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   BGH, 12.11.2020 - StB 34/20   

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https://dejure.org/2020,38319
BGH, 12.11.2020 - StB 34/20 (https://dejure.org/2020,38319)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2020 - StB 34/20 (https://dejure.org/2020,38319)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2020 - StB 34/20 (https://dejure.org/2020,38319)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 Abs 3 Nr 3 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 142 Abs. 3 Nr. 3
    Zuständigkeit des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1478
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 - StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Die Vorschrift knüpft an § 141 Abs. 4 StPO aF an und umfasst - wie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128 ff.) anerkannt war - Entscheidungen über einen Pflichtverteidigerwechsel (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, juris Rn. 3 mwN; vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534 Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 184/10

    Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der richterlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO steht im Einklang mit dem unter anderem in § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO und § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO festgelegten Grundsatz, dass die Erhebung der öffentlichen Klage einen Verfahrenseinschnitt bildet, mit dem die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters endet und auf das erkennende Gericht übergeht (vgl. generell BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1 Rn. 11; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 2 Ws 184/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 - StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Die Vorschrift knüpft an § 141 Abs. 4 StPO aF an und umfasst - wie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128 ff.) anerkannt war - Entscheidungen über einen Pflichtverteidigerwechsel (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, juris Rn. 3 mwN; vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534 Rn. 7).
  • BGH, 12.11.2015 - StB 9/15

    Zuständigkeit in Staatsschutzsachen (Beschwerde; Wegfall der Zuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 - StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 - StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 2 Ws 93/13

    Umdeutung einer Haftbeschwerde nach Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Eine Haftbeschwerde etwa verwandelt sich zu einem Antrag auf Haftprüfung vor dem Tatgericht (statt aller: OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - III-2 Ws 93/13, juris Rn. 7 mwN).
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 1 Ws 419/10

    Zuständigkeit des Gerichts für die Beiordnung eines Verteidigers; Entpflichtung

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Danach entfällt dessen Entscheidungskompetenz, und die Sache ist dem erkennenden Gericht vorzulegen (vgl. zur alten Rechtslage OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2010 - 1 Ws 419/10, NStZ-RR 2010, 381; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 141 Rn. 6a; zur neuen Rechtslage Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 18; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 4 Ws 223/07, NStZ-RR 2008, 21, zum Zuständigkeitswechsel nach Vorlage an die Berufungskammer).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14

    Beschränkungen nach § 119 I StPO - Umdeutung einer Beschwerde in einen

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Beschwerden über Haftbeschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO und gegen nicht in Vollzug gesetzte Haftbefehle sind in Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen umzudeuten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 Ws 122/14, NStZ-RR 2014, 217, 218 mwN).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07

    Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
    Danach entfällt dessen Entscheidungskompetenz, und die Sache ist dem erkennenden Gericht vorzulegen (vgl. zur alten Rechtslage OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2010 - 1 Ws 419/10, NStZ-RR 2010, 381; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 141 Rn. 6a; zur neuen Rechtslage Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 18; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 4 Ws 223/07, NStZ-RR 2008, 21, zum Zuständigkeitswechsel nach Vorlage an die Berufungskammer).
  • BGH, 20.09.2022 - StB 38/22

    Auslegung einer Erklärung (Wille des Erklärenden; Aufdrängung von Rechtsmitteln)

    c) Nach alledem kommt es nicht darauf an, wie prozessual zu verfahren wäre, wenn der Angeschuldigte gegen den Beschlagnahmebeschluss eine Beschwerde (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 - StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 12. November 2020 - StB 34/20, BGHR StPO § 142 Abs. 3 Zuständigkeit 1 Rn. 4 mwN) oder einen anderen Rechtsbehelf eingelegt hätte.
  • BGH, 18.11.2021 - StB 35/21

    Pflichtverteidigerbestellung: Ablehnungsgrund fehlender Verfügbarkeit des

    Dies gilt bereits deshalb, weil er innerhalb des für die Hauptverhandlung vorläufig vorgesehenen Zeitraums lediglich an drei Tagen verfügbar ist und der Vorsitzende, dem die Terminierung obliegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. November 2020 - StB 34/20, StV 2021, 144 Rn. 5; vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 18), ersichtlich mehr Terminstage für erforderlich hält.
  • BGH, 21.03.2023 - StB 15/23

    Zuständigkeit für Untersuchungshaft betreffende Entscheidungen nach

    Diese ist in einen Antrag auf Haftprüfung umzudeuten und dem nunmehr mit der Sache befassten Strafsenat des Oberlandesgerichts vorzulegen, da während des noch laufenden Haftbeschwerdeverfahrens Anklage erhoben worden und damit die gerichtliche Zuständigkeit für die Untersuchungshaft betreffende Entscheidungen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO übergegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 34/20, BGHR StPO § 142 Abs. 3 Zuständigkeit 1 Rn. 4 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 117 Rn. 12; KK-StPO/Gericke, StPO, 9. Aufl., § 126 Rn. 8a).
  • BGH, 03.02.2021 - StB 5/21

    Zuständigkeit für Beschwerden in Haftsachen nach Abgabe des Verfahrens durch den

    Diese Rechtsfolge ist für eine Änderung des in der Sache entscheidungsbefugten Gerichts infolge einer Anklageerhebung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 34/20, juris Rn. 4 mwN).
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