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   StGH Niedersachsen, 18.05.1998 - StGH 27/94   

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https://dejure.org/1998,12488
StGH Niedersachsen, 18.05.1998 - StGH 27/94 (https://dejure.org/1998,12488)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.1998 - StGH 27/94 (https://dejure.org/1998,12488)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - StGH 27/94 (https://dejure.org/1998,12488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 13 Abs. 3. NV; § 14 Abs. 3 NAbgG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 8 StGHG; Art. 54 NV
    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens; Eindeutiger Wortlaut der Antragsschrift ; Vorgesehene Kürzung der Grundentschädigung nur um Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens; Eindeutiger Wortlaut der Antragsschrift ; Vorgesehene Kürzung der Grundentschädigung nur um Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens; Eindeutiger Wortlaut der Antragsschrift ; Vorgesehene Kürzung der Grundentschädigung nur um Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen

  • archive.org PDF

    13 NV, § 14 NAbgG
    Verfassungsmäßigkeit des 2. und 16. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 9

    Unstatthaftigkeit einer Individualverfassungsbeschwerde und Fristerfordernis im Organstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18

    Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19

    Vielmehr kann auch ein Gesetzesbeschluss - also entgegen der Formulierung im Antrag der Antragstellerin nicht das Gesetz, sondern der dahinführende Gesetzgebungsakt - eine Maßnahme im Sinne der §§ 8 Nr. 6, 30 StGHG in Verbindung mit § 64 Abs. 1 BVerfGG sein (so ausdrücklich BVerfG, Urt. v. 29.9.1990 - 2 BvE 1/90 -, BVerfGE 82, 322, 335 = juris Rn. 38 (Sperrklausel); Urt. v. 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188, 209 = juris Rn. 74 (Wüppesahl); Urt. v. 14.7.1986 - 2 BvE 2/84 -, BVerfGE 73, 40, 65 = juris Rn. 81 (Parteienfinanzierung V); ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Urt. v. 5.4.1952 - 2 BvH 1/52 -, BVerfGE 1, 208, 220 = juris Rn. 45 (Sperrklausel); VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2017 - 1 GR 29/17 -, juris Rn. 39 f.; VerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 27.8.2015 - 1/14 -, juris Rn. 62; Niedersächsischer StGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 24/94 -, juris Rn. 22 f.).
  • StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13

    Individualverfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; Zuständigkeit

    Die Befugnis, auf den Antrag eines Bürgers die Vereinbarkeit staatlichen Handelns oder Unterlassens mit der Niedersächsischen Verfassung oder - was die Antragsteller in erster Linie anstreben - mit dem Grundgesetz zu überprüfen, ist dem Staatsgerichtshof hiernach nicht eingeräumt (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, NdsRpfl. 1998, 270).

    Eine solche konkrete verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Zuweisung besteht für die vorliegenden Anträge ersichtlich nicht (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998, a.a.O.).

  • StGH Niedersachsen, 03.06.2022 - StGH 2/21
    Richtet sich der Antrag gegen den Erlass eines Gesetzes, beginnt die Sechs-Monats-Frist mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen (vgl. NdsStGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, NdsStGHE 4, 2, juris Rn. 20 m.w.N.).
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