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   OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15   

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https://dejure.org/2015,30802
OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15 (https://dejure.org/2015,30802)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.10.2015 - 1 Ws 164/15 (https://dejure.org/2015,30802)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 1 Ws 164/15 (https://dejure.org/2015,30802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Aktenversendungspauschale bei Aktentransport durch einen privaten externen Dienstleister

  • IWW

    Nr. 9003 KV-GKG
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines externen Kurierdienstes von der Justizverwaltung im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung für u.a. Aktentransporte; Erhebung einer Aktenversendungspauschale für die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 66
    Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Beförderung der Akte durch einen pauschal vergüteten Kurierdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KV- GKG Nr. 9003
    Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Beförderung der Akte durch einen pauschal vergüteten Kurierdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 32
  • StRR 2015, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15
    Gerade dieser Gedankengang zeigt nach Auffassung des Senats aber, dass die in den vom Beschwerdeführer für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 - juris) und des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14 - juris) jeweils vertretene Auffassung, die Pauschale dürfe nur für "gesondert bezifferbare Geldleistungen für Transport und Verpackung" erhoben werden, mit Sinn und Zweck einer Pauschale, der gerade darin besteht, die entstehenden Aufwendungen nicht konkret und einzelfallbezogen beziffern zu müssen, schwerlich in Einklang zu bringen ist.
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

    Keine Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15
    Gerade dieser Gedankengang zeigt nach Auffassung des Senats aber, dass die in den vom Beschwerdeführer für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 - juris) und des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14 - juris) jeweils vertretene Auffassung, die Pauschale dürfe nur für "gesondert bezifferbare Geldleistungen für Transport und Verpackung" erhoben werden, mit Sinn und Zweck einer Pauschale, der gerade darin besteht, die entstehenden Aufwendungen nicht konkret und einzelfallbezogen beziffern zu müssen, schwerlich in Einklang zu bringen ist.
  • OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15

    Aktenversendungspauschale bei Versand an auswärtiges Gerichtsfach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15
    Es kann im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob die Bezahlung des justizexternen Dienstleisters dergestalt erfolgt, dass dieser jedes einzelne Paket gesondert in Rechnung stellt (so in den den Entscheidungen des OLG Köln - Senat für Familiensachen - vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14, und des OLG Bamberg vom 05.03.2015 - 1 Ws 87/15 - jeweils nach juris - zugrundeliegenden Fällen), oder ob er eine aufgrund des zu erwartenden Transportaufkommens kalkulierte Pauschale für bestimmte Abrechnungszeiträume erhält wie im vorliegenden und dem vom OLG Düsseldorf im o.g. Beschluss entschiedenen Fall.
  • OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15
    Es kann im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob die Bezahlung des justizexternen Dienstleisters dergestalt erfolgt, dass dieser jedes einzelne Paket gesondert in Rechnung stellt (so in den den Entscheidungen des OLG Köln - Senat für Familiensachen - vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14, und des OLG Bamberg vom 05.03.2015 - 1 Ws 87/15 - jeweils nach juris - zugrundeliegenden Fällen), oder ob er eine aufgrund des zu erwartenden Transportaufkommens kalkulierte Pauschale für bestimmte Abrechnungszeiträume erhält wie im vorliegenden und dem vom OLG Düsseldorf im o.g. Beschluss entschiedenen Fall.
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 160/15

    Aktenversendungspauschale bei Transport durch privaten Kurierdienst zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15
    Der Erhebung der Pauschale steht auch nicht entgegen, dass für den Transport möglicherweise keine "baren Auslagen" in dem Sinne aufgewendet wurden, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Vergütung der den Transport durchführenden SAV Service GmbH bargeldlos erfolgt sein dürfte; denn mit dieser Formulierung kann nach Einschätzung des Senats der Rechtsausschuss schwerlich gemeint haben, nur Bargeldzahlungen lösten die Pauschale aus, die auch in der Justiz zunehmend zugunsten anderer Zahlungssysteme an Bedeutung verloren haben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.08.2015 - III-4 Ws 160/15 - soweit ersichtlich bisher nicht veröffentlicht).
  • LG Kleve, 28.04.2015 - 171 Ns 6/14

    Aktenversendungspauschale, Transport, privater Kurierdienstr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15
    Ob dem beizutreten wäre (a. A. etwa: LG Kleve, Beschluss vom 28.04.2015 - 171 Ns 6/14 - juris; NK-GK/Volpert, KV GKG Nr. 9003, Rdnr. 13, jeweils insbesondere unter Hinweis auf die anfallenden Kosten für Kraftstoff) kann im vorliegenden Fall dahinstehen, da der Aktentransport durch einen externen Dienstleister erfolgt ist.
  • OLG Celle, 16.02.2016 - 2 W 32/16

    Übersendung von Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig

    Nach gefestigter und einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung fällt die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ausl AR 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2015, 14 WF 163/14, NJW-RR 2015, 1342; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 16. Oktober 2014, 2 Ws 601/14, StraFo 2015, 40; OLG OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2014 - 2 Ws 134/14 -, JurBüro 2014, 379; vgl. auch Burhoff, StRR 2015, 479).

    Hingegen fällt die Gebühr dann an, wenn die Aktenversendung mit einem privaten externen Dienstleister oder einem externen Postdienstleister erfolgt (vgl. Oberlandesgerichts Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015, 4 Ws 117/15, AGS 2015, 572; OLG Bamberg, Beschluss vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 -, AGS 2015, 278; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15, JurBüro 2016, 31; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 07. Juli 2015, 2 Ws 394/15).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 79-IV-15
    Mit seiner am 26. Juli 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden vom 21. Juli 2015 (1 Ws 164/15), mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung über einen ablehnenden Beschwerdebescheid des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen vom 2. Juli 2015 (25 Zs 1061/15) als unzulässig verworfen wurde.

    Den gegen die Entscheidung des Generalstaatsanwalts gerichteten Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO verwarf das Oberlandesgericht mit der angefochtenen Entscheidung vom 21. Juli 2015 (1 Ws 164/15) als unzulässig, da dieser schon nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnet gewesen sei und im übrigen den inhaltlichen Anforderungen aus § 172 Abs. 3 S. 1 StPO nicht entspreche.

  • OLG Nürnberg, 23.11.2015 - 2 AuslA R 16/15

    Keine Aktenversendungspauschale bei Aktentransport per Justizdienstwagen

    Die weiteren zu Nr. 9003 KV-GKG ergangenen, einen Kostenansatz befürwortenden Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 Ws 164/15 -, juris) und des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 -, juris) betreffen die nicht vergleichbaren Fälle der Aktenversendung mit einem privaten externen Dienstleister und einem externen Postdienstleister.
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