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   BGH, 15.01.1990 - StB 39/89   

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https://dejure.org/1990,9754
BGH, 15.01.1990 - StB 39/89 (https://dejure.org/1990,9754)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1990 - StB 39/89 (https://dejure.org/1990,9754)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1990 - StB 39/89 (https://dejure.org/1990,9754)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat,

    vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 1 StE 3/81 StB 39/89 -, EzSt StGB § 57 Nr. 1 = BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1.
  • BGH, 19.04.2018 - StB 3/18

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur

    Insbesondere wenn sich ein terroristischer Straftäter im Vollzug ordnungsgemäß führt und von seiner früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft lossagt, kann auch hier eine Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - StB 39/89, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1).
  • BGH, 10.04.2014 - StB 4/14

    Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln

    Insbesondere wenn sich ein terroristischer Straftäter im Vollzug ordnungsgemäß führt und von seiner früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft lossagt, kann auch hier eine Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - StB 39/89, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2009 - A 4 S 120/09

    Widerruf einer Asylanerkennungsentscheidung wegen gewerbs- und bandenmäßigen

    Dabei kann das Strafgericht zu einer günstigen Sozialprognose auch unter Heranziehung der Erwägung gelangen, dass der von der Vollstreckung ausgesetzte Strafrest einen nachhaltigen Druck auf den Verurteilten ausüben wird, sich in der Bewährungszeit straffrei zu verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.1990 - 1 StE 3/81 StB 39/89 -, EzSt StGB § 57 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - 17 B 1338/02

    Ausgestaltung einer strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung des

    vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 1 StE 3/81 StB 39/89 -, EzSt StGB § 57 Nr. 1 = BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1.
  • VG Augsburg, 03.03.2010 - Au 5 K 08.30063

    Verurteilung wegen Bandenhandels mit Heroin und Kokain zu einer

    Dabei kann das Strafgericht zu einer günstigen Sozialprognose auch unter Heranziehung der Erwägung gelangen, dass der von der Vollstreckung ausgesetzte Strafrest einen nachhaltigen Druck auf den Verurteilten ausüben wird, sich während der Bewährungszeit straffrei zu verhalten (vgl. BGH vom 15.01.1990 Az. 1 StE 3/81 StB 39/89).
  • OLG München, 13.07.2022 - 6 St 3/22

    Freiheitsstrafe, Strafaussetzung, Untersuchungshaft, Krankheit, Arbeitgeber,

    Hierzu müsste vielmehr als weiterer Umstand hinzutreten, dass sie sich als Nährboden für die Begehung von Straftaten erweist (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1).
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