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   BGH, 04.03.2010 - StB 46/09   

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https://dejure.org/2010,7061
BGH, 04.03.2010 - StB 46/09 (https://dejure.org/2010,7061)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - StB 46/09 (https://dejure.org/2010,7061)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - StB 46/09 (https://dejure.org/2010,7061)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 475 StPO; § 477 StPO; § 147 StPO; § 58 StPO; § 243 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 55 StPO
    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis der Angaben Dritter); Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht (Gefahr der Strafverfolgung; mosaikartiges Beweisgebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 475 StPO, § 478 StPO, § 55 StPO
    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses

  • rewis.io

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BGH NJW 1999, 1413).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Das Rechtsmittel ist hinsichtlich der Erzwingungshaft gemäß § 304 Abs. 5 StPO zulässig (BGHSt 36, 192).
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Dieser hat, sofern er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht nur als "Privatperson" im Sinne von § 475 StPO (HansOLG Hamburg NJW 2002, 1590; KG, Beschl. vom 7. Februar 2008 (1) 2 BJs 58/06-2 (2/08) - juris m. w. N.; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 68 b Rdn. 24).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316).
  • BGH, 09.09.1998 - StB 10/98

    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Für die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NStZ 1999, 415, 416).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316).
  • KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
    Dieser hat, sofern er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht nur als "Privatperson" im Sinne von § 475 StPO (HansOLG Hamburg NJW 2002, 1590; KG, Beschl. vom 7. Februar 2008 (1) 2 BJs 58/06-2 (2/08) - juris m. w. N.; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 68 b Rdn. 24).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 367/14

    Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Ebenso wenig sind durchgreifende rechtliche Bedenken ersichtlich (vgl. etwa zur Strafvereitelung durch Unterlassen bei Aussageverweigerung OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 2 Ws 588/09, juris Rn. 8 f. mwN; zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246, 247).
  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    Deshalb haben z.B. Zeugen, die nicht zugleich Verletzte im Sinne von § 406e StPO sind, bzw. deren Beistände grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht, weil dadurch die Verfahrensvorschriften in § 58 Abs. 1, § 243 Abs. 2 Satz 1 StPO unterlaufen werden könnten (BGH NStZ-RR 2010, 246).
  • LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Erstattungsfähigkeit, Aktenkopie

    a) An der Gebotenheit fehlt es, soweit der Beschwerdeführer Akteneinsicht aus eigenem Recht beantragt, zunächst schon deswegen, als dem Zeugenbeistand - anders als dem Verteidiger - ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8).

    b) Zwar ist der Zeugenbeistand auch befugt, die Rechte des Zeugen geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8), der - sofern er Verletzter ist - ein Akteneinsichtsrecht aus § 406e StPO hat.

    Insbesondere mag vorliegend der Grund für den Ausschluss des Akteneinsichtsrechts, nämlich den Schutz des Beweiswertes der Zeugenaussage (BGH, Beschluss vom 4. März 2013, Az.: StB 46/09 - juris Rn. 8), nicht durchgegriffen haben.

  • LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 4/13

    Zeugenbeistand, Gebühren, Akteneinsicht, Kopien, Erstattung

    a) An der Gebotenheit fehlt es, soweit der Beschwerdeführer Akteneinsicht aus eigenem Recht beantragt, zunächst schon deswegen, als dem Zeugenbeistand - anders als dem Verteidiger - ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8).

    b) Zwar ist der Zeugenbeistand auch befugt, die Rechte des Zeugen geltend zu machen (BGH, Beschluss vorn 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8), der - sofern er Verletzter ist - ein Akteneinsichtsrecht aus § 406e StPO hat.

    Insbesondere mag vorliegend der Grund für den Ausschluss des Akteneinsichtsrechts, nämlich den Schutz des Beweiswertes der Zeugenaussage (BGH, Beschluss vom 4. März 2013, Az.: StB 46/09 - juris Rn. 8), nicht durchgegriffen haben.

  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 620 Qs 9/19

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht für den nicht verletzten Zeugen und dessen

    Dem anwaltlichen Zeugenbeistand steht hingegen kein eigenes Akteneinsichtsrecht zu (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246 m.w.N.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07), BeckRS 2008, 13875 m.w.N., beck-online).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.03.2023 - 12 Qs 17/23

    Aufhebung des Vermögensarrestes wegen Verweigerung der Akteneinsicht

    Das Gericht ist in diesem Verfahrensstadium für die Entscheidung über die Akteneinsicht auch dann nicht zuständig, wenn ihm die Akte auf Beschwerde hin vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 5. März 2012 - III-2 Ws 189/12, juris Rn. 37).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

    Das Gericht ist in diesem Verfahrensstadium für die Entscheidung über die Akteneinsicht auch dann nicht zuständig, wenn ihm die Akte auf Beschwerde hin vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 5. März 2012 - III-2 Ws 189/12, juris Rn. 37; Kammer, Beschluss vom 17. November 2020 - 12 Qs 23/20, n.v.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 147 Rn. 34).
  • OLG Köln, 05.03.2012 - 2 Ws 189/12

    Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren; Entscheidungszuständigkeit der

    ... das Gericht ist im Ermittlungsverfahren niemals zuständig, auch wenn sich die Akten bei ihm auf Beschwerde oder zur Vornahme einer richterlichen Handlung befinden (BGH NStZ-RR 10, 246 u.a.).".
  • LG Duisburg, 22.02.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Der Umstand der Akteneinsicht, die den beiden Zeugenbeiständen - Rechtsanwältin M. und Rechtsanwältin Z. - ohne erkennbare rechtliche Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2002 - VI 9/01; KG, Beschluss vom 14. August 2015 - 3 Ws 397/15 - 141 AR 277/15; LG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2019 - 620 Qs 9/19; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73) und hinsichtlich Rechtsanwältin M. sogar ohne entsprechenden Antrag gewährt wurde, führt zu keiner anderen Betrachtung.
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 22.549

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Auch wenn der Zeugenbeistand im Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 68b Abs. 1 Satz 1 StPO) kein Akteneinsichtsrecht hat (BGH, B.v. 4.3.2010 - StB46/09 - NStZ-RR 2010, 246 = juris Rn. 8; LG Hamburg, B.v. 16.4.2019 - 620 Qs 9/19 - juris Rn. 10 ff.), können einer Privatperson oder deren Rechtsanwalt bei Darlegung eines berechtigten Interesses nach Maßgabe von § 475 StPO Auskünfte aus Akten erteilt oder Akteneinsicht gewährt werden.
  • LG Duisburg, 22.06.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

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