Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.05.1981

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76-StB 31/81   

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BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76-StB 31/81 (https://dejure.org/1981,2605)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1981 - 6 BJs 175/76-StB 31/81 (https://dejure.org/1981,2605)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - 6 BJs 175/76-StB 31/81 (https://dejure.org/1981,2605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der sofortigen Beschwerde - Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts über den Widerruf einer Strafaussetzung, einer Aussetzung des Strafrestes oder deren Widerruf

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Gesamtstrafenbildung durch OLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Anfechtbarkeit - Versagung der Bewährung - Strafaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 168
  • NJW 1981, 2311
  • MDR 1981, 859
  • NStZ 1981, 489 (Ls.)
  • StV 1981, 535
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).

    Der Senat hat sie beiläufig jedenfalls "im engsten Rahmen" für möglich gehalten (BGHSt 27, 96, 97).

  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Auch hat er den Begriff der Beschlagnahme in der Bestimmung des § 304 Abs. 5 StPO, die einen Ausnahmekatalog beschwerdefähiger Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs enthält, nach dem Gesetzeszusammenhang erweitert, indem er ihn auf die Anordnung eines dinglichen Arrestes nach § 111 d StPO ausgedehnt hat (BGHSt 29, 13).
  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Der Wegfall der genannten Vergünstigungen ist bei einem solchen Sachverhalt vielmehr eine gesetzliche Folge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; er ermöglicht es dem mit der Sache befaßten Gericht, ohne Bindung an Vorentscheidungen neu und selbständig über die Strafaussetzung zu befinden (BGHSt 7, 180, 182, 185; 9, 370, 385; 19, 362; BGH NJW 1955, 1485 f; 1956, 1567 f).
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Der Wegfall der genannten Vergünstigungen ist bei einem solchen Sachverhalt vielmehr eine gesetzliche Folge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; er ermöglicht es dem mit der Sache befaßten Gericht, ohne Bindung an Vorentscheidungen neu und selbständig über die Strafaussetzung zu befinden (BGHSt 7, 180, 182, 185; 9, 370, 385; 19, 362; BGH NJW 1955, 1485 f; 1956, 1567 f).
  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 23/64

    Beschränkung einer Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Der Wegfall der genannten Vergünstigungen ist bei einem solchen Sachverhalt vielmehr eine gesetzliche Folge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; er ermöglicht es dem mit der Sache befaßten Gericht, ohne Bindung an Vorentscheidungen neu und selbständig über die Strafaussetzung zu befinden (BGHSt 7, 180, 182, 185; 9, 370, 385; 19, 362; BGH NJW 1955, 1485 f; 1956, 1567 f).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 127/56
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
    Der Wegfall der genannten Vergünstigungen ist bei einem solchen Sachverhalt vielmehr eine gesetzliche Folge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; er ermöglicht es dem mit der Sache befaßten Gericht, ohne Bindung an Vorentscheidungen neu und selbständig über die Strafaussetzung zu befinden (BGHSt 7, 180, 182, 185; 9, 370, 385; 19, 362; BGH NJW 1955, 1485 f; 1956, 1567 f).
  • BGH, 12.07.1955 - 2 StR 88/55
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).

    Mit denjenigen Fallgestaltungen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGHSt 30, 168, 171 - Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; BGHSt 36, 192, 195 - zu § 305 Abs. 5 StPO, Anordnung der Erzwingungshaft; BGHR StPO § 304 IV Untersuchung 1 - mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81 a StPO), ist die Auslagenentscheidung nicht vergleichbar.

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Eine solche Fallkonstellation, die wegen einer besonderen Eingriffsintensität eine analoge Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO erforderte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170 f.: Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195 f.: Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen), ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen

    Für das Nachverfahren gemäß § 460 StPO gilt, dass auch dann eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt, wenn in die Gesamtstrafe ausschließlich Freiheitsstrafen einbezogen sind, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt waren (s. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; ferner LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 460 Rn. 38 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 460 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    So hat er bei § 304 Abs. 4 Nr. 4 StPO in entsprechender Anwendung der Vorschrift die Beschwerdemöglichkeit auch bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bejaht, soweit darin dem Verurteilten eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist (BGHSt 30, 168, 170), und für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO entsprechend angewandt und damit den "vorrangigen" Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht eröffnet (BGHSt 37, 79, 82 mit Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichteinhaltung des Mindestabstands für

    Dies spricht ebenso gegen eine (analoge) Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVO wie der allgemeine Grundsatz, dass Ausnahmeregelungen generell eng auszulegen sind, es sei denn, die Ausnahme stelle selbst ein bestimmtes Prinzip auf (vgl. BGHSt 25, 120; 26, 270; 30, 168, 170; Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Einl. Rn. 199 m.w.N.), wovon vorliegend jedoch nicht auszugehen ist.
  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.

    Er steht als einstweilige Maßnahme an Bedeutung auch nicht den darin aufgeführten Entscheidungen gleich, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen, das Verfahren abschließen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 30, 168, 171).

  • BGH, 23.10.1981 - StB 45/81

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Führungsaufsicht

  • BGH, 20.05.2020 - 2 ARs 307/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

  • BGH, 27.04.2017 - StB 8/17

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

  • BGH, 20.07.2004 - 5 StR 207/04

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen; Besetzungsrüge);

  • KG, 26.09.2005 - 5 Ws 430/05

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für die Entscheidung bei

  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 27.05.1986 - KRB 3/86

    Gemeinschaftlicher Verteidiger - Einspruch - Bußgeldbescheid -

  • OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11

    Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme im Klageerzwingungsverfahren

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • KG, 19.02.2002 - 5 Ws 61/02

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Nachträgliche

  • LG Heilbronn, 20.07.2017 - 3 AR 11/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anpassung der Dauer des Vorwegvollzugs der

  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 282/84

    Geheimdienstliche Agententätigkeit in Tateinheit mit sicherheitsgefährdendem

  • OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83

    Anforderungen an das Vorliegen eines strafprozessualen

  • BGH, 09.09.1988 - StB 23/88
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