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   BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13   

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BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13 (https://dejure.org/2013,13939)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2013 - 1 StR 8/13 (https://dejure.org/2013,13939)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13 (https://dejure.org/2013,13939)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 184b Abs. 2, Abs. 4 StGB
    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen Schrift: Beschreibung mit Worten, E-Mail; tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen: kein tatsächliches Geschehen bei schriftlicher Schilderung von sexuellen Handlungen; ...

  • lexetius.com

    StGB § 184b Abs. 2 und 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 184b Abs 2 StGB, § 184b Abs 4 StGB
    Besitzverschaffen von kinderpornographischen Schriften: E-Mail mit der verbalen Schilderung eines sexuellen Missbrauchs als kinderpornographische Schrift

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schilderung mit Worten des an einem Kind vorgenommenen sexuellen Missbrauchs in einer E-Mail als kinderpornographische Schrift bei Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens

  • rewis.io

    Besitzverschaffen von kinderpornographischen Schriften: E-Mail mit der verbalen Schilderung eines sexuellen Missbrauchs als kinderpornographische Schrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schilderung mit Worten des an einem Kind vorgenommenen sexuellen Missbrauchs in einer E-Mail als kinderpornographische Schrift bei Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "Kinderporno” in der Email

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Strafe für kinderpornografische Texte

  • zeit.de (Pressemeldung, 26.06.2013)

    Texte über Kinderpornografie sind nicht strafbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die E-Mail als nicht strafbarer Kinderporno

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Kinderporno-Mail - Nur Worte über sexuellen Missbrauch nicht strafbar

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Strafmaß für Pädophilen gekippt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Texte über Kinderpornografie nicht strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsschilderung in E-Mail ist keine kinderpornographische Schrift

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kinderpornographie in Worte gefasst - Wiedergabe eines wirklichkeitsnahen Geschehnisses?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 197
  • NJW 2013, 2914
  • NStZ 2013, 642
  • StV 2013, 747
  • MMR 2013, 609
  • StRR 2013, 283
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Tat auf eine jugendpornographische oder eine kinderpornographische Schrift (Datei) bezieht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 194, und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b StGB Konkurrenzen 1).

    Ein gleichzeitiger Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften ist aber - unabhängig von der Anzahl der Schriften - immer nur "ein" Besitz im Sinne von § 184b Abs. 4 StGB (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b StGB Konkurrenzen 1).

  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    Damit könnte das Gewicht der Rechtsfolge so gemildert werden, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die (verbleibenden) gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04 mwN, wistra 2005, 187).
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Tat auf eine jugendpornographische oder eine kinderpornographische Schrift (Datei) bezieht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 194, und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b StGB Konkurrenzen 1).
  • OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung;

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Tat auf eine jugendpornographische oder eine kinderpornographische Schrift (Datei) bezieht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 194, und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b StGB Konkurrenzen 1).
  • BayObLG, 27.06.2000 - 5St RR 122/00

    Verbreitung pornographischer Schriften über Internet

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    In der elektronischen Übermittlung einer E-Mail mit kinderpornographischem Inhalt (im Text der E-Mail oder in einem ihr beigefügten Dateianhang) an einen anderen liegt die Verschaffung des Besitzes an einer kinderpornographischen Schrift i.S.v. § 184b Abs. 2 StGB (vgl. Ziegler in BeckOK-StGB, § 184b Rn. 12; zu § 184 Abs. 3 StGB aF bereits BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 5 St RR 122/00, NJW 2000, 2911, 2912).
  • BGH, 22.12.1959 - 3 StR 52/59
    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Revision in Bezug genommenen und in BGHSt 13, 375 abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1959 - 3 StR 52/59).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    a) Für die Besitzverschaffung genügt bei der Versendung von E-Mails in Datennetzen, dass die elektronischen Nachrichten - wenn auch nur vorübergehend - in den Arbeitsspeicher beim Empfänger gelangen (Laufhütte/ Roggenbuck in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 8 mwN; vgl. zur Verbreitung i.S.d. § 184 Abs. 5 aF bereits BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55; entsprechend zum Cache-Speicher vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
    a) Für die Besitzverschaffung genügt bei der Versendung von E-Mails in Datennetzen, dass die elektronischen Nachrichten - wenn auch nur vorübergehend - in den Arbeitsspeicher beim Empfänger gelangen (Laufhütte/ Roggenbuck in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 8 mwN; vgl. zur Verbreitung i.S.d. § 184 Abs. 5 aF bereits BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55; entsprechend zum Cache-Speicher vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Tatbestandsmäßig ist auch die Übermittlung von Daten, jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - zu einer zumindest vorübergehenden Abspeicherung auf einem Datenträger des Empfängers führt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197, 199 f.; BeckOK-StGB/Ziegler, 49. Ed., § 184b Rn. 13; Matt/Renzikowski/ Eschelbach, aaO, § 184b Rn. 32; MüKo-StGB/Hörnle, aaO, § 184b Rn. 28).

    dd) Ausreichend zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 184b Abs. 2 aF StGB ist ferner, dass die Videodatei nur an einen einzelnen Empfänger übersandt wird (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197, 200).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 ; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Sie zeigen jeweils den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren und unterscheiden sich nur in der strafrechtlichen Bewertung: Während der Besitz - anders als die Verbreitung nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. (vgl. BGH, U.v. 15.12.1999 - 2 StR 365/99 - juris Rn. 23) - kinderpornographischer Comics nicht strafbar ist (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 31), weil die Darstellungen nicht mit dem tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern verbunden sind und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. BGH, B.v. 19.3.2013 - 1 StR 8/13 - juris Rn. 21), ist bei kinderpornographischen Bildern, die einen tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a.F. der Besitz strafbewehrt.
  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

    Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Eine Beschränkung des Begriffsverständnisses von "Kinderpornographie' auf bildliche Darstellungen ist nicht vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13 Rn. 14).
  • BGH, 29.11.2023 - 3 StR 301/23

    Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit

    a) Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173; vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39; LK/Nestler, StGB, 13. Aufl., § 184b Rn. 63).
  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13 -, BGHSt 58, 197 (juris Rdnr. 13).
  • LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20

    Kinderpornographische Schrift

    Im Übrigen erfüllt ein Chat, in dem - wie im vorliegenden Fall - lediglich mit Worten der an einem Kind vorzunehmende sexuelle Missbrauch geschildert wird, nicht den Tatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 StGB., Denn es handelt sich dabei nicht um eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt (siehe BGH, Beschluss vom 19.3. 2013 - 1 StR 8/13, veröffentlicht bei juris, und die Gesetzesbegründung BT-Dr 12/3001, S. 4 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14609
BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12 (https://dejure.org/2013,14609)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - 1 StR 469/12 (https://dejure.org/2013,14609)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 1 StR 469/12 (https://dejure.org/2013,14609)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 2 GVG; § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 303 StGB
    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision; Gegenstand der Vorlegungspflicht; Bindung an Beurteilungen des OLG); Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage; Unbrauchbarmachung: Einwirken auf die Sachsubstanz); Sachbeschädigung

  • lexetius.com

    § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 316b Abs 1 Nr 3 StGB
    Störung öffentlicher Betriebe: Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch parkendes Kraftfahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch parkendes Kraftfahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einwirkung auf die Sachsubstanz als Voraussetzung für die Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienenden Sache

  • rewis.io

    Störung öffentlicher Betriebe: Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch parkendes Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 316b Abs. 1 Nr. 3
    Einwirkung auf die Sachsubstanz als Voraussetzung für die Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienenden Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Parkens vor einer Radarfalle

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Allein” die Behinderung des Verkehrsblitzers - strafbar? Nein, allein nicht…

  • beck-blog (Auszüge)

    Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch abgestelltes Fahrzeug: Straflos?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuparken von Starenkästen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung verhindert - Abstellen eines Fahrzeugs vor einer Messanlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch parkendes Kraftfahrzeug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit des Zuparkens einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Ist die Blockade von Blitzanlagen strafbar?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Keine”Störung öffentlicher Betriebe” beim Zuparken einer Geschwindigkeitsmessanlage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Blitzgerät blockiert - renitenter Autofahrer vereitelt Geschwindigkeitsüberwachung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuparken einer Radarfalle ist weder eine Nötigung noch Störung öffentlicher Betriebe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Strafbarkeit des "Zuparkens" einer Geschwindigkeitsmessanlage - Strafbarkeit nach § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB nur bei Einwirken auf Sachsubstanz

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Blockieren einer Radarfalle

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsrecht: Verhindern einer Geschwindigkeitsmessung legal?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 253
  • NJW 2013, 2916
  • NStZ 2013, 589
  • NZV 2013, 559
  • StV 2014, 219
  • StRR 2013, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97

    Zur Strafbarkeit von Störungen einer Radarmessanlage

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Karlsruhe durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97 (NStZ 1997, 342) gehindert.

    Dabei wirkte er jedoch, anders als bei dem vom Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ 1997, 342 f.) entschiedenen Fall, nicht einmal äußerlich durch Beschmieren oder bspw. Bekleben auf die Substanz der Sache ein.

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch von den Fallgestaltungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NStZ 1997, 342 f. - Beschmieren des Fotoobjektivs) und München (NJW 2006, 2132 f. - Überbelichtung des Fotofilms durch Blitzlichtreflexion), bei denen eine bloße Veränderung des Standorts - auch wenn dies praktisch nicht möglich gewesen wäre - nichts an der allerdings nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Anlage selbst geändert hätte.

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Die Vorlegungsfrage ist, worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 2012 zutreffend hingewiesen hat, mit der dort gewählten unbestimmten Formulierung "Geschwindigkeitsmessanlage" einer Vorlageentscheidung nicht zugänglich; denn von § 121 Abs. 2 GVG werden nur Rechtsfragen umfasst (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89 mwN, und vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358, 361; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213 (nicht bei "rechtlich unverbindlichen Hinweisen")).

    Ob eine - an sich rechtlich zulässige - Umformulierung der Vorlegungsfrage (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358, 361 f.), wie sie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ergänzend formuliert hat, möglich ist, kann offenbleiben.

  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Es lag mithin keine Manipulation an dem Messgerät selbst oder einem wesentlichen Teil davon vor, die zu einer tatsächlichen Funktionsminderung geführt haben könnte, was aber Voraussetzung einer Tatbestandsmäßigkeit wäre (zur Erforderlichkeit einer Einwirkung auf die Sachsubstanz vgl. OLG Celle, NStZ 2005, 217; BVerfG NVwZ 2006, 583; LK-StGB/Wolff, 12. Aufl., § 317 Rn. 9, 11; SK-StGB/Wolters, 129. Lief. § 316b Rn. 10; Fischer, aaO; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 316b Rn. 5).

    Dem entspricht auch, dass bei Blockadeaktionen gegenüber einem Zug es nicht ausreichend ist, wenn dessen Weiterfahrt durch Personen auf den Gleisen verhindert wird; erst bei einem direkten Einwirken auf die Gleise selbst kann der Tatbestand gegeben sein (OLG Celle NStZ 2005, 217 f.).

  • OLG München, 15.05.2006 - 4St RR 53/06

    Behinderung einer Geschwindigkeitsmessung durch Reflektoren ist keine Fälschung

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe begründet die Vorlage der Sache und seine vom Oberlandesgericht Stuttgart abweichende Rechtsansicht, der das Oberlandesgericht München insoweit gefolgt ist (NJW 2006, 2132, 2133), wie folgt:.

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch von den Fallgestaltungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NStZ 1997, 342 f. - Beschmieren des Fotoobjektivs) und München (NJW 2006, 2132 f. - Überbelichtung des Fotofilms durch Blitzlichtreflexion), bei denen eine bloße Veränderung des Standorts - auch wenn dies praktisch nicht möglich gewesen wäre - nichts an der allerdings nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Anlage selbst geändert hätte.

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in solchen Konstellationen die ansonsten bestehende Bindung an die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit durch das vorlegende Gericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. August 1994 - 3 StR 209/84, NStZ 1985, 217, 218, und vom 14. Mai 1974 - 1 StR 366/73, BGHSt 25, 325, 328; siehe auch BGH, Beschluss vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100 mwN).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in solchen Konstellationen die ansonsten bestehende Bindung an die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit durch das vorlegende Gericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. August 1994 - 3 StR 209/84, NStZ 1985, 217, 218, und vom 14. Mai 1974 - 1 StR 366/73, BGHSt 25, 325, 328; siehe auch BGH, Beschluss vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100 mwN).
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Die Vorlegungsfrage ist, worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 2012 zutreffend hingewiesen hat, mit der dort gewählten unbestimmten Formulierung "Geschwindigkeitsmessanlage" einer Vorlageentscheidung nicht zugänglich; denn von § 121 Abs. 2 GVG werden nur Rechtsfragen umfasst (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89 mwN, und vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358, 361; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213 (nicht bei "rechtlich unverbindlichen Hinweisen")).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Der Begriff der Anlage setzt dem Wortlaut nach zunächst eine Konstruktion aus technischen Materialien voraus (BGHSt 31, 1).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Die Vorlegungsfrage ist, worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 2012 zutreffend hingewiesen hat, mit der dort gewählten unbestimmten Formulierung "Geschwindigkeitsmessanlage" einer Vorlageentscheidung nicht zugänglich; denn von § 121 Abs. 2 GVG werden nur Rechtsfragen umfasst (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89 mwN, und vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358, 361; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 213 (nicht bei "rechtlich unverbindlichen Hinweisen")).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 513/82

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Ausländergesetz durch das kurzzeitige Verlassen

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
    Die Klärung einer Tatfrage ist einer Vorlage auch dann nicht zugänglich, wenn diese wie eine Rechtsfrage formuliert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 1983 - 5 StR 513/82, BGHSt 31, 314, 316).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl -

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03

    Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Gesetzessystematik (so aber LK/König, StGB, 12. Aufl., § 316b Rn. 8; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 1 StR 469/12, BGHSt 58, 253 Rn. 18).

    Da sie gerade durch das Fortschaffen und Entsorgen die Fortführung der Geschwindigkeitsmessung beeinträchtigten, ist der zweiaktige Tatbestand verwirklicht (s. allgemein BGH, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 1 StR 469/12, BGHSt 58, 253 Rn. 21).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12112
BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,12112)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,12112)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,12112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 356a Abs. 2 StPO; § 44 StPO; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG
    Anhörungsrüge (Einlegungsfrist); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von Verteidigerverschulden: analoge Anwendung der Vorschriften des BVerfGG); Gegenvorstellung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 356a StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Unterschreiben und Absendenlassen eines von der Kanzleikraft nicht seinem Diktat entsprechend geschriebenen Schriftsatzes

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Unterschreiben und Absendenlassen eines von der Kanzleikraft nicht seinem Diktat entsprechend geschriebenen Schriftsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Unterschreiben und Absendenlassen eines von der Kanzleikraft nicht seinem Diktat entsprechend geschriebenen Schriftsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anhörungsrüge: Der Blick des BGH in die juristische Kristallkugel?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 89
  • StRR 2013, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Es fehlt an der erforderlichen Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung durch den Verurteilten von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1).

    Angesichts des Verfahrensgangs ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Akteninhalt, dass die Anhörungsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 3 StR 236/12, sowie vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR aaO).

  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 653/87

    Mangelnde Begründung eines Wiedereinsetzungsverlangens

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Es fehlt schon an dem Vortrag eines Sachverhalts, der ein Verschulden des Verurteilten an der Fristversäumnis ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 653/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 5).
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10

    Unzulässige Anhörungsrüge (Zurechnung eines Verschuldens des Verteidigers)

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Anhörungsrüge folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10 mwN).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei (behaupteter) Verletzung (des Rechtsgedankens) von Art. 101 GG, also eines Verfahrensgrundrechts, anstelle der insoweit nicht einschlägigen Gehörsrüge (BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12 mwN) eine Gegenvorstellung ausnahmsweise doch Grundlage der Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung sein könnte (vgl. Radtke aaO Rn. 10 mwN), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 236/12

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Angesichts des Verfahrensgangs ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Akteninhalt, dass die Anhörungsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 3 StR 236/12, sowie vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR aaO).
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Fristversäumnis, Anhörungsrüge, Fristversäumung, Kenntniserlangung, Schriftsätze,

    Ein entsprechender Vortrag im weiteren Verlauf des Verfahrens reicht nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 8).

    Wird die Frist unverschuldet versäumt, ist eine Wiedereinsetzung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 238/20 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris).

    Der Angeklagte muss sich das Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung zurechnen lassen (st. Rspr., vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 -, juris; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 356a Rn. 11; Temming in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 356a StPO Rn. 4).

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO hohe Anforderungen zu stellen; ein Anwaltsverschulden ist dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12, NStZ-RR 2014, 89 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.06.2013 - 1 Ws 311/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13896
OLG Bamberg, 06.06.2013 - 1 Ws 311/13 (https://dejure.org/2013,13896)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.06.2013 - 1 Ws 311/13 (https://dejure.org/2013,13896)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 1 Ws 311/13 (https://dejure.org/2013,13896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den Stand wegen Versäumung der Wochenfrist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den Stand wegen Versäumung der Wochenfrist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 283
  • StRR 2013, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.01.2002 - 5 Ws 784/01
    Auszug aus OLG Bamberg, 06.06.2013 - 1 Ws 311/13
    Nach alledem war auch die sofortige Beschwerde wegen Verfristung als unzulässig mit der Kostenfolge aus § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO zu verwerfen, auch wenn die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen obsolet geworden ist, weil demnächst zum nunmehr gemeinsamen Zwei-Drittel-Zeitpunkt eine neue, selbständige und nicht präjudizierte Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafen zu treffen sein wird (vgl. etwa KG, Beschluss v. 09.01.2002, 1 AR 1558/01 - 5 Ws 784/01 [bei juris]).
  • FG Hamburg, 15.03.2017 - 4 K 18/17

    Klageschrift in polnischer Sprache fristwahrend?

    Aus dieser Regelung wird gefolgert, dass ein in nicht deutscher Sprache abgefasster Schriftsatz keine Rechtswirkung erzeuge; eine Klageschrift, die in einer fremden Sprache abgefasst sei, sei nicht rechtserheblich und damit nicht fristwahrend (vgl. Stapperfend, in: Gräber, FGO, § 52 Rz. 39; Brandis, in: Tipke/Kruse, § 52 FGO Rz. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001, L 7 U 4894/99, juris; Bayerisches OLG, Beschluss vom 19.12.2003, 1Z BR 42/03, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.06.2013, 1 Ws 311/13, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 16.03.2012, M 16 K 11.30885, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2013 - III-3 Ws 126/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15174
OLG Hamm, 29.05.2013 - III-3 Ws 126/13 (https://dejure.org/2013,15174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2013 - III-3 Ws 126/13 (https://dejure.org/2013,15174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - III-3 Ws 126/13 (https://dejure.org/2013,15174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrauensschutzes bei Untätigkeit der StVK

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Vertrauensschutz bei Untätigkeit der StVK

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sache ist "im Drange der Geschäfte” "leider einige Zeit liegengeblieben”. Ist das "die justizförmige Abwicklung eines Widerrufsverfahrens?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.10.1983 - 6 Ws 433/83
    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2013 - 3 Ws 126/13
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung derart ungebührlich lange hinausgezögert worden wäre, dass der Verurteilte mit einem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Hamm, NStZ 1984, 362).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16

    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Auslandstat; Österreich; Vertrauensschutz

    Allein die mehrmonatige Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer, die den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer vor Durchführung des Widerrufsverfahrens abwarten wollte, begründet kein schutzwürdiges Vertrauen auf das Unterbleiben des Widerrufs (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2013 - III - 3 Ws 126/13, StRR 2013, 283).
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