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   BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06   

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https://dejure.org/2006,3375
BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06 (https://dejure.org/2006,3375)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2006 - 3 StR 77/06 (https://dejure.org/2006,3375)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 3 StR 77/06 (https://dejure.org/2006,3375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Einordnung der Ergebnisse einer sich mit der Tatrekonstruktion beschäftigenden Arbeitsgruppe als Beweisanträge im Sinne des § 244 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die eine Tötung durch Unterlassen begründende Garantenstellung des ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1 § 23 Abs. 3 § 212 Abs. 1
    Untauglicher Tötungsversuch bei bereits totem Opfer - auch durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Realschüler erneut wegen Mordes an Klassenlehrerin vor Gericht

Sonstiges

  • bka.de PDF, S. 40 (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erste Erfahrungen des Revisionsgerichts mit der Operativen Fallanalyse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 712
  • StV 2007, 17
  • StRR 2007, 65
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06
    Sie können grundsätzlich nicht Gegenstand eines Beweisantrags sein (BGHSt 39, 251, 253).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06
    Er kann sich - je nach seinen Vorstellungen - wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht haben (vgl. zum Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes BGHSt 38, 356, 358).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06
    Bei einem eng zusammenhängenden, zäsurlosen Geschehen, das auf einer einheitlichen Motivation beruht (Rache für die vermeintlich schlechte Behandlung des Bruders), kann allein der Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz die Annahme zweier selbständiger Taten nicht rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1999, 101 m. w. N.).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Nicht ausreichend ist die Benennung eines Beweisziels, also der Folgerung, die das Gericht nach Auffassung des Antragstellers aus von ihm nicht näher umschriebenen tatsächlichen Vorgängen oder Zuständen ziehen soll (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; vom 1. Juni 2006 - 3 StR 77/06, NStZ 2006, 712; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 2 Ss OWi 606/07

    Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt als "Wärmeakku" ist erlaubt aber

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass das Halten ans Ohr den eindeutigen Schluss zulässt, dass der Betroffene mit dem Mobiltelefon telefoniert hat (Senat in StRR 2007, 65 = VRR 2007, 361 = NZV 2007, 483).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Deshalb unterscheidet sich das Beweisthema im vorliegenden Fall entscheidend von dem eines Antrags, der begehrt, lediglich die Ergebnisse eines operativen Fallanalysegutachtens in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2006 - 3 StR 77/06, NStZ 2006, 712).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

    Im Strafprozess ist ihnen gegenüber jedoch die eigenständige, unabhängige Überzeugungsbildung der Gerichte zu wahren (vgl. auch BGH NStZ 2006, 712 f.).
  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

    Die Bewertungen, die einer solchen operativen Fallanalyse zugrunde liegen, können erforderlichenfalls Gegenstand der Beweiswürdigung sein (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2006 - 3 StR 77/06, NStZ 2006, 712 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08, NStZ 2009, 284).
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