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   AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09)   

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https://dejure.org/2009,24192
AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09) (https://dejure.org/2009,24192)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 07.08.2009 - (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09) (https://dejure.org/2009,24192)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 07. August 2009 - (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09) (https://dejure.org/2009,24192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 48 RVG
    Erstreckung, Pflichtverteidiger, Tätigkeit in mehreren Verfahren

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verteidigers auf Erstattung von (Vor-)Verfahrensgebühren und Grundgebühren für mehrere nachher von der Staatsanwaltschaft verbundene Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Straf- und Bußgeldverfahren - Nach Verfahrensverbindung mehrfach abrechnen

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 05.08.2008 - 622 Qs 43/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenansprüche des Strafverteidigers bei Verfolgung

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - 81 Js 2862/08
    Der Gebührenanspruch des Verteidigers entsteht je "Rechtsfall", wobei als "Rechtsfall" jedes gegen den Beschuldigten geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu werten ist (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; Hartmann, Kostengesetze, 39.Aufl., VV 41200, 4101, Rdnr.8).
  • OLG Jena, 26.01.2004 - AR (S) 101/03

    Strafverfahren, Kostenrecht, Pauschvergütung, Verteidigergebühren

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - 81 Js 2862/08
    Sind danach - wie hier - die Gebührenansprüche bereits entstanden, werden diese auch nicht durch eine spätere Verfahrensverbindung wieder beseitigt (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 26.01.2004, AR (S) 101/03 [wenn auch noch unter Anwendung der BRAGO], LG Hamburg, a.a.O.).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 2 Ws 19/22

    Anspruch auf weitere Gebühr für Pflichtverteidiger für Tätigkeit im

    Ob die Verfahren in der Folge vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder erst danach verbunden werden, ist unerheblich (ThürOLG, Beschuss vom 26. Januar 2004 -AR (s) 101/03 noch zum Vergütungsrecht unter Geltung der BRAGO; AG Tiergarten, Beschluss vom 7. August 2009 -(420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09); juris; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, RVG § 48 Rn 29).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Zum Strafverfahren wird dabei - nahezu einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (vgl. LG Braunschweig, Beschl. v. 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513 f.; LG Hamburg, Beschl. v. 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschl. vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; ebenso die ganz herrschende Literaturmeinung, vgl. etwa Mayer/Kroiß- Winkler , § 15 RVG Rn. 33, 71).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • AG Osnabrück, 14.03.2019 - 207 Ls 127/18

    Anrechnung, mehrere Verfahren, Verbindung

    Solange keine Verbindung erfolgt ist, ist jedes Ermittlungsverfahren eine eigene Angelegenheit (so auch: Winkler, in Mayer/Kroiß, Kommentar zum RVG, 7. Aufl. 2018, § 15 Rn. 38, AG Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 07.08.20199 - (420) 81 Js 2862-08 Ls (1/09), BeckRS 2009, 19820).
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