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   BGH, 24.06.1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88   

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BGH, 24.06.1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,5525)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,5525)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,5525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht - Ordnungsgemäße Besetzung bei Entscheidung über die Einstellung des Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses - ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 309 Abs. 2
    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundlagen und Grenzen "stellvertretender Strafrechtspflege" (Prof. Dr. Dr. Albin Eser; JZ 1993, 875)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 312
  • NJW 1992, 2775
  • MDR 1992, 990
  • NStZ 1992, 508
  • StV 1992, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1981 - 5 Ws 110/81
    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    Es hat damit nicht die nach § 122 Abs. 2 Satz 2 GVG vorgesehene Besetzung mit fünf Mitgliedern unter Einschluß des Vorsitzenden eingehalten, der im ersten Rechtszug die Entscheidung darüber vorbehalten ist, ob das Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, das u.a. in der Nichtanwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten zu sehen ist (BGHSt 34, 1, 3 f.), eingestellt werden muß.
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    Die Möglichkeit eines solchen der gesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen erkennendem Gericht und Beschwerdegericht und damit der Wertung in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechenden Ergebnisses muß durch eine Zurückverweisung im vorliegenden Fall von vornherein ausgeschlossen werden, zumal das Oberlandesgericht bereits über die Aussetzung der Hauptverhandlung in einer der Zahl der mitwirkenden Richter nach gleichen Besetzung wie bei der Verfahrenseinstellung entschieden hat (für die Möglichkeit der Aussetzung auch in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung allerdings: Treier in KK-StPO 2. Aufl. § 228 Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 228 Rdn. 8; dagegen betrifft BGHSt 34, 154, 155 den anders gelagerten Fall der Unterbrechung nach § 229 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83
    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - StB 8/92
    In diesem Sinne ist die fast gleiche Formulierung (mit Strafe bedrohte Handlung) bereits in § 4 Nr. 3 StGB in der ursprünglichen, bis zur Änderung der §§ 3 bis 9 StGB durch die Verordnung vom 6. Mai 1940 - RGBl I S. 754 - geltenden Fassung (Anwendung deutschen Strafrechts auf eine von einem Deutschen begangene Auslandstat) gebraucht worden (vgl. RGSt 40, 402, 403 f.).
  • BGH, 07.11.2019 - StB 24/19

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht (kein Wegfall der Beschwer

    Stellt sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers dar, kommt eine Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache nur dann in Betracht, wenn dieses voll an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Stelle treten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHSt 38, 312, 313 f.; MükoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 29 ff.).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Die Sache an das erkennende Gericht zurückzuverweisen, kommt daher im Rahmen allgemeiner Grundsätze nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die angefochtene Entscheidung entgegen der Vorgaben des § 34 StPO nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris) oder nur formelhaft mit Gründen versehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 325; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 - bei juris), wenn ein durch das Beschwerdegericht nicht heilbarer Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGH NStZ 1992, 508), wenn die angefochtene Entscheidung nicht von dem gesetzlich vorgesehenen Spruchkörper getroffen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2775) oder wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426: fehlerhafte Zurückweisung eines Wiederaufnahmegesuchs als unzulässig).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Zum anderen ist unklar, ob die vom Angeklagten begangenen Taten in der Türkei mit Strafe bedroht sind, wobei der Senat dazu neigt, trotz des für alle Varianten des § 7 StGB einheitlichen Bezugs auf eine "am Tatort mit Strafe" bedrohte Tat im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Zuständigkeit der deutschen Strafgerichte davon abhängig zu machen, dass die Tat am Tatort nicht nur strafbar, sondern auch verfolgbar ist (offen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1; Beschluss vom 31. März 1993 - StB 4/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Dies ist dann der Fall, wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne auszugleichen ist, dass das Beschwerdegericht rechtlich voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (BGH, Beschluss vom 24.06.1996 - StB 8/92, BGHSt 38, 312, 313 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2004 - 3 Ws 753/04 u.a., NStZ-RR 2004, 300).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB kommt es für die Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit im Tatortstaat an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11 Rn. 8 und vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - StB 4/93 Rn. 3, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 und vom 24. Juni 1992 - StB 8/92 Rn. 7 ff., BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    Nach herrschender Auffassung ist mit der "in der Sache erforderlichen Entscheidung" die Sachentscheidung an Stelle des Erstrichters gemeint (vgl. Mohrbotter, a.a.O., S. 623; Mayer, a.a.O.; Gollwitzer, a.a.O., Rz. 8; BGHSt 38, 312, 313 = NJW 1992, 2775; OLG Rostock, NStZ-RR 2000, 14).

    Ob der abweichenden Auffassung zu folgen ist, kann dahinstehen, da es auch auf der Grundlage des engen Verständnisses der Sache im Sinne des § 309 Abs. 2 StPO anerkannt ist, dass es Ausnahmen von der Regel der Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht gibt (vgl. BGHSt 38, 312, 313), wobei die Voraussetzungen und Grenzen der Ausnahmefälle umstritten sind (vgl. BGSt 36, 139, 144 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45 Aufl. 2001, Rdnr. 7ff; Gollwitzer, a.a.O., Rz. 11ff).

  • OLG Hamburg, 28.04.2009 - 2 Ws 85/09

    Untersuchungshaft: Beschlagnahme und Beförderungsausschluss von Gefangenenpost;

    Die Verbindung von formellem Mangel und - abstrakt gesehen - inhaltlicher Unterlegenheit der Entscheidung hat ein solches Gewicht, dass die Sache zurückzuverweisen ist (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, a.a.O.; für den Fall der Verfahrenseinstellung durch ein Oberlandesgericht entgegen § 122 Abs. 2 S. 3 GVG mit drei statt mit fünf Richtern BGHSt 38, 312; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdn. 6).
  • BGH, 27.06.1997 - StB 8/97

    Gerichtsstand für Pressedelikte, insbesondere bei nicht feststellbarem

    Weil eine beschwerdefähige Entscheidung in der Sache fehlt, ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (Rieß in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. StPO § 210 Rdn. 21; Treier in KK-StPO 3. Aufl. § 210 Rdn. 8; vgl. auch BGHSt 38, 312).
  • OLG München, 07.03.2014 - 4c Ws 4/14

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren: Vergütung des für die Dauer der

    Denn nach der Rechtsprechung liegt ein derartiger Fall dann vor, wenn sich die Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne auszugleichen ist, dass das Beschwerdegericht voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (BGHSt 38, 312 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    Denn der zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führende Mangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, daß der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafvollstreckungskammer tritt (vgl. BGHSt 38, 312): Im Fall des Bewährungswiderrufs durch die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Wuppertal, in deren Bezirk sich der Verurteilte in Strafhaft befindet, wäre der Senat geschäftsplanmäßig als Beschwerdegericht zuständig.
  • BGH, 30.04.1997 - StB 4/97

    Besetzung des Strafsenats beim Oberlandesgericht für Haftentscheidungen während

  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 263/01

    sachliche Zuständigkeit, Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Gericht des

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2023 - 1 Ws 259/23

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung

  • OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08

    Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung

  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

  • OLG Rostock, 27.05.2005 - I Ws 173/05

    Ingangsetzen der Beschwerdefrist durch formlose Bekanntmachung des Beschlusses;

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 3 Ws 430/10

    Begriff der schweren körperlichen oder seelischen Schäden i.S. von § 397a Abs. 1

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Wiederaufnahme des Verfahrens bei

  • OLG Hamm, 04.12.2012 - 2 Ws 372/12

    Unechte weitere Beschwerde gegen Entscheidung des funktionell unzuständigen

  • OLG Dresden, 03.12.2009 - 2 Ws 571/09

    Zuständigkeit zur Reststrafenaussetzung nach Verbüßung der in eine Gesamtstrafe

  • OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei

  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 2 Ws 153/09

    Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer; StVK, Beschwerde; Verurteilter;

  • OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20

    Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des

  • OLG Jena, 02.06.2015 - 1 Ws 111/15

    Sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • OLG Nürnberg, 15.11.2013 - 2 Ws 321/13

    Strafvollstreckungsverfahren: Zeitliche Geltung eines kammerinternen

  • OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00

    weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdekammer, Unzuständigkeit,

  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

  • OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 641/08

    Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger

  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Ws 196/02

    Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen

  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

  • OLG Frankfurt, 05.07.2004 - 3 Ws 753/04

    Wiedereinsetzung: Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht bei Ablehnung der

  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 1 Ws (L) 8/02

    Zurückverweisung

  • OLG Rostock, 19.11.2018 - 22 Ws_Reha 14/18

    Zurückverweisung eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens: Richtige

  • OLG Koblenz, 09.02.2005 - 2 Ws 796/04
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