Rechtsprechung
BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 70 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 344 StPO
Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit); Beschränkung der Revision (Auslegung des Revisionsziels) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 70 Abs 1 S 1 StGB, § 176a StGB, § 34 Abs 1 Nr 2 BZRG
Anordnung eines Berufsverbots: Erstmalige Straffälligkeit wegen einer Anlasstat; Bedeutung der präventiven Wirkung der Eintragung im Bundeszentralregister - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme einer weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1 StGB bei erstmaliger Straffälligkeit des Täters wegen einer Anlasstat
- rewis.io
Anordnung eines Berufsverbots: Erstmalige Straffälligkeit wegen einer Anlasstat; Bedeutung der präventiven Wirkung der Eintragung im Bundeszentralregister
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 70 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Annahme einer weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1 StGB bei erstmaliger Straffälligkeit des Täters wegen einer Anlasstat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nicht beim ersten Mal lebenslanges Berufsverbot für Gruppenleiter eines Kinderheims wegen sexuellen Missbrauchs?
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Berufsverbot bei Ersttätern im Sexualstrafrecht?
- spiegel.de (Pressebericht)
Warum ein verurteilter Erzieher kein Berufsverbot erhält
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 14.11.2011 - 1 KLs 6039 Js 14493/09
- BGH, 10.04.2013 - 4 StR 296/12
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12
Papierfundstellen
- StRR 2013, 297
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22 In die gebotene Gesamtwürdigung wäre in besonderer Weise einzustellen, dass der Angeklagte bislang unbestraft ist und ihn möglicherweise schon diese erste Verurteilung und eine (drohende) Vollstreckung von weiteren Taten abhalten könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).
Dies gilt gleichermaßen mit Blick auf die länger zurückliegenden Tatzeiten, das fehlende Bekanntwerden weiterer Straftaten gerade auch im Zusammenhang mit seiner - bis zur Hauptverhandlung ausgeübten - Erziehertätigkeit sowie mit Rücksicht auf eine jedenfalls bislang nicht festgestellte tatursächliche sexuelle Devianz (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, aaO).
- LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 6, juris).Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (…BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 7, juris).
- BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16
Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte …
Es darf daher nur verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699 mwN).Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei …
Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV versteht der Senat daher das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft Feststellungen und Sachentscheidung zum "Betäubungsmittellager" nicht angreifen will (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 mwN). - LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
Voraussetzung für die Verhängung eines Berufsverbotes ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr - das heißt die Wahrscheinlichkeit zukünftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen - durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).Andererseits ist bei einem Täter ohne Vorstrafen an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit eine besonders strenge Anforderung zu stellen (BGH, Beschluss vom 12.09.1994 - 5 StR 487/94 und Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).
- BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18
Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen: …
Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8, StV 2018, 219 und Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6, StV 2013, 699, jeweils mwN). - BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14
Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)
Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV versteht der Senat daher das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft den Schuldspruch nicht angreifen will (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 mwN). - BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten …
Eine Beschränkung muss sich jedoch - zumindest durch Auslegung - hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 Rn. 4, StV 2013, 699;… vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 Rn. 5). - BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14
Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das …
Es ist nach dem insoweit maßgeblichen Sinn der Revisionsrechtfertigung allein der Strafausspruch angefochten (vgl. auch Senatsurteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 4, insoweit in StV 2013, 699 nicht abgedruckt). - LG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11
Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue und Parteiverrat: …
Das Gericht hat bei dieser Abwägung berücksichtigt, dass nach ständiger Rechtsprechung an die Annahme der weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699 Rn. 7). - BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19
Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben …
- LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18
Insolvenzverwalter, Angeklagte, Insolvenzverfahren, Kostenerstattung, …
- LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
Rechtsprechung
BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Maßstäbe für die Gestaltung der Urteilsgründe (keine Wiedergabe sämtlicher Vorstrafen; keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme bzw. Mitteilung sämtlicher Zeugenaussagen in ihren Einzelheiten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 StPO
Gestaltung der Urteilsgründe in Strafsachen: Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form; umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Beweiswürdigung - verkehrslexikon.de
Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darstellung der Vorstrafen in den Urteilsgründen
- rewis.io
Gestaltung der Urteilsgründe in Strafsachen: Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form; umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Anforderungen an die Darstellung der Vorstrafen in den Urteilsgründen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Immer wieder sagt der BGH: Schreibt nicht so viel
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Zur Fassung von Urteilsgründen durch das Landgericht
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.11.2012 - 11 KLs 29/12
- BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13
Papierfundstellen
- StRR 2013, 297
Wird zitiert von ... (8)
- KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 649/15
Urteilsfeststellungen bei innerörtlichem Rotlichtverstoß
Den Registerauszug im Urteil in faksimilierter Form wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren, ist verfehlt (Anschluss an BGH StRR 2013, 297).Den Registerauszug im Urteil in faksimilierter Form wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren, ist verfehlt (vgl. BGH StRR 2013, 297 [Volltext bei juris]), gefährdet den Bestand des Urteils (hier) jedoch nicht.
- BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20
Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil …
Solches wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 Rn. 4; vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 …und vom 30. März 2021 - 2 StR 398/20 Rn. 8). - KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und …
Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, sind sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 -, juris, und 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; KG, Urteil vom 18. August 2017 - [4] 121 Ss 87/17 - Senat…, Urteil vom 19. Juli 2017 - [5] 161 Ss 94/17 [54/17] -, juris Rdnr. 16, m. w. Nachw.).Zieht der Tatrichter aus den Vorstrafen nachteilige Folgen, d. h., misst er ihnen beachtliche schuldsteigernde Bedeutung bei, sind, um dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung der Zumessungserwägungen zu ermöglichen, in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen - und deren Rechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, a. a. O.) -, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen sowie - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrunde liegenden Straftaten erforderlich (vgl. KG…, Urteil vom 18. August 2017, a. a. O.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2002 - [5] 1 Ss 370/01 [45/01] - jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21
Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs. …
Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, sind sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 -, juris, und 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; Senat…, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O., …und Urteil vom 19. Juli 2017 - [5] 161 Ss 94/17 [54/17] -, juris Rn. 16, m. w. N.).Zieht der Tatrichter aus den Vorstrafen nachteilige Folgen, d. h., misst er ihnen beachtliche schuldsteigernde Bedeutung bei, sind, um dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung der Zumessungserwägungen zu ermöglichen, in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen - und deren Rechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, a. a. O.) -, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen sowie - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrunde liegenden Straftaten erforderlich (vgl. Senat…, Urteil vom 9. April 2020, a. a. O., m. w. N.).
- KG, 23.04.2021 - 3 Ws (B) 87/21
Urteilsanforderungen bei Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG
c) Unabhängig von dem im Zusammenhang mit Nr. 241.1 BKat bestehenden Darstellungserfordernis ist es verfehlt, den Registerauszug in faksimilierter Form im Urteil wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe zu erschweren (vgl. BGH StRR 2013, 297 [Volltext bei juris]; Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13 - [juris]; Senat DAR 2016, 214 ). - BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der …
Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13). - OLG Brandenburg, 21.11.2019 - 53 Ss 137/19
Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung
Das Einkopieren des Bundeszentralregisterauszugs in die Urteilsgründe mit allen sich daraus ergebenden überflüssigen Details ist dabei ebenso verfehlt, wie die vollständige Wiedergabe von Feststellungen früherer Urteile, soweit es auf deren Einzelheiten nicht ankommen kann und Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe unnötig erschwert werden (…vgl. BGH, Urt. v. 18. April 1996 - 1 StR 134/96; Beschl. v. 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. September 2008 - 2 Ss 150/08, jeweils zit. nach Juris). - OLG Brandenburg, 21.11.2019 - 2 Ss 47/19 Das Einkopieren des Bundeszentralregisterauszugs in die Urteilsgründe mit allen sich daraus ergebenden überflüssigen Details ist dabei ebenso verfehlt, wie die vollständige Wiedergabe von Feststellungen früherer Urteile, soweit es auf deren Einzelheiten nicht ankommen kann und Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe unnötig erschwert werden (…vgl. BGH, Urt. v. 18. April 1996 - 1 StR 134/96; Beschl. v. 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. September 2008 - 2 Ss 150/08, jeweils zit. nach Juris).