Rechtsprechung
KG, 09.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Schöffin, Hidschab-Kopftuch, Gerichtsbesetzung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 338 Nr 1 StPO, § 32 GVG, § 33 GVG, § 34 Nr 6 GVG
Besetzungsrüge in Strafverfahren: Mitwirkung einer kopftuchtragenden Schöffin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fähigkeit zur Bekleidung des Schöffenamtes bei Tragen von religiös begründeter Kleidung (Hier: Hidschab-Kopftuch)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 1
Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung bei Kopftuch tragender Muslimin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schöffe darf Kopftuch tragen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schöffin darf während strafrechtlicher Hauptverhandlung Kopftuch tragen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts bei Kopftuch tragender Schöffin
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 26.04.2012 - 225 Js 562/11 Ls (23/11
- KG, 09.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 156
- StRR 2013, 26
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Der Fall, dass ein Schöffe ein bestimmtes Kleidungsstück trägt, begründet auch unter dem Umstand, das es sich dabei um eine religiös begründete Kleidung handelt, wie das beim so genannten Hidschab-Kopftuch der Fall ist (BVerfGE 108, 282, 299), nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift des § 32 GVG nicht die Unfähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden.Aus § 32 GVG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung, die Unfähigkeit einer ein Kopftuch tragenden Muslimin, das Schöffenamt zu bekleiden, abzuleiten, verbietet sich schon deshalb, weil es im Falle eines Eingriffs in ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 108, 282, 297; BVerfG, NJW 2008, 2568, 2570; Groh, NVwZ 2006, 1023, 1026).
Das der Schöffen zur Seite stehende Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG garantiert, dass der Einzelne sein gesamtes Verhalten an den für ihn verbindlichen Glaubenslehren ausrichten kann (BVerfGE 32, 98, 106), wozu auch die religiös motivierte Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes durch Kleidung gehört (BVerfGE 108, 282, 297 f.).
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Streichung eines Schöffen von der Schöffenliste bereits entschieden, dass diese nur unter den engen Voraussetzungen des § 52 GVG erfolgen kann, die ohne gesetzliche Regelung nicht erweitert werden können (BGHSt 9, 203, 206). - BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Das der Schöffen zur Seite stehende Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG garantiert, dass der Einzelne sein gesamtes Verhalten an den für ihn verbindlichen Glaubenslehren ausrichten kann (BVerfGE 32, 98, 106), wozu auch die religiös motivierte Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes durch Kleidung gehört (BVerfGE 108, 282, 297 f.).
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Aus § 32 GVG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung, die Unfähigkeit einer ein Kopftuch tragenden Muslimin, das Schöffenamt zu bekleiden, abzuleiten, verbietet sich schon deshalb, weil es im Falle eines Eingriffs in ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 108, 282, 297; BVerfG, NJW 2008, 2568, 2570; Groh, NVwZ 2006, 1023, 1026). - KG, 27.10.2005 - 1 Ss 318/05
Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen des subjektiven …
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Dieser Begriff beinhaltet nämlich auch ein subjektives Moment, das sich in aller Regel nicht schon aus dem objektiven Geschehensablauf ergibt, sondern aus Tatsachen, die eine entsprechende innere Haltung des Täters offenbaren (Senat, VRS 113, 291, 292, und Beschlüsse vom 20. Oktober 2008 - (3) 1 Ss 243/08 (109/08) -, 19. Mai 2008 - (3) 1 Ss 494/07 (23/08) - und 27. Oktober 2005 - (3) 1 Ss 318/05 (83/05) -). - KG, 25.05.2007 - 1 Ss 103/07
Gefährdung des Straßenverkehrs: Begriff des rücksichtslosen Verhaltens
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Dieser Begriff beinhaltet nämlich auch ein subjektives Moment, das sich in aller Regel nicht schon aus dem objektiven Geschehensablauf ergibt, sondern aus Tatsachen, die eine entsprechende innere Haltung des Täters offenbaren (Senat, VRS 113, 291, 292, und Beschlüsse vom 20. Oktober 2008 - (3) 1 Ss 243/08 (109/08) -, 19. Mai 2008 - (3) 1 Ss 494/07 (23/08) - und 27. Oktober 2005 - (3) 1 Ss 318/05 (83/05) -). - LG Bielefeld, 16.03.2006 - 3221b E H 68
Anforderungen an das Ehrenamt eines Schöffen; Voraussetzungen für die Streichung …
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Es besteht somit keine mit dem Gesetz und dem Verfassungsrecht vereinbare Grundlage, einer Person, allein aufgrund des Umstandes, dass sie ein religiös motiviertes Kleidungsstück trägt, die Fähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden, abzusprechen (…so auch Groh, a.a.O., S. 1026;… Bader, a.a.O., S. 2965; Buggert, StRR 2008, 44, 47; LG Bielefeld, NJW 2007, 3014;… Gittermann, a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 52 GVG Rn. 1; a.A. LG Dortmund NJW 2007, 3013, 3014; der Fall LG Dortmund, … - LG Dortmund, 07.11.2006 - 14 (VIII) Gen.Str.K.
Schöffin darf kein Kopftuch tragen
Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Es besteht somit keine mit dem Gesetz und dem Verfassungsrecht vereinbare Grundlage, einer Person, allein aufgrund des Umstandes, dass sie ein religiös motiviertes Kleidungsstück trägt, die Fähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden, abzusprechen (so auch Groh, a.a.O., S. 1026; Bader, a.a.O., S. 2965; Buggert, StRR 2008, 44, 47; LG Bielefeld, NJW 2007, 3014; Gittermann, a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 52 GVG Rn. 1; a.A. LG Dortmund NJW 2007, 3013, 3014; der Fall LG Dortmund, …
- VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig
Nach diesem Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit ist dessen Schutzbereich eröffnet, weil das Tragen eines muslimischen Kopftuches ("Hidschab"), durch das Haare und Hals nachvollziehbar aus religiösen Gründen bedeckt werden, als Teil der Religionsausübung nach außen in den Bereich des sog. "forum externum" fällt (BVerfG, B. v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - BVerfGE 138, 296; U. v. 24.9.2003 - BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282; KG Berlin, U. v. 9.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) - juris Rn. 5 f.;… VG Augsburg U. v. 16.4.2013 - Au 3 K 12.1328 - juris Rn. 23; Böckenförde, NJW 2001, 723). - KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19
Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen
Danach handelt der Täter grob verkehrswidrig, wenn er einen besonders schweren und gefährlichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begeht, der nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt, sondern auch schwerwiegende Folgen zeitigen kann (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2007 - (3) 1 Ss 103/07 (46/07) - und Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, beide bei juris).Auch aus der grob fahrlässigen Begehung zweier Verkehrsverstöße kann nicht ohne Weiteres auf das Vorliegen von Rücksichtslosigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 2012, a.a.O.).
- AG Fürth/Bayern, 07.12.2018 - 441 AR 31/18
Streichung einer Schöffin von der Schöffenliste
Mit der Vorschrift § 44 DRiG wird der ebenfalls zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgabe des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG entsprochen, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (KG, Urteil vom 09.10.2012, NStZ-RR 2013, 156, recherchiert bei beck-online). - KG, 20.12.2019 - 161 Ss 134/19
Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen
Danach handelt der Täter grob verkehrswidrig, wenn er einen besonders schweren und gefährlichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begeht, der nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt, sondern auch schwerwiegende Folgen zeitigen kann (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2007 - (3) 1 Ss 103/07 (46/07) - und Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, beide bei juris).Auch aus der grob fahrlässigen Begehung zweier Verkehrsverstöße kann nicht ohne Weiteres auf das Vorliegen von Rücksichtslosigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 2012, a.a.O.).
- VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.1328
Unabweisbarer Grund; Kopftuch
Ob für Berufsrichter, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Neutralitätspflicht, die Verpflichtung begründet ist, während ihres Dienstes auf das Tragen von religiös motivierten Bekleidungsstücken zu verzichten (vgl. KG Berlin, U.v. 9.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) - StRR 2013, 26; Böckenförde NJW 2001, 723), kann angesichts der Tatsache, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der Juristen als Richter arbeitet, dahinstehen; zumal nach Aktenlage davon auszugehen ist, dass die Klägerin anstrebte, als Anwältin zu arbeiten.
Rechtsprechung
OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, eigenhändige
- verkehrslexikon.de
Zur schriftlichen Vollmacht des Verteidigers beim Nichterscheinen des Angeklagten
- IWW
- Wolters Kluwer
Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht
- rechtsportal.de
StPO § 411 Abs. 2
Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Absurdes Theater? Verteidiger unterschreibt sich seine Vertretungsvollmacht einfach selbst...
- lawblog.de (Kurzinformation)
Vollmachts-Tricks
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vollmacht kann vom Rechtsanwalt selbst unterzeichnet werden - Im Falle der Beauftragung durch den Mandanten
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vom Verteidiger unterzeichnete Vertretungsvollmacht
Papierfundstellen
- StRR 2013, 26
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01
Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht
Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12
Dass die dem Gericht vorgelegte Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vom Verteidiger für diesen mit seinem eigenen Namen unterzeichnet war, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG vom 07. November 2001, NStZ 2002, 277 - 278).
- OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17
Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine …
b) Die Gegenansicht (BayObLG, Beschl. v. 7. November 2001 - 5 St RR 285/01, NStZ 2002, 277 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 [zum Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht];… Beck-OK-StPO/Gorf, 27.Ed., § 234 Rn. 6;… SSW-StPO/Grube, 2. Aufl., § 234 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 234 Rn. 5) wird dem Schutzzweck der Norm nicht hinreichend gerecht. - VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13 Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag." Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Dem Einspruch seines Verteidigers vom 8. Februar 2012 gegen den Bußgeldbescheid vom 24. Januar 2012 habe eine schriftliche Vollmacht beigelegen, in der der Verteidiger sowohl zur Verteidigung als auch zur Vertretung des Beschwerdeführers, insbesondere auch für Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung sowie zur Vertretung in der Hauptverhandlung, ermächtigt worden sei.
- KG, 12.12.2016 - 3 Ws (B) 660/16
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausbleiben des …
In ihr kann zugleich die Ermächtigung enthalten sein, eine etwa erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen (vgl. Senat VRR 2014, 155 [Volltext bei juris]; BayObLG NStZ 2002, 277; Brandenburgisches OLG zfs 2015, 470; OLG Celle VRR 2014, 83 [Volltext bei juris]; OLG Dresden StRR 2013, 26 [Volltext bei juris];… HK-OWiG/Krumm, OWiG § 73 Rn. 28;… Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG 4. Aufl., § 74 Rn. 21;… Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 21 Rn. 11).