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   BGH, 22.08.2019 - StB 21/19   

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https://dejure.org/2019,29115
BGH, 22.08.2019 - StB 21/19 (https://dejure.org/2019,29115)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2019 - StB 21/19 (https://dejure.org/2019,29115)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2019 - StB 21/19 (https://dejure.org/2019,29115)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 120 Abs. 2 GVG; § 211 StGB; § 27 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu einem aus politischen Motiven verübten Mord (Fall Lübcke); politische Motivation als niedriger Beweggrund; Gehilfenvorsatz (Konkretisierung der Haupttat); Strafgerichtsbarkeit des Bundes ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 Abs. 2, § ... 27 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 5 StPO, § 32 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, Art. 20 Abs. 4 GG, § 28 Abs. 1 StGB, § 169 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 142a Abs. 1 GVG, § 212 Abs. 2, § 27 StGB, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a StPO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters; Verdacht der Beihilfe zum Mord; Vermittlung des Kontakts zu einem Waffenhändler; Erkennbarkeit der Gewaltbereitschaft des späteren Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters; Verdacht der Beihilfe zum Mord; Vermittlung des Kontakts zu einem Waffenhändler; Erkennbarkeit der Gewaltbereitschaft des späteren Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftentscheidung des BGH im "Fall Lübcke”

  • zeit.de (Pressebericht, 17.09.2019)

    Zweiter Verdächtiger im Fall Walter Lübcke schwer belastet

  • tagesschau.de (Pressebericht, 16.09.2019)

    Fall Lübcke: Was wusste Markus H. von den Mordplänen?

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen dabei für sich die besondere Bedeutung nicht zu begründen; allerdings können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, aaO; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23).

    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16, aaO mwN).

    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (s. etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 27).

    Einzelheiten der Haupttat muss er dabei nicht kennen und keine bestimmten Vorstellungen von ihr haben (s. BGH, Urteile vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 10).

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 ff.; Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37).

    Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen dabei für sich die besondere Bedeutung nicht zu begründen; allerdings können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, aaO; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Die Annahme allein psychischer Beihilfe bedarf genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion sowie zur entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen sowie gegebenenfalls zu einer konkludenten Verständigung zwischen Haupttäter und diesem (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316 f.; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 95).

    Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 96 mwN).

  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 93 f.).
  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich demokratische Staatsund Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    (1) Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGH, Urteile vom 1. August 28 29 30 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Einzelheiten der Haupttat muss er dabei nicht kennen und keine bestimmten Vorstellungen von ihr haben (s. BGH, Urteile vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 10).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - StB 21/19
    Die Annahme allein psychischer Beihilfe bedarf genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion sowie zur entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen sowie gegebenenfalls zu einer konkludenten Verständigung zwischen Haupttäter und diesem (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316 f.; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 95).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

  • BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14

    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 26.06.2019 - StB 10/19

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19

    Rechtsextremer Terror: Zwei weitere Festnahmen im Mordfall Lübcke

  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Offenbleiben kann, ob - wie der Generalbundesanwalt rügt - der Staatsschutzsenat hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Mord rechtsfehlerhaft maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. dazu etwa BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 2 StR 442/21, NStZ-RR 2022, 213, 214; vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17, juris Rn. 10; vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349, 350) oder dabei von überhöhten rechtlichen Anforderungen, insbesondere zu der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannten Form der psychischen Beihilfe (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 27 mwN), ausgegangen ist.
  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber doch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f; vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 und vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 96; Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 und vom 22. August 2019 - 3 StB 21/19, BeckRS 2019, 20848 Rn. 30 und 33; jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2020 - AK 63/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (fortbestehender dringender Tatverdacht im Fall

    Mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) hat der Senat die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl verworfen und den Tatvorwurf dahin konkretisiert, dass der Beschuldigte die Tat des Mitbeschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch förderte, dass er diesen in seinem Willen, L. zu töten, bestärkte, indem er ihm - in enger freundschaftlicher Verbundenheit und dessen rechtsradikales Gedankengut teilend - etwa durch gemeinsame Unternehmungen, die fortlaufende Durchführung gemeinsamer Schießübungen, aber auch die Teilnahme an politischen Demonstrationen, Zuspruch und Sicherheit vermittelte.

    a) Nachdem der Mitbeschuldigte zunächst sein Geständnis aus seiner verantwortlichen Vernehmung vom 25. Juni 2019, L. wissentlich und willentlich erschossen zu haben, unter Verweis auf eine durch die Vernehmungsbeamten ausgeübte Drucksituation bzw. seine mangelnde Vernehmungsfähigkeit pauschal widerrufen hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15), hat er in seinen weiteren Vernehmungen vom 8. Januar und 5. Februar 2020 das Tatgeschehen abweichend von seiner früheren Darstellung geschildert und bestritten, den Geschädigten erschossen zu haben.

    Die zunächst zur Begründung des pauschalen Widerrufs seines Geständnisses vorgebrachten Aspekte (Druck durch Vernehmungsbeamte/mangelnde Vernehmungsfähigkeit) haben sich als haltlos erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15).

  • BGH, 13.12.2023 - AK 90/23

    Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft

    Die Annahme allein psychischer Beihilfe bedarf genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion sowie zur entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen sowie gegebenenfalls zu einer konkludenten Verständigung zwischen Haupttäter und diesem (BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 27 mwN).
  • BGH, 06.09.2022 - StB 36/22

    Begründung der Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts; Staatsgefährdendes

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 28; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 37; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4).

    Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 31; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.).

    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 31; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19

    Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs;

    Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Entfernung eines ihn betreffenden Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs.

    Nachdem der gegen diesen Haftbefehl eingelegten Beschwerde nicht abgeholfen worden war, verwarf der Bundesgerichtshof diese mit Beschluss.

    Der Wortlaut dieses Beschlusses ist seit dem 13.09.2019 in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs abrufbar, wobei das Rubrum der Entscheidung anonymisiert wurde.

  • BGH, 31.03.2021 - AK 16/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft des wegen der Vorbereitung einer schweren

    Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch die Angeklagte hat nach einer Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des geplanten Angriffs auf das betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG (s. zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.; Beschlüsse vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 64/19

    Fall Walter Lübcke: Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar J.

    Der Mitbeschuldigte hat in seiner - zwischenzeitlich widerrufenen, aber weiterhin verwertbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15) - Einlassung im Rahmen seiner verantwortlichen Vernehmung vom 25. Juni 2019 zwar glaubhaft eingeräumt, die Tatwaffe im Jahr 2016 von dem Beschuldigten erworben zu haben.
  • VG Karlsruhe, 07.11.2019 - 3 K 6973/19
    Die anonymisierte Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 22.08.2019 auf dessen Internetseite sei ein Justizverwaltungsakt gemäß § 23 EGGVG, der vor den ordentlichen Gerichten anzufechten sei.

    Mit Beschluss vom 22.08.2019 - StB 21/19 - hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen den Haftbefehl vom 27.06.2019 verworfen.

    die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Beschluss des Bundesgerichtshofes StB 21/19 vom 22.08.2018 aus der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofes http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuetll&Sort=12288 zu entfernen.

  • BGH, 05.10.2023 - AK 56/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Eine ins Einzelne gehende Glaubhaftigkeitsanalyse der unterschiedlichen Zeugenaussagen ist in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich und bleibt einer etwaigen Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 17 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20

    Recht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen Berücksichtigung der Rechte

  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

  • BGH, 17.06.2020 - AK 15/20

    Haftprüfung bei Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus i.R.d.

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 13.07.2022 - StB 28/22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender

  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

  • BGH, 09.02.2023 - AK 1/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung

  • BGH, 10.06.2021 - StB 23/21

    Haftbefehl gegen Beschuldigten Syrer wegen des Verdachts einer Mitgliedschaft in

  • BGH, 18.09.2019 - AK 50/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft auch über neun Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 05.05.2021 - AK 32/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Syrien-Krieges; Voraussetzungen

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