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   StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13   

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https://dejure.org/2013,29273
StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13 (https://dejure.org/2013,29273)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13 (https://dejure.org/2013,29273)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13 (https://dejure.org/2013,29273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Individualverfassungsbeschwerden zum Niedersächsischen Staatsgerichtshof

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Niedersachsen, 18.05.1998 - StGH 27/94

    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13
    Die Befugnis, auf den Antrag eines Bürgers die Vereinbarkeit staatlichen Handelns oder Unterlassens mit der Niedersächsischen Verfassung oder - was die Antragsteller in erster Linie anstreben - mit dem Grundgesetz zu überprüfen, ist dem Staatsgerichtshof hiernach nicht eingeräumt (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, NdsRpfl. 1998, 270).

    Eine solche konkrete verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Zuweisung besteht für die vorliegenden Anträge ersichtlich nicht (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998, a.a.O.).

  • StGH Niedersachsen, 17.05.1999 - StGH 3/99
    Auszug aus StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13
    Eine solche Befugnis ergibt sich auch nicht aus der Gewährleistung eines Rechtswegs nach Art. 53 NV (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 17.5.1999 - StGH 3/99 -, juris Rn. 3).
  • StGH Niedersachsen, 27.01.2006 - StGH 3/05

    Antragsbefugnis; Antragsbefugnis im Organstreitverfahren; Naturalpartei;

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13
    Eigene Rechte im Sinne des Art. 54 Nr. 1 NV können nur solche sein, die dem Betreffenden über die jedermann zustehenden Rechte und verfassungsrechtlichen Gewährleistungen hinaus zustehen (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 27.1.2006 - StGH 3/05 -, StGHE 4, 131 (132)).
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