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Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27382
BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15 (https://dejure.org/2015,27382)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15 (https://dejure.org/2015,27382)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 09. September 2015 - 3 BGs 134/15 (https://dejure.org/2015,27382)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 141 StPO; § 140 StPO; §23 EGGVG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch das Gericht von Amts wegen; Befassung mit der Sache; Erfordernis eines Antrags der Staatsanwaltschaft; Herrin des Verfahrens; Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Objektivität; ...

  • lexetius.com

    StPO § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 Abs 3 S 1 StPO, § 141 Abs 3 S 2 StPO, § 141 Abs 3 S 3 StPO
    Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren: Bestellungsantrag des Beschuldigten

  • IWW

    § 141 Abs. 3 Satz 1, 2 StPO, § ... 141 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3 StPO, § 141 StPO, § 140 StPO, § 141 Abs. 1, §§ 112, 112a StPO, § 126a StPO, § 275a Abs. 6 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 141 Abs. 4 StPO, § 126 StPO, § 275a StPO, § 141 Abs. 4 3. Halbs. StPO, § 141 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 23 EGGVG, Art. 20 Abs. 3, 2 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Antragsrechts auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren; Verdacht der Gründung einer und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren: Bestellungsantrag des Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129a Abs. 1; StPO § 141 Abs. 3 S. 1-3
    Voraussetzungen eines Antragsrechts auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren; Verdacht der Gründung einer und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung: Kein eigenes Antragsrecht im Ermittlungsverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren - aber nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Ermittlungsverfahren kein Antragsrecht des Beschuldigten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein eigenes Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kein Antragsrecht des Beschuldigten auf Pflichtverteidigerbestellung nach § 141 III 1 StPO

  • pflichtverteidiger.hamburg (Auszüge)

    Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä. (4)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pflichtverteidiger-Fall

    § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3 StPO
    Antragsrecht, Pflichtverteidiger, Vorverfahren

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
  • strafrechtsblogger.de (Kurzanmerkung)

    Ein schwerer Schlag für Strafverteidiger: Kein Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren (Prof. Dr. Stephan Barton; StRR 2015, 458-460)

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3383
  • NStZ 2016, 114
  • StV 2016, 133
  • StRR 2015, 402
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 12.11.1992 - 1 VAs 4/92

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Vorverfahren; Entscheidung der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

    Erwogen wird ferner ein Recht des Beschuldigten aus § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog, die Ablehnung der Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zu stellen, durch das gemäß § 141 Abs. 4 1. Halbs. zuständige Gericht überprüfen zu lassen (vgl. Köster, StV 1993, 511, 513).

    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).

  • LG Heilbronn, 01.03.1979 - 3 Qs 148/79
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

    § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO regelt dabei nicht nur, wann die Staatsanwaltschaft tätig werden muss (so aber LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444), sondern normiert ferner, dass es für ein Tätigwerden des Gerichts eines Antrags der Staatsanwaltschaft bedarf.

  • LG Bremen, 25.06.1998 - 27 AR 55/98
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Während die wohl immer noch herrschende Meinung ein eigenes Antragsrecht des Beschuldigten unter Verweis auf die Gesetzessystematik, die der Staatsanwaltschaft die Rolle der "Herrin des Ermittlungsverfahrens' zuschreibt, verneint (Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 141 Rdn. 5; Karlsruher Kommentar zur StPO/Laufhütte/Willnow, 7. Aufl., § 141 Rdn. 6; LG Cottbus, Beschluss vom 13. Mai 2005 - 22 Qs 15/05, juris Rdn. 19), wird vielfach aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und der gebotene Waffengleichheit geschlossen, eines Antrags der Staatsanwaltschaft bedürfe es nicht.

    Das Gericht kann in diesem Verfahrensabschnitt keine Maßnahmen gegen den Willen bzw. ohne Antrag der Staatsanwaltschaft treffen (vgl. LG Cottbus, Beschluss vom 13. Mai 2005 22 Qs 15/05, juris Rdn. 19).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihr deshalb eine Wächterrolle im Strafprozess zugesprochen (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/1, BVerfGE 133, 168 Rn. 59, 80, 93).
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Dass Prozesshandlungen der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht der Anfechtung und Überprüfung nach § 23 EGGVG zugänglich sind, wurde durch das Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuft, es sei denn willkürliches Handeln der Ermittlungsbehörde sei schlüssig dargetan (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1983 2 BvR 1731/82, NStZ 1984, 228f.; Nichtannahmebeschluss vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 660/03, NStZ 2004, 447 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Der 5. Strafsenat führt in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2002 (5 StR 588/01, BGHSt 47, 233 Rdn. 8) allerdings aus, eine Pflichtverteidigerbestellung stehe schon während des Vorverfahrens im richterlichen Ermessen auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Der Gesetzgeber hat in § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO eine Antragspflicht der Staatsanwaltschaft statuiert, sobald die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig sein wird, und damit die Rolle der Verteidigung im Vorverfahren gestärkt (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93 Rdn. 34/35).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 660/03

    Gerichtliche Kontrolle der Einleitung und Führung eines staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Dass Prozesshandlungen der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht der Anfechtung und Überprüfung nach § 23 EGGVG zugänglich sind, wurde durch das Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuft, es sei denn willkürliches Handeln der Ermittlungsbehörde sei schlüssig dargetan (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1983 2 BvR 1731/82, NStZ 1984, 228f.; Nichtannahmebeschluss vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 660/03, NStZ 2004, 447 f.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2021 - 2 BGs 254/21

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Bestellung von Amts

    Eines ausdrücklichen Antrags, etwa auch der Staatsanwaltschaft, der die gerichtliche Entscheidung nach § 142 Abs. 3 Satz 1 StPO erst erwirkt, bedarf es nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung für die gerichtliche Bestellung nicht mehr (vgl. zur früheren Gesetzesfassung noch BGH (ER), Beschluss vom 9. September 2015 - 3 BGs 134/15, NJW 2015, 3383; vgl. zur von Amts wegen bestehenden Pflicht des Ermittlungsrichters zur Gewährleistung eines konventionsgerechten Verfahrens allerdings bereits BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 99).

    Das Wahlrecht der Staatsanwaltschaft aus § 141 Abs. 4 StPO a.F. besteht nicht mehr (vgl. hierzu noch BGH (ER), Beschluss vom 9. September 2015 - 3 BGs 134/15, NJW 2015, 3383, 3384).

  • LG Leipzig, 25.03.2021 - 8 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    b) Der Beschwerdeführer ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 18.02.2021 beschwert, weil ihm - anders als nach der bisherigen Rechtslage, nach der er im Ermittlungsverfahren nur einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft anregen konnte (BGH NJW 2015, 3383 ff.) - durch die mit Wirkung zum 13.12.2019 erfolgte Gesetzesänderung nunmehr ein Antragsrecht hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung zusteht (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - JK II Qs 15/20

    Pflichtverteidigerbestellung auf Antrag des Beschuldigten bei beabsichtigter

    b) Der Beschwerdeführer ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 10.03.2020 beschwert, weil ihm - anders als nach der bisherigen Rechtslage, nach der er im Ermittlungsverfahren nur einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft anregen konnte; BGH NJW 2015, 3383 ff. - durch die mit Wirkung zum 13.12.2019 erfolgte Gesetzesänderung nunmehr ein Antragsrecht hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung zusteht (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO).
  • AG Kleve, 18.09.2018 - 10 Gs 1358/18

    Rechtsmittel Entscheidung Staatsanwaltschaft, nahcträgliche Bestellung

    Eine vergleichbare Situation ist vorliegend nicht gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2015, 3 BGs 134/15, Rn. 24, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27447
OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15 (https://dejure.org/2015,27447)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.08.2015 - 2 Ws 111/15 (https://dejure.org/2015,27447)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. August 2015 - 2 Ws 111/15 (https://dejure.org/2015,27447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Prozesskostenhilfe, rückwirkende Beiordnung

  • Burhoff online

    Nachträgliche Bestellung, Beiordnung, Beistand, Pflichtverteidiger, OLG Celle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 395 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 396 StPO; § 397a Abs. 2 S. 1 StPO; StPO § 304; StPO § 397a Abs. 1; StPO § 397a Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nebenkläger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • IWW

    § 395 Abs. 1 Nr. 5 StPO § 396 StPO § 397a Abs. 2 S. 1 StPO StPO § 304 StPO § 397a Abs. 1 StPO § 397a Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nebenkläger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nebenkläger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Tür, die sich öffnet, darf man nicht selbst wieder zuschlagen….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenklage - und die rückwirkende PKH-Bewilligung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens keine rückwirkende PKH-Bewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10

    Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine

    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Eine nachträgliche rückwirkende Beiordnung eines Nebenklägervertreters bzw. eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren ist grundsätzlich nicht zulässig (BGH Beschl. v. 13.10.2010, 5 StR 179/10; KK-Senge, 7. Aufl. 2013, § 397a, Rn. 2 und 11).
  • KG, 06.08.2009 - 4 Ws 86/09

    Strafverfahren: Rückwirkende Bestellung eines anwaltlichen Beistandes für den

    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts würde ausschließlich dem verfahrensfremden Zweck dienen, dem Beistand für ein bereits abgeschlossenes Verfahren einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (§ 45 Abs. 3 RVG), nicht jedoch einen ordnungsgemäßen Rechtsbeistand des Nebenklägers für das Verfahren zu gewährleisten (KG Berlin, Beschl. v. 06.08.2009, 4 Ws 86/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99; KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99; KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde.
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17

    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger

    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26989
BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15 (https://dejure.org/2015,26989)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - 2 StR 49/15 (https://dejure.org/2015,26989)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - 2 StR 49/15 (https://dejure.org/2015,26989)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Teilnahme ist nicht Täterschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe statt Mittäterschaft - und die Hinweispflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 350
  • StV 2016, 272
  • StRR 2015, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15
    Die Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO gilt nicht nur in Bezug auf den Straftatbestand, sondern auch für die nach dem Urteil maßgebliche Zurechnungsnorm für Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 237).
  • BGH, 15.11.1984 - I ZR 79/82

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellen-Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15
    Es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85, NJW 1985, 860, 861; SK/Velten, StPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 67).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15
    Es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85, NJW 1985, 860, 861; SK/Velten, StPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 67).
  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem das Opfer der für die Anstiftung maßgeblichen Bezugstat ausgewechselt wird (vgl. zum Wechsel des Tatopfers BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; Senat, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 2 StR 311/88, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 5; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 23; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 18a; BeckOK StPO/Eschelbach, 33. Ed., § 265 Rn. 37), wie auch beim Wechsel der maßgeblichen Zurechnungsnorm von Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 236 ff.; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 21; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, aaO, § 265 Rn. 14).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15 - (StV 2016, 272 f.) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Beihilfe zum Betrug in neun tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18

    Zulässigkeit der unangekündigten Erhöhung des Bußgeldes auf mehr als das

    Es kann insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass dann die Betroffene sich anders verteidigt hätte (vgl. BGH StraFo 2015, 517 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2015 - III-2 Ws 449/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26081
OLG Köln, 31.08.2015 - III-2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2015,26081)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2015 - III-2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2015,26081)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2015 - III-2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2015,26081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angeklagter muss nicht aufstehen: Die Meinungsäußerungsfreiheit gilt auch für Angeklagte im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 549 (Ls.)
  • StRR 2015, 402
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2007 - 1 Ws 33/07

    Wirksamkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung einer Ordnungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist überwiegend anerkannt, dass das demonstrative Sitzenbleiben bei Betreten des Sitzungssaals durch das Gericht zu Beginn einer Sitzung, bei der Vereidigung von Zeugen oder Sachverständigen oder bei der Verkündung der Urteilsformel ein ungebührliches Verhalten darstellen kann, insbesondere wenn dies trotz mehrfacher Aufforderung des Vorsitzenden in der Absicht geschieht, das Gericht zu provozieren oder herabzusetzen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 Ws 33/07 -, Rn. 13, zitiert nach juris m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015 - 2 Ws 448/14 -, Rn. 4, zitiert nach juris m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 178 GVG Rn. 3).
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 223/08

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Rechtspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    Unter Ungebühr wird dabei ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizgemäßen Ablauf, auf den Gerichtsfrieden und auch auf Ehre und Würde des Gerichts verstanden, dessen Autorität vor Einbußen zu bewahren ist (zu vgl. SenE vom 07.05.2008 - 2 Ws 223/08 -, = NJW 2008, 2865 ; SenE vom 07.07.2014 - 2 Ws 374/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 178 GVG Rn. 2).
  • OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11

    Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13

    Ordnungsmittel gegen den Angeklagten im Strafverfahren: Verweigerung eines

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2015 - 2 Ws 448/14

    Ordnungsmittel im Strafverfahren: Sitzenbleiben des Angeklagten beim

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist überwiegend anerkannt, dass das demonstrative Sitzenbleiben bei Betreten des Sitzungssaals durch das Gericht zu Beginn einer Sitzung, bei der Vereidigung von Zeugen oder Sachverständigen oder bei der Verkündung der Urteilsformel ein ungebührliches Verhalten darstellen kann, insbesondere wenn dies trotz mehrfacher Aufforderung des Vorsitzenden in der Absicht geschieht, das Gericht zu provozieren oder herabzusetzen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 Ws 33/07 -, Rn. 13, zitiert nach juris m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015 - 2 Ws 448/14 -, Rn. 4, zitiert nach juris m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 178 GVG Rn. 3).
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