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   BGH, 19.03.2013 - StB 2/13   

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https://dejure.org/2013,5880
BGH, 19.03.2013 - StB 2/13 (https://dejure.org/2013,5880)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2013 - StB 2/13 (https://dejure.org/2013,5880)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2013 - StB 2/13 (https://dejure.org/2013,5880)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG
    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer knapp sechsjährigen Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Berücksichtigung von Verzögerungen durch starken Auslandsbezug; Anforderungen an die Verhandlungsplanung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Haftfortdauer wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr nach Aufhebung der Verurteilung wegen zweifachen Mordes und Verweisung an einen anderen Strafsenat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Haftfortdauer wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr nach Aufhebung der Verurteilung wegen zweifachen Mordes und Verweisung an einen anderen Strafsenat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    6 Jahre U-Haft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Nach Aufhebung des Beschlusses über die Anordnung der Beugehaft vom 2. Juli 2009 durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2009 (StB 37/09) war eine weitere Sachaufklärung durch Fortsetzung der Vernehmung dieses Zeugen nicht zu erwarten.
  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09

    Urteil gegen Mitglied von Al Qaida rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Die Verwertung dieser Angaben, die bereits Grundlage des gegen den Angeklagten bestehenden dringenden Tatverdachts seiner Anschlagsbeteiligung im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27. Mai 2008 (6 BGs 52/2008), der Haftprüfungsentscheidungen des Senats vom 17. Juni 2008 (AK 9/08) und vom 2. Oktober 2008 (AK 15/08) sowie Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwaltes vom 24. Juni 2008 waren, wird nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht dadurch gehindert, dass der Zeuge - mehrfach, zuletzt auch gegenüber dem Oberlandesgericht - behauptet hat, er sei durch die Anwendung von Gewalt und Folter von Beamten der türkischen Polizei zu dieser Aussage bzw. zum Unterschreiben der Vernehmungsprotokolle gezwungen worden (§ 136a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO); denn angesichts der insoweit nur vagen und pauschalen Angaben des Zeugen zu angeblich angewandten unzulässigen Vernehmungsmethoden, dem Fehlen von Angaben zu einem konkreten Foltergeschehen und auch angesichts der vorliegenden Ergebnisse der zu dem Foltervorwurf des Zeugen angestellten Ermittlungen in der Türkei, durch die die von dem Zeugen erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt worden sind, ist diese Behauptung des Zeugen derzeit zumindest nicht erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; zu Art. 15 UN-Antifolterkonvention und Art. 3 MRK vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, 319).
  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 139/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Annahme konstanter Aussagen des

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    c) Zum voraussichtlichen Gang des weiteren Verfahrens bei dem Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Vorsitzende des dort zuständigen 6. Strafsenats - zusätzlich zu den sich bereits aus dem Beschwerdeverfahren ergebenden Verfahrenstatsachen, dass dieser Senat am 17. Januar 2013 durch den angefochtenen Beschluss über den Haftprüfungsantrag des Beschwerdeführers vom 5. Dezember 2012 entschieden hat und die neue Hauptverhandlung Ende April/Anfang Mai 2013 beginnen soll - ergänzend mitgeteilt, dass am 7. Dezember 2012 das Protokoll der Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes vom 29. November 2012 (3 StR 139/12) und am 11., 14., und 21. Dezember 2012 die Aktenvorgänge eingegangen seien.
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Eine Ausnahme hiervon ist (nur) dann zu machen, wenn das Revisionsverfahren der Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers gedient hat; dies ist vorliegend nicht der Fall (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05, NStZ 2006, 47).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Auch verfassungsrechtlich ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, die infolge der Durchführung eines Revisionsverfahrens verstrichene Zeit nicht der ermittelten Überlänge eines Verfahrens hinzuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, StV 2006, 73).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    cc) Erhebliche vermeidbare Verzögerungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat es auch während des weiteren Verfahrens nicht gegeben (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09, StV 2009, 479): Nachdem das schriftliche, 94 Seiten umfassende Urteil des Oberlandesgerichts am 30. November 2011 zur Geschäftsstelle gelangt und den Verteidigern des Angeklagten am 9. bzw. 12. Dezember 2011 zugestellt worden war, gingen bis zum 12. Januar 2012 umfangreiche Revisionsrechtfertigungen der beiden Verteidiger ein, die mit zahlreichen Rügen das Verfahren beanstandeten und die Verletzung des sachlichen Rechts rügten.
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 6 StS 1/12

    "Düsseldorfer Zelle": Mehrjährige Haftstrafen wegen Mitgliedschaft und

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Zu der aktuellen Belastung hat sie mitgeteilt, dass der 6. Strafsenat seit dem 26. Juli 2012 in einer Besetzung von fünf Richtern nebst einer Ergänzungsrichterin aus dem eigenen Senat an zwei bis drei Wochentagen gegen El. u.a. (III-6 StS 1/12) - sog. Düsseldorfer Zelle - verhandele.
  • BGH, 15.05.2008 - StB 4/08

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Anfangsverdacht); Folter (Verwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
    Die Verwertung dieser Angaben, die bereits Grundlage des gegen den Angeklagten bestehenden dringenden Tatverdachts seiner Anschlagsbeteiligung im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27. Mai 2008 (6 BGs 52/2008), der Haftprüfungsentscheidungen des Senats vom 17. Juni 2008 (AK 9/08) und vom 2. Oktober 2008 (AK 15/08) sowie Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwaltes vom 24. Juni 2008 waren, wird nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht dadurch gehindert, dass der Zeuge - mehrfach, zuletzt auch gegenüber dem Oberlandesgericht - behauptet hat, er sei durch die Anwendung von Gewalt und Folter von Beamten der türkischen Polizei zu dieser Aussage bzw. zum Unterschreiben der Vernehmungsprotokolle gezwungen worden (§ 136a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO); denn angesichts der insoweit nur vagen und pauschalen Angaben des Zeugen zu angeblich angewandten unzulässigen Vernehmungsmethoden, dem Fehlen von Angaben zu einem konkreten Foltergeschehen und auch angesichts der vorliegenden Ergebnisse der zu dem Foltervorwurf des Zeugen angestellten Ermittlungen in der Türkei, durch die die von dem Zeugen erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt worden sind, ist diese Behauptung des Zeugen derzeit zumindest nicht erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; zu Art. 15 UN-Antifolterkonvention und Art. 3 MRK vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, 319).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 12 ff.).

    Jedoch ist - auch ohne Darlegung des Verlaufs der bisherigen Hauptverhandlung im Detail und der Ursachen hierfür im Einzelnen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 18 ff.) - aus der Nichtabhilfeentscheidung vom 17. März 2016 hinreichend ersichtlich, dass das Oberlandesgericht seine Hauptverhandlung mit der in Haftsachen gebotenen zügigen Verfahrensweise durchgeführt hat, insbesondere eine höhere "Sitzungsfrequenz' wegen der Besonderheiten der vorliegenden Sache nicht möglich war.

  • BGH, 18.12.2014 - StB 25/14

    Fortdauer der bereits mehr als fünf Jahre andauernden Untersuchungshaft

    Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 12 ff.).
  • OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 542/14

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

    Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen die Dauer der Untersuchungshaft als nicht mehr verhältnismäßig angesehen wurde, lagen regelmäßig Fälle zugrunde, in denen die Untersuchungshaft deutlich mehr als ein Jahr andauerte (vgl. nur: BVerfG, NJW 2002, 207ff.: zwei Jahre acht Monate U-Haft; BVerfG, StV 2006, 81ff: fünf Jahre zehn Monate U-Haft; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13 - sechs Jahre U-Haft).
  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 11 ff.).
  • BGH, 04.02.2016 - StB 1/16

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 12 ff.).
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