Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15   

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BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15 (https://dejure.org/2015,26469)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2015 - 4 StR 151/15 (https://dejure.org/2015,26469)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15 (https://dejure.org/2015,26469)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 StGB; § 25 StGB
    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur vorgestellter Vortat; täterschaftliche Begehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung: Vorsatz bezüglich Tathandlung und Vereitelungserfolg sowie Kenntnis der Vortat

  • IWW

    § 258 StGB, § 153 StPO, § 153a StPO, § 353b Abs. 1 StGB, § 258 Abs. 1, 4, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 258 Abs. 1 StGB, § 257 StGB, § 346 StGB, § 301 StPO, § 353b StGB, Art. 103 Abs. 3 GG, § 258a StGB

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Strafvereitelung im Amt durch einen Polizeidirektor; Weitergabe von Informationen bzgl. der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung: Vorsatz bezüglich Tathandlung und Vereitelungserfolg sowie Kenntnis der Vortat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchte Strafvereitelung im Amt durch einen Polizeidirektor; Weitergabe von Informationen bzgl. der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchte Strafvereitelung - und der Vorsatz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an den Tatentschluss einer versuchten Strafvereitelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3732
  • NStZ 2015, 702
  • StRR 2015, 403
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    In Fällen, in denen der Täter dem Vortäter erstmals Kenntnis von einem gegen ihn anhängigen oder anhängig werdenden Ermittlungsverfahren vermittelt, liegt eine täterschaftliche Begehungsweise nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Für den Fall, dass eine versuchte Strafvereitelung zu bejahen ist, wird er sich auch zu § 258a StGB verhalten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90, Rn. 27, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 402/60

    Wahndelikt - Untauglicher Versuch - Strafverfolgungsbeamter - Absehen von

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    In diesem Fall läge lediglich ein untauglicher Versuch vor (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210 zur Begünstigung im Amt gemäß § 346 StGB aF; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 143 f.; Jahn in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 258 Rn. 30; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Eine versuchte Strafvereitelung kann - unbeschadet der weiteren Voraussetzungen - in Betracht kommen, wenn der Angeklagte die Vorstellung hatte, den Vereitelungserfolg als Täter herbeizuführen und es ihm nicht lediglich darum ging, den Vortäter bei Selbstschutzmaßnahmen zu unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 162 mwN).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass der nicht vom Rechtsfehler betroffene Teil in Rechtskraft erwächst, was einer weiteren Verfolgung derselben Tat unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, der Anlass zur Aufhebung gegeben hat, wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstünde (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Bei der Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB ist dabei in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich') erforderlich, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 33; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 112 f. mwN).
  • RG, 19.11.1920 - II 1176/20

    Schließt das Wort "wissentlich" in § 257 StGB. den bedingten Vorsatz aus?

    Auszug aus BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
    Die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer versuchten Strafvereitelung liegen daher vor, wenn der Täter es - ungeachtet fortbestehender Zweifel - nur für möglich gehalten hat, dass eine Straftat begangen worden ist und die von ihm daraufhin ins Auge gefasste Handlung darauf abzielt, für den Fall, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, eine Bestrafung des Vortäters zumindest für geraume Zeit zu verhindern (vgl. RG, Urteil vom 19. November 1920 - II 1176/20, RGSt 55, 126 zu § 257 StGB aF).
  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    Subjektiv ist bei der Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich") erforderlich, wohingegen bedingter Vorsatz hinsichtlich der Kenntnis der Vortat ausreicht (BGH, NStZ 2015, 702).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Im Übrigen hat es rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass die anderen fünf Mitangeklagten die Ergebnisse der VP-Berichte mit zumindest bedingtem Vorsatz (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210, 213; vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100 und vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15 Rn. 13), der Angeklagte K. habe sich strafbar gemacht, zurückhielten (UA S. 79 f.).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    (a) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestandes bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NStZ 2015, 702, 703).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    aa) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Das Inkenntnissetzen des Angeklagten M. von den gegen ihn anhängigen (Vor-)Ermittlungen war als täterschaftliche (versuchte) Strafvereitelung zu bewerten, denn ein solches Handeln geht deutlich über das - straflose - bloße Veranlassen oder Bestärken von Selbstschutzmaßnahmen des Vortäters hinaus (vgl. BGH, Urt. v. 10.9.2015 - 4 StR 151/15 = NJW 2015, 3732, 3733).

    Insoweit legte die Kammer zugrunde, dass die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer versuchten Strafvereitelung auch dann vorliegen, wenn der Täter es - ungeachtet fortbestehender Zweifel - nur für möglich gehalten hat, dass eine Straftat begangen worden ist und die von ihm daraufhin ins Auge gefasste Handlung darauf abzielt, für den Fall, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, eine Bestrafung des Vortäters zumindest für geraume Zeit zu verhindern (BGH, Urt. v. 10.9.2015 - 4 StR 151/15 = NJW 2015, 3732, 3733).

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

    Da eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit den ausgeurteilten übrigen Taten stünde, werden diese, obwohl sie rechtsfehlerfrei festgestellt sind, von der Urteilsaufhebung mit erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95, NJW 1996, 2171, 2172 mwN; Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, 3733).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Dies hat auch die Aufhebung der an sich rechtsfehlerfrei erfolgten Verurteilungen wegen eines tateinheitlich begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer tateinheitlich begangenen Urkundenfälschung zur Folge (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, Rn. 16; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 95/12, Rn. 7).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    b) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 91/22

    Nötigung (Versuch: vorsatzgleiche Vorstellung, umfassende Würdigung aller

    aa) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19, NStZ 2020, 402 Rn. 17; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 2 Ws 472/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26752
OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 2 Ws 472/15 (https://dejure.org/2015,26752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 Ws 472/15 (https://dejure.org/2015,26752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 Ws 472/15 (https://dejure.org/2015,26752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zahlungserleichterung, Beginn, Vollstreckung, Ersatzfreiheitsstrafe

  • openjur.de

    Zahlungserleichterung nach Vollstreckungsbeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zahlungserleichterungen - sind die auch noch nach Beginn der Vollstreckung möglich?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzfreiheitsstrafe - und die Ratenzahlung nach Vollstreckungsbeginn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen auch nach Beginn von Ersatzfreiheitsstrafe möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Geldstrafe auch noch nach Beginn der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 403
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 13.04.2023 - 3 Ws 99/23

    Zumutbarkeit der Zahlung eines Geldbetrags im Rahmen der Vollstreckung; Keine

    Werden dem Verurteilten Zahlungserleichterungen gemäß §§ 459a Abs. 1 StPO, 42 S. 1 StGB bewilligt, fehlt es an der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 Ws 472/15 -, BeckRS 2015, 16545), was der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe entgegensteht.

    Dahinstehen kann vorstehend im Übrigen, ob der Ansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 30. September 2015 - 2 Ws 472/15 -, BeckRS 2015, 16545) zu folgen ist, dass in Abweichung von dem eingangs dargestellten abschließenden Charakter des § 459e Abs. 4 StPO eine Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß §§ 459a Abs. 1 StPO, 42 S. 1 StGB auch nach Beginn der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ausnahmeweise dann in Betracht kommt, wenn die Staatsanwaltschaft es vor der Anordnung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe fälschlicherweise unterlassen hat, die Bewilligung von Zahlungserleichterungen zu prüfen.

    Dabei gilt der Amtsaufklärungsgrundsatz, eine Vortrags- oder Beweislast des Verurteilten besteht nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2015 - 2 Ws 472/15 -, BeckRS 2015, 16545; Appl, a.a.O.; Coen, a.a.O.; Nestler, a.a.O.).

  • LG Regensburg, 27.10.2016 - SR StVK 768/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Daneben ist er auch bereits mehrfach durch das OLG Nürnberg (2 Ws 472/15, 1 Ws 42/15, jeweils gegen die JVA ... gerichtet) bzgl. seiner grob beleidigenden und herausfordernden Diktion gerügt worden, die er auch weiterhin bewußt zu offensichtlichen Diffamierungszwecken einsetzt.
  • LG Meiningen, 21.12.2018 - 4 StVK 1166/18

    Anforderungen an einen Hinweis auf die Möglichkeit einer Tilgung der Geldstrafe

    Dabei bedarf es für die Bewilligung einer Ratenzahlung keines Antrags sondern darüber ist von Amts wegen zu entscheiden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2015, Az. 2 Ws 472/15, juris Rdnr. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29216
LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,29216)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,29216)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,29216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sachververständigengutachten, unrichtige Sachbehandlung, Niederschlagung, Kosten

  • verkehrslexikon.de

    Kosten eines Sachverständigengutachtens bei unrichtiger Sachbehandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das AG ohne Erhebung von konkreten Einwänden eines Betroffenen als unrichtige Sachbehandlung; Erhebung von Gutachterkosten hinsichtlich Verwertbarkeit einer Messung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das zu schnell eingeholte Sachverständigengutachten

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • OLG München, 10.03.2003 - 11 W 891/03

    Beschwerde gegen einen Gerichtskostenansatz; Hälftige Anrechnung eines

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Da angesichts der dargestellten gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung letztlich eine Beweisaufnahme über erkennbar nicht erhebliche Tatsachen stattgefunden hat (vgl. Binz/Dörndorfer/Petzold/ Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage 2014, § 21 Rn 7 m. w. N.; OLG München NJW-RR 2003, 1294), ist es vorliegend geboten, gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG von der Erhebung der Gutachterkosten i. H. v. 2.054,54 EUR abzusehen.
  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • KG, 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14

    Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed - Feststellungen bei Freispruch

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 3 RBs 15/15

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed Vitronic

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
  • OLG Köln, 04.09.2015 - 1 RBs 276/15

    Standardisiertes Messverfahren Traffistra S 330

    Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2015 - 2 Qs 48/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 321 m. w. N.; BGH NJW 1993, 3081) entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 RBs 276/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 - IV - 3 RBs 15/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV - 1 RBs 50/14; KG, Beschluss vorn 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III - 1 RBs 63/13), dass der Tatrichter bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vorliegenden nur dann gehalten ist, die Zuverlässigkeit von Messungen zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
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Rechtsprechung
   LG Essen, 08.09.2015 - 57 Qs-29 Js 894/14-117/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42798
LG Essen, 08.09.2015 - 57 Qs-29 Js 894/14-117/15 (https://dejure.org/2015,42798)
LG Essen, Entscheidung vom 08.09.2015 - 57 Qs-29 Js 894/14-117/15 (https://dejure.org/2015,42798)
LG Essen, Entscheidung vom 08. September 2015 - 57 Qs-29 Js 894/14-117/15 (https://dejure.org/2015,42798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ausgehen von der Perspektive des Mandanten bei der Auslegung des Begriffs "Bedeutung der Angelegenheit" i.S. des § 14 Abs. 1 RVG; Sofortige Beschwerde des Verteidigers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung und Bestimmung der notwendigen Auslagen der anwaltlichen Tätigkeit als Verteidiger

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 403
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Rechtsprechung
   KG, 30.09.2015 - 3 Ws (B) 427/15 - 162 Ss 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27247
KG, 30.09.2015 - 3 Ws (B) 427/15 - 162 Ss 89/15 (https://dejure.org/2015,27247)
KG, Entscheidung vom 30.09.2015 - 3 Ws (B) 427/15 - 162 Ss 89/15 (https://dejure.org/2015,27247)
KG, Entscheidung vom 30. September 2015 - 3 Ws (B) 427/15 - 162 Ss 89/15 (https://dejure.org/2015,27247)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 74 Abs. 2 OWiG; Art. 103 GG; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 86 Abs. 3 OWiG: § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    EOWiG, StPO, GG

  • Wolters Kluwer

    Niederkunft der Ehefrau als anzuerkennender Entschuldigungsgrund für das Ausbleiben in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Nichterscheinen zur Bußgeldhauptverhandlung; Niederkunft der Ehefrau des Betroffenen als anzuerkennender Entschuldigungsgrund; Zulassung der Rechtsbeschwerde und Aufhebung des angefochtenen Verwerfungsurteils wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Nichterscheinen zur Bußgeldhauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 403
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27203
OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15 (https://dejure.org/2015,27203)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2015 - 1 Ws 306/15 (https://dejure.org/2015,27203)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 1 Ws 306/15 (https://dejure.org/2015,27203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerruf einer Strafaussetzung bei Ahndung der zugrunde liegenden Straftat mit einem Strafbefehl; Beiziehen der Akten des neuen Erkenntnisverfahrens durch das Widerrufsgericht

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Strafaussetzung bei Ahndung der zugrunde liegenden Straftat mit einem Strafbefehl; Beiziehen der Akten des neuen Erkenntnisverfahrens durch das Widerrufsgericht

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 1; StPO § 407
    Widerruf der Strafaussetzung wegen im Strafbefehlsverfahren ergangener Nachverurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 555/95

    Neue Straftat während Bewährungszeit; Widerruf der Strafaussetzung; Schuldspruch;

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15
    Während teilweise angenommen wird, ein Widerruf sei nur aus Gründen höherrangigen Rechts ausgeschlossen, etwa bei Verletzen des rechtlichen Gehörs (so OLG Hamm a.a.O.), geht die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung zumindest insoweit übereinstimmend davon aus, dass ein Widerruf jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn das Widerrufsgericht - unter Umständen nach Einsichtnahme der maßgeblichen Akten des Erkenntnisverfahrens - aufgrund besonderer Umstände durchdringende Zweifel an der Richtigkeit des dem Widerruf zugrunde liegenden Strafbefehls hegt (vgl. etwa HansOLG Hamburg OLGSt StGB § 556f Nr. 57), weil etwa die Gründe des Erkenntnisses den Schuldspruch nicht tragen (OLG Düsseldorf StV 1996, 45) oder wenn dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Umstände die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder weil es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (KG Berlin NStZ-RR 2001, 136).
  • KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15
    Während teilweise angenommen wird, ein Widerruf sei nur aus Gründen höherrangigen Rechts ausgeschlossen, etwa bei Verletzen des rechtlichen Gehörs (so OLG Hamm a.a.O.), geht die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung zumindest insoweit übereinstimmend davon aus, dass ein Widerruf jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn das Widerrufsgericht - unter Umständen nach Einsichtnahme der maßgeblichen Akten des Erkenntnisverfahrens - aufgrund besonderer Umstände durchdringende Zweifel an der Richtigkeit des dem Widerruf zugrunde liegenden Strafbefehls hegt (vgl. etwa HansOLG Hamburg OLGSt StGB § 556f Nr. 57), weil etwa die Gründe des Erkenntnisses den Schuldspruch nicht tragen (OLG Düsseldorf StV 1996, 45) oder wenn dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Umstände die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder weil es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (KG Berlin NStZ-RR 2001, 136).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15
    Denn nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 410 Abs. 3 StPO steht ein rechtskräftiger Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil, welches nach einhelliger Ansicht als ausreichend für Überzeugungsbildung im Widerrufsverfahren angesehen wird, grundsätzlich gleich (OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 25).
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