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   BGH, 04.01.1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5   

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https://dejure.org/1993,6282
BGH, 04.01.1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5 (https://dejure.org/1993,6282)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5 (https://dejure.org/1993,6282)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5 (https://dejure.org/1993,6282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Beschwerdesenats des Bundesgerichtshofes bei der Entscheidung über eine Anordnung des Generalbundesanwaltes zur Vorführung eines Beschuldigten - Zulässigkeit der Erzwingung einer Wahlgegenüberstellung bei der Generalbundesanwaltschaft im Fall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erscheinungspflicht - Aussageverweigerung - Gegenüberstellung

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 04.01.1993 - StB 27/92
    Eine Vorführung des Beschuldigten im Falle seines Ausbleibens (§ 163 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. §§ 133 ff. StPO) ist daher nur zulässig, wenn die Ermittlungshandlungen, die den Beschuldigten als Augenscheinsobjekt betreffen (vgl. hierzu BGHSt 34, 39, 45) und seiner Vernehmung vorausgehen, unter der verantwortlichen Leitung eines Beamten der Bundesanwaltschaft vorgenommen werden.
  • Drs-Bund, 07.06.1972 - BT-Drs VI/3478
    Auszug aus BGH, 04.01.1993 - StB 27/92
    In der amtlichen Begründung zu dem neuen § 163 a Abs. 3 StPO heißt es u.a. (BTDrucks. VI/3478 S. 78):.
  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines

    Es kann dahinstehen, inwieweit gegen die vom - inhaftierten und vorzuführenden (s. dazu Art. 24 Abs. 1 Satz 2 BayUVollzG) - Antragsteller beanstandeten einzelnen Maßnahmen im Vorhinein gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann (vgl. Waldhoff/Gärditz/Roßbach, PUAG, 2015, § 20 Rn. 33 ff. mwN; zu § 161a Abs. 3 StPO BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - StB 31/07 u.a., BGHR StPO § 161a Rechtsmittel 2; vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 99); denn zumindest im Ergebnis greifen die erhobenen Einwendungen insgesamt nicht durch.

    Dabei ist ebenso wie im Strafverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 125; zum Strafverfahren etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 99; vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695, 696).

  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    So werden bei Vernehmungen von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft (§ 161a StPO) die Zurückweisung des Zeugenbeistands und die Androhung der Vorführung hinsichtlich der Anfechtbarkeit den in § 161 a Abs. 2 StPO genannten Zwangsmaßnahmen gleichgestellt (zur Zurückweisung des Zeugenbeistands siehe Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 161 a Rdn. 50; zur Androhung der Vorführung siehe BGH Beschluß vom 4. Januar 1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Rieß aaO; Kleinknecht/Meyer aaO § 161 a Rdn. 21; offengelassen in BGH NStZ 1989, 539, 540).
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