Rechtsprechung
BGH, 04.03.2010 - StB 46/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 475 StPO; § 477 StPO; § 147 StPO; § 58 StPO; § 243 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 55 StPO
Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis der Angaben Dritter); Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht (Gefahr der Strafverfolgung; mosaikartiges Beweisgebäude) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 475 StPO, § 478 StPO, § 55 StPO
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung - Wolters Kluwer
Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 55
Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 04.03.2010, Az.: StB 46/09 (Akteneinsichtsrcht des Zeugenbeistands)" von RiOLG a.D. RA Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2010, 345 - 347.
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 246
- StRR 2010, 345
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 367/14
Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung …
Ebenso wenig sind durchgreifende rechtliche Bedenken ersichtlich (vgl. etwa zur Strafvereitelung durch Unterlassen bei Aussageverweigerung OLG Köln…, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 2 Ws 588/09, juris Rn. 8 f. mwN; zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246, 247). - OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17
Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und …
Deshalb haben z.B. Zeugen, die nicht zugleich Verletzte im Sinne von § 406e StPO sind, bzw. deren Beistände grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht, weil dadurch die Verfahrensvorschriften in § 58 Abs. 1, § 243 Abs. 2 Satz 1 StPO unterlaufen werden könnten (BGH NStZ-RR 2010, 246). - LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
Zeugenbeistand, Abrechnung, Erstattungsfähigkeit, Aktenkopie
a) An der Gebotenheit fehlt es, soweit der Beschwerdeführer Akteneinsicht aus eigenem Recht beantragt, zunächst schon deswegen, als dem Zeugenbeistand - anders als dem Verteidiger - ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8).b) Zwar ist der Zeugenbeistand auch befugt, die Rechte des Zeugen geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8), der - sofern er Verletzter ist - ein Akteneinsichtsrecht aus § 406e StPO hat.
Insbesondere mag vorliegend der Grund für den Ausschluss des Akteneinsichtsrechts, nämlich den Schutz des Beweiswertes der Zeugenaussage (BGH, Beschluss vom 4. März 2013, Az.: StB 46/09 - juris Rn. 8), nicht durchgegriffen haben.
- LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 4/13
Zeugenbeistand, Gebühren, Akteneinsicht, Kopien, Erstattung
a) An der Gebotenheit fehlt es, soweit der Beschwerdeführer Akteneinsicht aus eigenem Recht beantragt, zunächst schon deswegen, als dem Zeugenbeistand - anders als dem Verteidiger - ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8).b) Zwar ist der Zeugenbeistand auch befugt, die Rechte des Zeugen geltend zu machen (BGH, Beschluss vorn 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8), der - sofern er Verletzter ist - ein Akteneinsichtsrecht aus § 406e StPO hat.
Insbesondere mag vorliegend der Grund für den Ausschluss des Akteneinsichtsrechts, nämlich den Schutz des Beweiswertes der Zeugenaussage (BGH, Beschluss vom 4. März 2013, Az.: StB 46/09 - juris Rn. 8), nicht durchgegriffen haben.
- OLG Köln, 05.03.2012 - 2 Ws 189/12
Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren; Entscheidungszuständigkeit der …
... das Gericht ist im Ermittlungsverfahren niemals zuständig, auch wenn sich die Akten bei ihm auf Beschwerde oder zur Vornahme einer richterlichen Handlung befinden (BGH NStZ-RR 10, 246 u.a.).". - LG Hamburg, 16.04.2019 - 620 Qs 9/19 Dem anwaltlichen Zeugenbeistand steht hingegen kein eigenes Akteneinsichtsrecht zu (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246 m.w.N.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07), BeckRS 2008, 13875 m.w.N., beck-online).
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