Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 18.09.1996

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   BGH, 26.06.1997 - StB 30/96, 2 StE 4/92 (M)   

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BGH, 26.06.1997 - StB 30/96, 2 StE 4/92 (M) (https://dejure.org/1997,623)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - StB 30/96, 2 StE 4/92 (M) (https://dejure.org/1997,623)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, 2 StE 4/92 (M) (https://dejure.org/1997,623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 S. 1 StGB; § 57 Abs. 2 StGB
    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler Verfahrenseinheit (Begriff; erforderlicher Tatzusammenhang; analoge Anwendung); Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Untersuchungshaftzeit auf verhängte Haftstrafe; Anrechenbarkeit verfahrensfremder Auslieferungshaftzeit; Grundsatz der Verfahrenseinheit; Anforderungen an nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Anforderungen an funktionale Verfahrenseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 112
  • NJW 1997, 2392
  • NStZ 1998, 134
  • StV 1997, 474
  • Rpfleger 1997, 493
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.1992 - 3 Ws 115/92

    Verfahrensidentität; Verbindung; Verfahren

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Anm. Maatz; OLG Düsseldorf (1. StrS.) StV 1997, 85; KG NStE Nr. 13 zu § 51 StGB; OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 - offen gelassen für die Fälle des § 154 Abs. 2 StPO; OLG Hamburg NStZ 1993, 204; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 ff.; Horn in SK - StGB § 51 Rdn. 8; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 51 Rdn. 10).

    Nach der gesetzlichen Anrechnungsregelung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ist es allerdings erforderlich, daß zwischen den Strafverfolgungen hinsichtlich der die Untersuchungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein Zusammenhang bestanden haben muß (vgl. Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 51 Rdn. 8) oder zwischen ihnen ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1993, 66) vorhanden ist oder war.

    a) Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 ; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).

  • RG, 05.04.1937 - 2 D 887/36

    Darf die Untersuchungshaft auch dann angerechnet werden, wenn das Verfahren

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Obwohl dieser Gesetzeswortlaut die Annahme von Tatidentität zwischen demjenigen Delikt, das die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, und demjenigen, das der Verurteilung zugrundelag, als Voraussetzung der Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehung nahe legte, war es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Anrechnung nach § 60 RStGB gleichgültig, wegen welcher von mehreren Taten Untersuchungshaft angeordnet worden war; der erforderliche Zusammenhang zwischen der erlittenen Untersuchungshaft und der abgeurteilten Tat war, trotz des engeren Wortlauts des Gesetzes, nach der Rechtsprechung schon dann gewahrt, wenn die mehreren Taten Gegenstand derselben Untersuchung, desselben Verfahrens gewesen waren bzw. die Untersuchungen hinsichtlich der mehreren Taten in Beziehung zueinander standen (vgl. RGSt 3, 264, 265; 30, 182, 185; 31, 244, 245; vgl. auch v. Olshausen StGB 11. Aufl. § 60 Anm. 2) oder eine Tat nachträglich durch Verfahrensverbindung oder Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen worden war (RGSt 71, 140, 142; RG DR 1939, 362).

    Die Anrechnung war jedoch unzulässig, wenn die Untersuchungshaft beendet war, bevor die später abgeurteilte Tat begangen wurde (vgl. RGSt 58, 95, 97; 71, 140, 143); auch reichte die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer in einem anderen Verfahren verhängten Strafe als für die Anrechnungsvoraussetzungen erforderliche Verfahrensverbindung nicht aus (RGSt 31, 244, 245; 41, 318, 319).

  • RG, 07.07.1898 - 2272/98

    Darf die im Strafverfahren wegen eines Verbrechens erlittene Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Obwohl dieser Gesetzeswortlaut die Annahme von Tatidentität zwischen demjenigen Delikt, das die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, und demjenigen, das der Verurteilung zugrundelag, als Voraussetzung der Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehung nahe legte, war es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Anrechnung nach § 60 RStGB gleichgültig, wegen welcher von mehreren Taten Untersuchungshaft angeordnet worden war; der erforderliche Zusammenhang zwischen der erlittenen Untersuchungshaft und der abgeurteilten Tat war, trotz des engeren Wortlauts des Gesetzes, nach der Rechtsprechung schon dann gewahrt, wenn die mehreren Taten Gegenstand derselben Untersuchung, desselben Verfahrens gewesen waren bzw. die Untersuchungen hinsichtlich der mehreren Taten in Beziehung zueinander standen (vgl. RGSt 3, 264, 265; 30, 182, 185; 31, 244, 245; vgl. auch v. Olshausen StGB 11. Aufl. § 60 Anm. 2) oder eine Tat nachträglich durch Verfahrensverbindung oder Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen worden war (RGSt 71, 140, 142; RG DR 1939, 362).

    Die Anrechnung war jedoch unzulässig, wenn die Untersuchungshaft beendet war, bevor die später abgeurteilte Tat begangen wurde (vgl. RGSt 58, 95, 97; 71, 140, 143); auch reichte die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer in einem anderen Verfahren verhängten Strafe als für die Anrechnungsvoraussetzungen erforderliche Verfahrensverbindung nicht aus (RGSt 31, 244, 245; 41, 318, 319).

  • OLG Nürnberg, 30.03.1990 - Ws 327/90

    Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhängte Strafe; Verbindung beider Verfahren

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394; Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5; Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    b) Eine Verfahrenseinheit in dem dargelegten Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber nicht - dauerhaft - vollzogen, sondern hierfür - zeitweilig - Überhaft notiert wird, weil in einem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl existiert und auch vollstreckt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1990, 406 ; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70, 71; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; a.A. OLG Hamburg NStZ 1993, 204).

  • OLG Hamburg, 28.12.1992 - 2 Ws 580/92

    Anrechnung einer Haft; Strafe; Verbindung der Verfahren; Bildung einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Anm. Maatz; OLG Düsseldorf (1. StrS.) StV 1997, 85; KG NStE Nr. 13 zu § 51 StGB; OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 - offen gelassen für die Fälle des § 154 Abs. 2 StPO; OLG Hamburg NStZ 1993, 204; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 ff.; Horn in SK - StGB § 51 Rdn. 8; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 51 Rdn. 10).

    b) Eine Verfahrenseinheit in dem dargelegten Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber nicht - dauerhaft - vollzogen, sondern hierfür - zeitweilig - Überhaft notiert wird, weil in einem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl existiert und auch vollstreckt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1990, 406 ; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70, 71; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; a.A. OLG Hamburg NStZ 1993, 204).

  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 1 Ws 117/96
    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Die überwiegende Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung stützt sich auf den Wortlaut des Gesetzes und hält, insbesondere aus Praktikabilitätsgründen, eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB in Fällen möglicher Verfahrensverbindung bzw. potentieller Gesamtstrafenlage für unzulässig (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 480 und NStZ-RR 1996, 377; OLG Stuttgart NJW 1982, 2083; OLG Oldenburg MDR 1984, 772; OLG Celle NStZ 1985, 168 m. abl.

    a) Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 ; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).

  • OLG Frankfurt, 10.08.1988 - 3 Ws 461/88
    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394; Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5; Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    a) Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 ; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 274/94

    Einstellung des Verfahrens; Anrechnung der Utersuchungshaft; Erweiterte

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394; Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5; Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    a) Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 ; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.1995 - 1 Ws 115/95
    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394; Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5; Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    b) Eine Verfahrenseinheit in dem dargelegten Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber nicht - dauerhaft - vollzogen, sondern hierfür - zeitweilig - Überhaft notiert wird, weil in einem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl existiert und auch vollstreckt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1990, 406 ; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70, 71; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; a.A. OLG Hamburg NStZ 1993, 204).

  • OLG Frankfurt, 19.08.1980 - 3 Ws 623/80
    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394; Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5; Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    a) Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 ; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).

  • OLG Celle, 23.11.1984 - 3 Ws 441/84
  • OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

  • BGH, 07.02.1990 - 2 StR 601/89

    Straftat im Ausland - Inländisches Ermittlungsverfahren - Strafe - Anrechnung

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78

    Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 164/70

    Anrechnung von Untersuchungshaft bei zweimaliger Verurteilung - Berücksichtigung

  • RG, 28.02.1924 - II 29/24

    Kann eine auf Grund des SchutzhaftG. erlittene Haft auf die Strafe nur dann

  • RG, 18.05.1908 - I 207/08

    1. Inwieweit kann bei Anwendung des § 79 St.G.B.'s auf die erkannte Gesamtstrafe

  • RG, 19.06.1897 - 1570/97

    Unter welcher Voraussetzung ist die Anrechnung der Untersuchungshaft auf eine

  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

  • RG, 21.01.1881 - 2173/80

    Kann die Untersuchungshaft auch alsdann auf die erkannte Strafe in Aufrechnung

  • OLG Karlsruhe, 28.06.1994 - 3 Ws 107/94

    Anrechnung; Untersuchungshaft; Verfahren; Verfahrensidentität; Krankenhaus;

  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97

    Berücksichtigung und Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auf eine

  • OLG Düsseldorf, 03.09.1996 - 1 Ws 573/96
  • OLG Hamm, 22.05.1981 - 6 Ws 145/81
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1985 - 2 Ws 201/85
  • OLG Stuttgart, 20.01.1982 - 3 Ws 279/81

    Möglichkeit der Anrechnung der Untersuchungshaft; Grundsatz der Verfahrenseinheit

  • OLG Oldenburg, 10.05.1984 - 2 Ws 202/84
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ws 617/90
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Die vom Beschwerdeführer für seine gegenteilige Rechtsansicht angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 112 ff.) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1999, S. 24 ff.) beträfen andere Sachverhalte.

    Zwar sei der zugrundeliegende Sachverhalt ein anderer als diejenigen, über die das Bundesverfassungsgericht (vgl. NStZ 1999, S. 25 [richtig: NStZ 1999, 24, 25 - d. Red.] ) und der Bundesgerichtshof (BGHSt 43, 112) zu entscheiden gehabt hätten.

    Dabei ist insbesondere die im Vollzug der genannten gesetzgeberischen Absicht ergangene Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur Auslegung des § 51 Abs. 1 StGB (vgl. zuletzt unter Nachweis auch der reichsgerichtlichen Rechtsprechung BGHSt 43, 112 ff.) zu berücksichtigen, die dem Freiheitsgrundrecht zu besonderer Wirkung verhilft.

    Während sich das Landgericht darauf beschränkt, auf die Darstellung einer Rechtsprechungsübersicht in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1997 (BGHSt 43, 112, 115 f.) hinzuweisen, beruhen die amtsgerichtlichen Überlegungen gegen eine analoge Anwendung auf einem allzu formalistischen Verständnis der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, das der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers keine hinreichende Beachtung schenkt.

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Durch Berichterstatterschreiben ist die Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin um Mitteilung gebeten worden, ob angesichts des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 1997 (BGHSt 43, 112 ff.), der einen ähnlichen Fall betreffe, eine dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechende Strafzeitberechnung durchgeführt werde.

    aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 26. Juni 1997 (BGHSt 43, 112 ff.) darauf hingewiesen, daß bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 60 des Reichsstrafgesetzbuches der Anrechnung von Untersuchungshaft einen weiten Raum eröffnet habe.

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Für die damit angesprochene "funktionale Verfahrenseinheit" sei ausreichend, dass zwischen der Tat, die Anlass der eventuell anzurechnenden Freiheitsentziehung gewesen sei, und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liege und in deren Verfahren die Anrechnung erfolgen solle, ein - irgendwie gearteter - sachlicher Zusammenhang bestehe (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1998 - 2 BvR 2535/95 u.a., NStZ 1999, 125, 126; BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, BGHSt 43, 112, 119).
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05

    Verurteilung im sog. "Kölner Müllskandal" wegen Bestechlichkeit teilweise

    Eine für die Anrechnung gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB hinreichende funktionale Verfahrenseinheit (vgl. BGHSt 43, 112, 116 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 51 Rdn. 6 a m.w.N.) ist bislang nicht belegt.
  • OLG Bremen, 03.01.2024 - 1 VAs 3/23
    Es handelt sich hierbei vielmehr um eine verfahrensfremde Strafe, bei der zwischen den Strafverfolgungen in der Sache 321 Js 17094/20, in der gegen den Verurteilten Organisationshaft vollzogen wurde, und der Sache 930 Js 17953/17, in der die gegen den Verurteilten verhängte Freiheitsstrafe nach der Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses vollstreckbar geworden ist, kein Zusammenhang oder ein irgendwie gearteter Bezug bestand und die Freiheitsentziehung in der einen Sache sich auch nicht auf den Gang oder den Abschluss der anderen Sache konkret ausgewirkt hat (siehe zu diesen Kriterien BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, juris Rn. 18, BGHSt 43, 112; zustimmend hierzu siehe BVerfG, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, juris Rn. 19 f., NStZ 1999, 24) oder bei denen eine zumindest potentielle Gesamtstrafenfähigkeit bestand (hierzu siehe BVerfG, Beschluss vom 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01, juris Rn. 9, NStZ 2001, 501).

    Höchstrichterlich ist entschieden, dass über die vorstehend behandelten Fälle einer rückwirkenden bzw. auf verfahrensfremde Strafen erfolgenden Anrechnung hinaus eine uferlose Anrechnung rechtsgrundlos vollzogener Haft nicht stattzufinden hat (siehe BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, juris Rn. 18, BGHSt 43, 112).

  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10

    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und

    In entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 iVm Abs. 3 StGB ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus eine Anrechnung von im Ausland vollzogener Strafe nach den Grundsätzen der Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft möglich, wenn zwischen der die Untersuchungshaft- und Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112).

    Maßgeblich für eine funktionale Verfahrenseinheit mit der Folge der Anrechnung verfahrensfremder Haft ist stets, daß sich die vorläufige Freiheitsentziehung in der einen Sache auf ein anderes Verfahren verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 43, 112, 120).

    Damit seien sie wechselseitig Grundlage der von der Beschwerdeführerin im dortigen Verfahren erlittenen Untersuchungshaft gewesen und hätten der durchgehenden Sicherung der in der Bundesrepublik erlittenen Untersuchungshaft gedient (BGHSt 43, 112).

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Es ist vielmehr erforderlich, die der Vorschrift zugrundeliegende Wertung aus der gesetzgeberischen Vorgeschichte, Untersuchungshaft, soweit sie überhaupt in einem Zusammenhang mit einer verhängten Strafe steht, möglichst umfassend anzurechnen, der Auslegung der Vorschrift zugrunde zu legen; dabei ist insbesondere die im Vollzug der genannten gesetzgeberischen Absicht ergangene Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt unter Nachweis auch der reichsgerichtlichen Rechtsprechung BGHSt 43, 112 ff.) zu berücksichtigen, die dem Freiheitsgrundrecht zu tragender Wirkung verhilft.

    Darüber hinaus begegnet der Ausschluß der Anrechnung aber auch wegen der nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im Juni 1997 erfolgten Überhaftnotierung, durch die die Haftbefehle der verschiedenen Verfahren - jeweils als Maßnahme zur Sicherung des anderen Verfahrens dienend - und damit die Verfahren selbst zueinander in enge sachliche Beziehung gebracht worden sind (vgl. BGHSt 43, 112 ), verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 493/23

    Ergänzung des Strafausspruchs um die vom Landgericht unterlassene Bestimmung des

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, Haftbefehl erlassen worden war, der aber nicht vollzogen, sondern für den Überhaft notiert wurde, weil in dem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl vollstreckt wurde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, BGHSt 43, 112, 120).
  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 26. Juni 1997 (BGHSt 43, 112 ff.) darauf hingewiesen, daß bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 60 des Reichsstrafgesetzbuchs der Anrechnung von Untersuchungshaft einen weiten Raum eröffnet habe.
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 440/16

    Tatbegriff im Rahmen der Anrechnung von im Ausland erlittener Haft; konstitutive

    Die nach alledem für eine Tatidentität im Sinne des § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB ausreichende funktionale Verfahrenseinheit (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, BGHSt 43, 112, 115 ff.) liegt etwa dann vor, wenn die der ausländischen Strafvollstreckung zugrunde liegende Tat - wie hier - Gegenstand eines im inländischen Ermittlungsverfahren erlassenen Haftbefehls gewesen und das Verfahren insoweit später gemäß § 154 StPO eingestellt worden ist (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 178; Beschluss vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, BGHSt 43, 112, 120).
  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

  • OLG Köln, 15.12.2023 - 2 Ws 617/23

    Überhaft, Untersuchungshaft, Strafzeitberechnung, Vollstreckungsreihenfolge,

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 2 Ws 275/13

    Ursächlichkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 StrEG

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 1 OWi 2 SsBs 146/20

    Fahrverbotsverhängung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anrechenbarkeit der

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 459/10

    Verstoß gegen das Vereinsgesetz (PKK)

  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 393/00

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08

    Rechtsschutzbedürfnis auf Strafzeitberechnung nach Haftentlassung

  • BGH, 15.06.2010 - 3 StR 194/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

  • OLG Köln, 02.03.2009 - 2 Ws 77/09

    Anrechnung verfahrensfremder U-Haft bei potentieller Gesamtstrafenfähigkeit

  • OLG Koblenz, 11.09.2015 - 2 Ws 389/15

    Strafvollstreckung: Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft in Portugal

  • OLG Rostock, 23.08.2012 - I Ws 155/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigung rechtskräftiger

  • OLG Zweibrücken, 26.01.1998 - 1 BL 4/98

    Auslegung des Begriffs "derselben Tat"; Berechnung der Sechs-Monatsfrist bei

  • LG Freiburg, 19.01.2022 - 2 Qs 98/21

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung erlittener Untersuchungshaft bei

  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 2 Ws 155/01

    Anrechnung von in anderer Sache erlittene Untersuchungshaft; verfahrensfremde

  • KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05

    Strafzeitberechnung: Anrechenbarkeit eines persönlichen Sicherheitsarrestes auf

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2013 - 3 Ws 318/13

    Anrechnung früherer Haftzeiten auf die Strafe: Eintritt einer funktionalen

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft; Nachträgliche Herstellung der

  • OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13

    Anrechnung von Zeiten des Vollzugs der Sicherungsverwahrung auf Strafhaft

  • KG, 21.06.2018 - 4 Ws 75/18

    Versagung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.09.1996 - StB 30/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,49968
OLG Celle, 18.09.1996 - StB 30/96 (https://dejure.org/1996,49968)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.09.1996 - StB 30/96 (https://dejure.org/1996,49968)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. September 1996 - StB 30/96 (https://dejure.org/1996,49968)
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Verfahrensgang

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