beschleunigungsgebot in Haftsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 89a Abs. 2a, § 89a Abs. 1 StGB, § 89c Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 263 Abs. 1, § 26 StGB, § 117 Abs. 1 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, §§ 27, 52 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 89c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 89a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, § 89c Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haftfortdauer wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "IS")

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 129b Abs. 1 S. 1-3; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Anordnung der Haftfortdauer wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "IS")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2019 - StB 13/19

    Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied;

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    Der Zeuge S. hat eine schwere staatsgefährdende Gewalttat dadurch vorbereitet, dass er es unternahm, zum Zwecke der Begehung einer solchen Gewalttat oder der in § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich nach Syrien und damit in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB durchgeführt wurden (vgl. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 37).

    Die Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat tritt nicht hinter dem Delikt der Terrorismusfinanzierung nach § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB zurück, weil sich die Unterstützung S. s nicht in der Geldleistung erschöpfte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 39).

    Dahingestellt bleiben kann, ob die diesbezügliche Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auch eine Ermächtigung im Sinne des § 89a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, § 89c Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StGB beinhaltet, denn die gegenständlichen Taten nach § 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB sind Inlandstaten, weshalb es vorliegend insoweit keiner Verfolgungsermächtigung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, 24 25 642 f.), ausreichend Rechnung getragen werden kann.

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.; BGH, aaO).

  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 16. April 2013 - StB 6/13; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 16. April 2013 - StB 6/13; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, aber auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217).
  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 16. April 2013 - StB 6/13; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • BGH, 11.01.2017 - StB 41/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    Der Senat hat mit Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16, juris) eine erste Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen und mit Beschluss vom 1. Juni 2017 (AK 20-24/17, juris) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 08.08.2019 - StB 19/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 16. April 2013 - StB 6/13; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

    Zudem verübten Mitglieder der Organisation auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in B., D. und F. (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129a Rn. 56 m.w.N.).

    Die Tathandlungen des Angeklagten wurden in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129b Rn. 11).

    88 Der Angeklagte hat die ausländische terroristische Vereinigung IS im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 Satz 1 und § 129b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB dadurch unterstützt, dass er die Ausreise des A. O. aus der B. D. zum Zwecke des Anschlusses an den IS und der Beteiligung an der Tätigkeit des IS sowie den anschließend tatsächlich erfolgten Anschluss von A. O. an den IS in dessen Herrschaftsgebiet in S. durch die beschriebenen Tathandlungen förderte (vgl. auch insofern die im vorliegenden Verfahren ergangene Entscheidung BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19).

    Der Angeklagte leistete Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 27 StGB, indem er die mit dem Ziel eines Anschlusses an den IS erfolgte Ausreise des Y. S. aus der B. D. durch die beschriebenen Tathandlungen förderte (vgl. auch die im vorliegenden Verfahren ergangene Entscheidung BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19 sowie BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19).

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 13. Oktober 2015 die nach § 129b Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Taten im Zusammenhang mit der Vereinigung "Islamischer Staat" erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17).

  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    c) Die versuchte Ausreise des Beschuldigten aus der Bundesrepublik Deutschland am 2. Januar 2021 mit dem Ziel, sich im Sudan durch den IS militärisch unterweisen zu lassen und anschließend in Afrika oder Syrien für den IS als militärischer Kämpfer tätig zu werden, führt nach der derzeitigen Beweislage zum dringenden Tatverdacht einer Strafbarkeit wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Abs. 2a in Verbindung mit Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 16, 29; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 20 f., 29, 35 ff.; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 6 ff.).

    Einer Verfolgungsermächtigung nach § 89a Abs. 4 StGB bedarf es nicht, weil sich der Tatvorwurf auf eine im Inland begangene Tat bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 31; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 17; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 41; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 16).

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social

    Denn sie bewirkten, dass R. sich dem IS als Mitglied anschließen und für die Vereinigung als Kämpfer tätig werden konnte, was für den IS von Vorteil war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - AK 61/19, juris Rn. 32; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 28; vom 27. August 2015 - AK 23/15, juris Rn. 24).
  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer

    Sie treten weder hinter eine - zugleich gegebene - Strafbarkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beziehungsweise Unterstützung einer solchen nach § 129a Abs. 1, 5 Satz 1 Alternative 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, BGHR StGB § 89a Konkurrenzen 1 Rn. 3 f.), noch verdrängt eines der beiden Delikte das andere (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 35 ff.; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 29; ebenso Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 19; vgl. auch Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89c Rn. 17; Herzog/El-Ghazi, Geldwäschegesetz, 4. Aufl., § 89c StGB Rn. 58).
  • BGH, 09.01.2020 - AK 61/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Somit war er diesem bei seinem Anschluss an die Organisation behilflich und förderte mithin durch jedenfalls eine Tat die terroristischen Ziele dieser Vereinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 28).
  • BGH, 08.03.2023 - AK 10/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Einer Verfolgungsermächtigung nach § 89a Abs. 4 StGB bedarf es hingegen nicht, weil sich der Tatvorwurf auf eine im Inland begangene Tat bezieht (BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - AK 37/21, juris Rn. 41 mwN; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 31).
  • BGH, 18.12.2019 - StB 29/19

    Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, aber auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 35; vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f.).
  • BGH, 26.05.2020 - StB 15/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung eines Haftbefehls;

    c) Demnach hat sich der Angeklagte mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Anstiftung zum mehrfachen Betrug gemäß § 89a Abs. 2a, 1 und 2 Nr. 1, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 263 Abs. 1, §§ 26, 27, 52 StGB strafbar gemacht (vgl. zur rechtlichen Würdigung näher BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17, juris Rn. 15 ff.; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 28 ff.; zur Anstiftung allgemein BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17, NStZ-RR 2018, 80 f. mwN).
  • OLG Celle, 23.08.2023 - 4 St 1/23

    Beginn der Hauptverhandlung gegen Enrico B. u.a. wegen des Verdachts der Gründung

    Zudem verübten Mitglieder der Organisation in deren Auftrag auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in Belgien, Deutschland und Frankreich (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer/Anstötz , Bd. 3, 4. Aufl. 2021, § 129a Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 4 StE 1/17

    Prozess gegen "Abu Walaa": Haftbefehl gegen Mitangeklagten aufgehoben

    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Haftbeschwerde hat der BGH mit der Begründung verworfen, dass nach dem Verlauf der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung weiterhin von dringendem Tatverdacht auszugehen sei und nach wie vor der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe (BGH, Beschl. v. 08.08.2019 - StB 19/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht