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   BGH, 30.04.1990 - StB 8/90   

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https://dejure.org/1990,938
BGH, 30.04.1990 - StB 8/90 (https://dejure.org/1990,938)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1990 - StB 8/90 (https://dejure.org/1990,938)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1990 - StB 8/90 (https://dejure.org/1990,938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertbarkeit von Telefonaufzeichnungen, die völkerrechtswidrig erlangt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafprozessuale Verwertbarkeit - Telefongesprächsaufzeichnungen - Völkerrechtliche Grundsätze - Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 261
    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von Telephongesprächen

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Überwachung des Telefonverkehrs von Konsulaten ausländischer Staaten (Wiss. Ref. Assessor Jörg Polaktewicz; ZaöRV 50/1990, S. 761-794)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 30
  • NJW 1990, 1801
  • MDR 1990, 739
  • NStZ 1990, 401
  • StV 1990, 297
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81

    Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Der Senat hat für einen Sonderfall zwar ausgesprochen, daß die Verwertung eines Beweismittels, das außerhalb eines vereinbarten Rechtshilfeverkehrs erlangt worden ist, selbst (als Vertragsverletzung) völkerrechtswidrig und deswegen unzulässig sein könne (BGHSt 34, 334, 341 ff., 344 f.).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    b) Der Senat hat die unmittelbare Verwertung derselben Erkenntnisse in einem Beschluß vom 4.April 1990 (BGHSt 36, 396) allerdings in einem Fall beanstandet, in dem es sich um strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei Attachés des türkischen Generalkonsulats handelte.
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