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   OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07   

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OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07 (https://dejure.org/2007,20679)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2007 - 1 Ws 164/07 (https://dejure.org/2007,20679)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 164/07 (https://dejure.org/2007,20679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und Missbrauchsgefahr bei dem Antrag eines Strafgefangenen auf Verlegung in den offenen Vollzug; Voraussetzungen der Unterbringung eines Strafgefangenen im offenen Vollzug; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2008, 76
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
    Der sich aus den §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 2 StVollzG ergebende Versagungsgrund der Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung eröffnet der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (vgl. BVerfG NStZ 1998, 430 [BVerfG 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96]).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430 [BVerfG 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96]; Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StV 2003, 399).

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist ein solcher enger Prognosemaßstab nur dann, wenn dieser sich nicht nur auf pauschale Wertungen, sondern auf konkrete Tatsachen stützt und die Vollzugsbehörde im Rahmen einer Gesamtwürdigung zur weiteren Einschätzung gelangt, dass eine Verlegung in den offenen Vollzug ein unvertretbares Restrisiko darstellen und damit die Grenzen der Verantwortbarkeit überschreiten würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.2.2003, 2 BvR 24/03; dass. NJW 1998, 1133 [BVerfG 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96]; BVerfGE 70, 297 ff., 313 ).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00

    Strafvollzug: Begründungsanforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
    Die Reichweite der Begründungserfordernisse lässt sich nicht im Allgemeinen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bestimmen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 24/03

    Zur Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist ein solcher enger Prognosemaßstab nur dann, wenn dieser sich nicht nur auf pauschale Wertungen, sondern auf konkrete Tatsachen stützt und die Vollzugsbehörde im Rahmen einer Gesamtwürdigung zur weiteren Einschätzung gelangt, dass eine Verlegung in den offenen Vollzug ein unvertretbares Restrisiko darstellen und damit die Grenzen der Verantwortbarkeit überschreiten würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.2.2003, 2 BvR 24/03; dass. NJW 1998, 1133 [BVerfG 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96]; BVerfGE 70, 297 ff., 313 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist ein solcher enger Prognosemaßstab nur dann, wenn dieser sich nicht nur auf pauschale Wertungen, sondern auf konkrete Tatsachen stützt und die Vollzugsbehörde im Rahmen einer Gesamtwürdigung zur weiteren Einschätzung gelangt, dass eine Verlegung in den offenen Vollzug ein unvertretbares Restrisiko darstellen und damit die Grenzen der Verantwortbarkeit überschreiten würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.2.2003, 2 BvR 24/03; dass. NJW 1998, 1133 [BVerfG 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96]; BVerfGE 70, 297 ff., 313 ).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 3 Ws 1142/01

    Strafvollzug: Fehlende Begründung im Einweisungsbeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430 [BVerfG 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96]; Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StV 2003, 399).
  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

    Es ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris - OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07 -, 1 Vollz (Ws) 77/08 - juris - HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 2 Ws 51/09 Vollz - 18. August 2008 - 2 Ws 407/08 Vollz - 19. Dezember 2007 - 2 Ws 11/07 - 8. März 2007 - 2 Ws 128/07 Vollz - 20. Oktober 2006 - 5 Ws 521-523/06 Vollz - und vom 30. April 2002 - 5 Ws 238/02 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).

    Hingegen reicht die bloße Tatsache, daß sich ein solcher Mißbrauch "nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen" läßt, zur Versagung allein nicht aus; denn diese Formulierung gibt ein bloßes "non liquet" wieder, und aufgrund der stets gegebenen und nicht aufhebbaren Restunsicherheit stände die Gewährung von Vollzugslockerungen damit vollständig im Belieben der Anstalt (vgl. HansOLG Hamburg OLGSt StVollzG § 7 Nr. 2 = StraFo 2007, 390 und Beschluß vom 16. März 2005 - 3 Vollz(Ws) 20/05 - OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 164/07 - juris - mit Anm. Böhm StRR 2008, 76).

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Auch darf die Justizvollzugsanstalt es in diesen Fällen nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder dem abstrakten Hinweis auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr bewenden lassen oder gar zur Begründung anführen, dass Flucht- und Missbrauchsgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden könne (Senat, Beschluss vom 26.10.2007, 1 Ws 164/07, abgedruckt bei juris m. Anm. Böhm StRR 2008, 77; ders., BeckOK, Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg, 13. Edition, JVollzGB BW III § 9 Rn. 31).
  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Ebenfalls entschieden ist bereits, wie der Rechtsbegriff der erforderlichen Eignung für die Anforderungen des offenen Vollzuges in § 10 Abs. 1 StVollzG auszulegen und nach welchen Kriterien darüber zu entscheiden ist, ob Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht und daß diese Entscheidung, für welche der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht, gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG zu überprüfen ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07 -, 1 Vollz (Ws) 77/08 - juris - HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 2 Ws 51/09 Vollz - 18. August 2008 - 2 Ws 407/08 Vollz - 19. Dezember 2007 - 2 Ws 11/07 - 8. März 2007 - 2 Ws 128/07 Vollz - 20. Oktober 2006 - 5 Ws 521-523/06 Vollz - und vom 30. April 2002 - 5 Ws 238/02 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14

    Keine Korrektur von fehlerhaften Ermessenserwägungen der Vollzugsbehörde durch

    Ein bloßes "non liquet" wäre insoweit nicht ausreichend (KG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 Vollz(Ws) 20/09 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 2 Vollz(Ws) 26-28/07 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 164/07 - juris).
  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

    bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 51 Abs. 4 PsychKHG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernstlich zu befürchten ist, der Gefangene werde die Lockerung zu einer Flucht nutzen oder zur Begehung einer Straftat missbrauchen (KG StV 2010, 644; OLG K. StRR 2008, 76 zur Fluchtgefahr).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2009 - 1 Ws 7/09

    Ablösung eines Strafgefangenen vom offenen Vollzug wegen unerlaubten

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  • LG Wuppertal, 29.01.2021 - 31 StVK 7/21
    Im Rahmen der Prüfung einer Fluchtgefahr hat die Anstalt eine Gesamtabwägung aller prognostisch relevanten Umstände vorzunehmen, wobei vor allem die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat, die Tatmotivation sowie sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug zu berücksichtigen sind ( OLG Hamm , Beschluss vom 04.09.2018, 1 Vollz (Ws) 376/18, BeckRS 2018, 44228; OLG Hamm , Beschluss vom 24.01.2017, III-1 Vollz (Ws) 538/16, BeckRS 2017, 121674; OLG Hamm , Beschluss vom 03.05.2016, III-1 Vollz (Ws) 130/16, BeckRS 2016, 12988; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 26.10.2007, 1 Ws 164/07, BeckRS 2007, 19187; Anstötz in: BeckOK Strafvollzugsrecht Bund, Graf, 18. Edition, Stand: 01.08.2020, § 10 StVollzG Rn. 16).
  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 112-IV-08
    Die darin liegende Begrenzung der gerichtlichen Überprüfung von vollzugsbehördlichen Entscheidungen betreffend den offenen Strafvollzug stimmt mit der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung überein (vgl. BGHSt 30, 320 [325 f.] zu der - gleichfalls die Entziehungs- und Missbrauchsfrage betreffenden - Prognose bei Beurlaubungsentscheidungen nach § 13 Abs. 1, § 11 Abs. 2 StVollzG; ebenso - gerade zur Frage der Verlegung in den offenen Vollzug - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 164/07 - juris Rn. 4).
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