Rechtsprechung
BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 5 StGB
Verbrechensverabredung (Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen beim Sich-Bereiterklären zur Anstiftung nach der Person des Anzustiftenden; versuchte Anstiftung; Verbrechensverabredung: ungenügende Beihilfe); gewerbs- und bandenmäßig begangener Betrug - lexetius.com
StGB § 30 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- beck-blog
- IWW
- Wolters Kluwer
Maßgebliche Person i.R.e. Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen oder Vergehen in Fällen des Sich-Bereiterklärens zur Anstiftung gemäß § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 30 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 5
Maßgebliche Person i.R.e. Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen oder Vergehen in Fällen des Sich-Bereiterklärens zur Anstiftung gemäß § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist rechtskräftig
- wb-law.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist rechtskräftig
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Fussball-Liga
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist rechtskräftig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Fussball-Liga
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Regionalliga-Fall
§ 263 Abs. 5 StGB
Versuch der Beteiligung, Verbrechensverabredung, Anstiftungsversuch zu einem Verbrechen Sich-Bereiterklären zur Anstiftung zu einem Verbrechen, Akzessorietät, strafschärfende besondere persönliche Merkmale - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unbeachtlichkeit einer Tatbestandsverschiebung für den Verbrechenscharakter der Bezugstat nach § 30 StGB
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.08.2007 - 17 KLs 31/06
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 174
- NJW 2009, 1221
- NStZ 2009, 322
- StV 2010, 301
- JR 2010, 357
- StRR 2009, 203
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Für die Einordnung der gemäß § 30 StGB beabsichtigten Tat als Verbrechen oder Vergehen kommt es auch in Fällen des Sich-Bereiterklärens zur Anstiftung gemäß § 30 Abs. 2 StGB nicht auf die Person des Anstifters, sondern auf die des Anzustiftenden an (im Anschluss an BGHSt 6, 308).Von diesen durch BGHSt 6, 308, 309 ff. zu § 49a StGB a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. auch BGHSt 4, 17, 18; 14, 353, 355 f.) abzurücken, besteht auch für die Nachfolgeregelung des § 30 StGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des 2. StrRG vom 4. Juli 1969 (BGBl. I 313) keine Veranlassung.
- BGH, 31.05.1960 - 1 StR 706/59
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Von diesen durch BGHSt 6, 308, 309 ff. zu § 49a StGB a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. auch BGHSt 4, 17, 18; 14, 353, 355 f.) abzurücken, besteht auch für die Nachfolgeregelung des § 30 StGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des 2. StrRG vom 4. Juli 1969 (BGBl. I 313) keine Veranlassung. - BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01
Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Denn eine Strafbarkeit nach dieser Tatbestandsalternative des § 30 Abs. 2 StGB setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung mehrerer Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich, also nicht nur als Gehilfen, mitzuwirken (BGH NStZ 1988, 406; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74, 75;… Fischer StGB 56. Aufl. § 30 Rn. 12 m. w. Nachw.).
- BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Denn G. konnte den Angeklagten durchaus bereits persönlich kennen gelernt haben, ohne dabei dessen Telefonnummer erfahren zu haben; ohnehin kam es für das Bestehen einer Bandenabrede und die Kenntnis des Angeklagten hiervon nicht darauf an, ob der Angeklagte neben L. auch G. persönlich kannte oder - was nach den Feststellungen jedenfalls der Fall war - nur von dessen Tatbeteiligung wusste, ohne ihn zu kennen (vgl. BGHSt 50, 160, 164 f.). - BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Von diesen durch BGHSt 6, 308, 309 ff. zu § 49a StGB a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. auch BGHSt 4, 17, 18; 14, 353, 355 f.) abzurücken, besteht auch für die Nachfolgeregelung des § 30 StGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des 2. StrRG vom 4. Juli 1969 (BGBl. I 313) keine Veranlassung. - BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung - …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Denn eine Strafbarkeit nach dieser Tatbestandsalternative des § 30 Abs. 2 StGB setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung mehrerer Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich, also nicht nur als Gehilfen, mitzuwirken (BGH NStZ 1988, 406; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74, 75;… Fischer StGB 56. Aufl. § 30 Rn. 12 m. w. Nachw.). - BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Denn eine Strafbarkeit nach dieser Tatbestandsalternative des § 30 Abs. 2 StGB setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung mehrerer Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich, also nicht nur als Gehilfen, mitzuwirken (BGH NStZ 1988, 406; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74, 75;… Fischer StGB 56. Aufl. § 30 Rn. 12 m. w. Nachw.).
- BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10
Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene …
(1) Eine Strafbarkeit setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 176 mN, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497).Allerdings hat sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit ersichtlich, ausschließlich mit Fällen von den präsumtiven Mittätern bekannten Identitäten der jeweils anderen befasst (vgl. Roxin, JA 1979, 169; 171 f.;… Schünemann in LK, 12. Aufl. § 30 Rn. 60 und 62;… BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174).
Die hier soeben dargelegten Defizite in der Beweiswürdigung legen es nahe, dass ein neu berufenes Tatgericht auch zu keiner Verurteilung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen strafbarer versuchter Anstiftung (vgl. Roxin, JA 1979, 169, 170) oder wegen Sichbereiterklärens im Sinne des § 30 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 177; BGH…, Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5;… Fischer, aaO, § 30 Rn. 10) kommen wird.
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16
Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: …
a) Für die rechtliche Einordnung der beabsichtigten Tat als Vergehen oder Verbrechen kommt es nicht nur für die vollendete, sondern auch für die im Sinne des § 30 StGB in Aussicht genommene Anstiftung nicht auf die Person des Anstifters, sondern auf diejenige des Anzustiftenden an (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174 und vom 12. August 1954 - 1 StR 148/54, BGHSt 6, 308).Für sie spricht vor allem auch der Wortlaut und der Strafgrund des § 30 StGB, der nicht gefährliche Täter, sondern besonders gefährliche Taten erfassen soll (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174).
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.
- LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11 Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.
- BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft und …
Das Versprechen einer Beihilfe zu der geplanten Tat genügt deshalb nicht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 176 mwN). - BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion …
Die Zusage seines Tatbeitrags erfüllt, soweit er rechtlich zugleich als Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug zu werten ist, die Voraussetzungen einer Verbrechensverabredung gemäß § 30 Abs. 2 Alt. 3 StGB nicht (vgl. BGHSt 53, 174, 176; BGH NStZ 1982, 244;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 30 Rn. 12 mwN). - BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15
Schwerer Raub (Verhältnis von minder schwerem Fall und typisiertem …
Dies gilt auch für den nach § 30 StGB strafbaren Versuch der Beteiligung, der nach den Vorschriften über den Versuch eines Verbrechens bestraft wird (BGH, Beschluss vom 7. August 1987 - 1 StR 337/87, BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vgl. auch Senat, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 178).
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Nr. 7002 VV
Auslagenpauschale - Strafvollstreckungsverfahren - Beschwerdeverfahren - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung der Auslagenpauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen im Beschwerdeverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Auslagenpauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen im Beschwerdeverfahren
- Burhoff online
Auslagenpauschale, Strafvollstreckungsverfahren; Beschwerdeverfahren
- rechtsportal.de
RVG § 15 Abs. 2 S. 2; RVG -VV Nr. 7002
Anfall und Erstattungsfähigkeit einer weiteren Telekommunikationspauschale im Beschwerdeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 7002 VV RVG, § 15 RVG
Das Strafvollstreckungsverfahren und die Beschwerde gegen die Entscheidung in diesem Verfahren bilden zwei Angelegenheiten. Es entstehen zwei Auslagenpauschalen.
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auslagen im Strafvollstreckungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 20.10.2008 - 51 StVK 267/07
- OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08
Papierfundstellen
- StRR 2009, 203
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 14.07.2005 - 1 Ws 285/05
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für Beschwerde in Strafvollstreckungssachen
Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2009 - Ws 393/08
Zu diesen Gebühren gehört auch die Auslagenpauschale (ebenso OLG Schleswig, AGS 2005, 444 [OLG Schleswig 14.07.2005 - 1 Ws 285/05] , ohne weitere Begründung).