Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, 2 Ws 35/10 - HEs 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6172
OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, 2 Ws 35/10 - HEs 8/10 (https://dejure.org/2010,6172)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, 2 Ws 35/10 - HEs 8/10 (https://dejure.org/2010,6172)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 35/10, 2 Ws 35/10 - HEs 8/10 (https://dejure.org/2010,6172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei sexuellem Kindesmissbrauch

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bejahung von "Wiederholungsgefahr" durch Gründung auf bestimmte Tatsachen bei starker Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten wie die Anlasstaten schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Feststellung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sicherungshaft: Bestimmte Tatsachen müssen die Gefährlichkeit belegen

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 31.08.2006 - Ws 174/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10
    Die Wiederholungsgefahr i.S. des § 112 a Abs. 1 StPO muss durch bestimmte Tatsachen begründet sein, die eine so starke Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr besteht, er werde gleichartige Taten wie die Anlasstaten bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bildenden Sache begehen (OLG Bremen StraFO 2008, 72 f.).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10
    Die wegen Wiederholungsgefahr ( § 112 a StPO) angeordnete Untersuchungshaft stellt - anders als die in § 112 StPO genannten Haftgründe - kein Mittel der Verfahrenssicherung, sondern eine vorbeugende Maßnahme zum Schutze der Rechtsgemeinschaft vor weiteren erheblichen Straftaten dar; sie ist somit präventiv-polizeilicher Natur (vgl. BVerfGE 19, 342).
  • OLG Bremen, 25.08.2000 - Qs 74/00

    Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10
    Dabei reicht es - anders als bei den in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO genannten Taten - aus, dass der dringende Verdacht der Begehung einer solchen Tat begründet ist, weil ein besonders schutzwürdiger Kreis der Bevölkerung vor schweren Straftaten bewahrt werden soll, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen (OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind deshalb strenge Anforderungen an den Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu stellen (BVerfGE 35, 185; OLG Karlsruhe - Senat -, Die Justiz 2011, 73; OLG Jena StraFo 2009, 21; OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220).
  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 300/14

    Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Umstände eine so starke Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr besteht, er werde gleichartige Taten wie die Anlasstaten bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bildenden Sache begehen (vgl. OLG Karlsruhe 2 Ws 35/10 v. 10.2.2010 -StraFo 2010, 198 , zit. n. [...] Rn. 7; OLG Frankfurt 1 HEs 8/10 v. 3.2.2010 - [...] Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO , 57. Aufl. § 112a Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Beschuldigten, die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Beschuldigten (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, juris Rn. 5 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 Ws 300/14, juris Rn. 6; Lind in LR-StPO, 27. Aufl., § 112a Rn. 55 ff.; Graf in KK-StPO, 8. Aufl., § 112a Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der

    Insoweit sind bestimmte Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, die entsprechenden Schlussfolgerungen gestatten, wie z.B. Vorstrafen des Angeschuldigten, seine Persönlichkeitsstruktur, seine gesamten Lebensverhältnisse und anderes (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.02.2010, AZ 2 Ws 35/10; Thüringer OLG, a.a.O., zitiert nach juris).
  • KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10

    Untersuchungshaft: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen

    Das Totschlagsdelikt liegt nahezu 10 Jahren zurück und erfolgte zu einer Zeit, als der Angeschuldigte noch Heranwachsender war, so dass die Gefahr, er werde weitere gleichartige Taten wie die Anlasstat bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Sache begehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 35/10 Hes - [bei juris]) weder aus diesen Vorverurteilungen noch aus den sonstigen Lebensumständen des Angeschuldigten hergeleitet werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5979
OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10 (https://dejure.org/2010,5979)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.01.2010 - 1 Ws 17/10 (https://dejure.org/2010,5979)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 1 Ws 17/10 (https://dejure.org/2010,5979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 470
  • StV 2010, 494
  • StRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2007 - 1 Ws 470/07

    Strafvollstreckungsverfahren: Auswechslung des Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. November 2007 (StraFo 2008, 40) ausgeführt hat, wird der Pflichtverteidiger nicht für das gesamte Straf- oder Maßregelvollstreckungsverfahren bestellt, sondern nur für den einzelnen Verfahrensabschnitt, wie er sich insbesondere aus den in § 67e StGB vorgesehenen regelmäßig zu wiederholenden Überprüfungen ergibt.

    Auch unter Geltung der früheren Gesetzesfassung hat der Senat aber in einer dieselbe Rechtsanwältin betreffenden Sache in der fehlenden Ortsansässigkeit kein Hindernis für die Beiordnung gesehen (Senat StraFo 2008, 40); ebenso ist auch hier zu entscheiden.

  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (a.a.O.) ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR NJW 1992, 2945) nichts anderes.
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74

    Ehename der Frau nach Einbürgerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Gemäß dem Erfolg seines Rechtsmittels ist der Verurteilte von Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens in vollem Umfang zu entlasten (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 112, 113; Meyer-Goßner a.a.O. § 473 Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Der Senat schließt sich in dieser Frage nunmehr der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Kammergerichts an, wonach eine Bestellung für das gesamte Vollstreckungsverfahren auszuscheiden hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 252; KG NStZ-RR 2002, 63; KK-StPO 6. Aufl. § 141 Rn. 11; s.a. OLG Bamberg NJW 2007, 3796).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 3 Ws 618/03

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Der Senat schließt sich in dieser Frage nunmehr der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Kammergerichts an, wonach eine Bestellung für das gesamte Vollstreckungsverfahren auszuscheiden hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 252; KG NStZ-RR 2002, 63; KK-StPO 6. Aufl. § 141 Rn. 11; s.a. OLG Bamberg NJW 2007, 3796).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 2 Ws 96/00

    Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Der Senat konnte in der damaligen Entscheidung offen lassen, ob entsprechend der Auffassung des OLG Stuttgart (NJW 2000, 3367; wohl zustimmend Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 140 Rn. 33a) der Verteidiger nach pflichtgemäßem Ermessen auch "für das Vollstreckungsverfahren" insgesamt beigeordnet werden kann.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Der Senat schließt sich in dieser Frage nunmehr der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Kammergerichts an, wonach eine Bestellung für das gesamte Vollstreckungsverfahren auszuscheiden hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 252; KG NStZ-RR 2002, 63; KK-StPO 6. Aufl. § 141 Rn. 11; s.a. OLG Bamberg NJW 2007, 3796).
  • OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06

    Jährliche Überprüfung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10
    Der Senat (NStZ-RR 2006, 355) hat lediglich ausgesprochen, dass die Bestellung schon im Vorfeld der zu einem bestimmten Zeitpunkt zu wiederholenden Prüfung (§ 67e StGB) vorgenommen werden muss; d.h. im Vorstadium der bereits mit Hilfe des Verteidigers vorzubereitenden mündlichen Anhörung (§§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3 StPO) oder - was sich bereits aus § 463 Abs. 4 S. 5 StPO ergibt - sobald die Auswahl eines externen Gutachters erforderlich wird (§ 463 Abs. 4 S. 1 StPO).
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Eine generell erteilte Erlaubnis zur Benutzung eines eigenen Fernsehgerätes verliert durch die Verlegung des Untergebrachten in eine andere Vollzugsanstalt desselben Bundeslandes nicht ihre Wirksamkeit (Senat, Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; vom 20. Juli 2011, 1 Ws 70/11 zur Verlegung eines Strafgefangenen; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2010).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 131 StVollzG die Ausstattung der Verwahrräume und besonderen Maßnahmen zur Förderung und Betreuung dem Untergebrachten helfen sollen, sein Leben in der Anstalt sinnvoll zu gestalten, und ihn vor Schäden eines langen Freiheitsentzuges bewahren sollen, wobei sein persönlichen Bedürfnissen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist und Untergebrachte gerade angesichts des in der Sicherungsverwahrung liegenden, vom Untergebrachten zu tragenden Sonderopfers und der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; vom 20. Juli 2011, 1 Ws 70/11; OLG Dresden NStZ 2007, 175 zum Erlaubniswiderruf bei Strafgefangenen).

  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Eine Erlaubnis zur Benutzung eines eigenen Fernsehgerätes verliert durch die Verlegung des Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt nicht ihre Wirksamkeit (Senat, Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2010).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des Gesetzgeber (§ 2 Satz 1 StVollzG) und von Verfassungswegen das herausragende Ziel des Strafvollzuges die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist, und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; OLG Dresden NStZ 2007, 175).

  • OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung im

    Die Bestellung erstreckt sich auf das Verfahren über die Entscheidung zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung (OLG Düsseldorf, StraFo 2011, 371; OLG München, StraFo 2009, 527; OLG Zweibrücken, NStZ 2010, 470; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 2 Ws 118/10

    Krisenintervention: Reichweite der Sechsmonatsgrenze

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Verteidiger auch für das gesamte Vollstreckungsverfahren bestellt werden kann (NJW 2000, 3367; zustimmend Meyer-Goßner, StPO, 53. A. § 140 StPO Rn. 33a und LR-Klaus Lüderssen/Matthias Jahn, 26. A., § 141 StPO Rn. 28; a.A. verschiedene andere OLG, zuletzt OLG Zweibrücken StraFo 2010, 216 m.w.N., ebenso KK-Laufhütte, StPO, 6. A., § 141 Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20

    Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des

    Die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers in Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren analog § 140 Abs. 2 StPO oder gemäß § 463 Abs. 4 Satz 8 StPO betrifft immer nur das konkrete Überprüfungsverfahren und nicht die gesamte Straf- oder Maßregelvollstreckung bis zur Entlassung des Verurteilten oder Untergebrachten (Senat, Beschluss vom 31. Juli 2018, Az.: 2 Ws 115/18; Beschluss vom 30. Juni 2014, Az.: 2 Ws 112/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2011, Az.: III-1 Ws 205-206/11, StraFo 2011, 371; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Januar 2010, Az.: 1 Ws 17/10, NStZ 2010, 470 f.; OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2009; Az.: 1 Ws 943/09, StraFo 2009, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Mai 2003, Az.: 3 Ws 618/03, NStZ-RR 2003, 252; KG, Beschluss vom 3. August 2001, Az.: 5 Ws 380/01, NStZ-RR 2002, 63; Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 33a ; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000, NJW 2000, 3367; LR/Lüderssen, § 141 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 3 Ws 431/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren bei

    Es hat daher die Bestellung gemäß § 309 Abs. 2 StPO für den gegenwärtigen Abschnitt der beiden Vollstreckungsverfahren beschlossen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 1 Ws 17/10, NStZ 2010, 470).
  • KG, 04.11.2013 - 2 Ws 472/13

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Sofortige Beschwerde gegen die

    Diese Beiordnung gilt für den gesamten Verfahrensabschnitt bis zur Rechtskraft der abschließenden Entscheidung (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2011, 371; OLG Zweibrücken StraFo 2010, 216; OLG München StraFo 2009, 527; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 252; Senat NStZ-RR 2002, 63; Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 Ws 320/07 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 140 Rdn. 33a).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2022 - 1 Ws 131/22

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers für gesamtes Maßregelvollstreckungsverfahren

    Denn für eine dauerhafte Festlegung auf die zu Beginn von der Untergebrachten vorgenommene Auswahl eines Verteidigers bestehen angesichts der außergewöhnlichen und oft als besonders belastend empfundenen Situation der häufig über lange Zeiträume Untergebrachten keine nachvollziehbaren Gründe (Senat, Beschluss vom 28.01.2010 - 1 Ws 17/10 , juris Rn. 4 ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7632
OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10 (https://dejure.org/2010,7632)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.02.2010 - HEs 3/10 (https://dejure.org/2010,7632)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - HEs 3/10 (https://dejure.org/2010,7632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Möglichkeit der Abtrennung und Anklageerhebung bei Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche weitere Personen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Abschlussreife des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich eines von mehreren Beschuldigten

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Abschlussreife des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich eines von mehreren Beschuldigten

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Abschlussreife des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich eines von mehreren Beschuldigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10
    Ein Haftbefehl rechtfertigt eine Freiheitsentziehung allein zur Sicherung des Strafverfahrens hinsichtlich derjenigen Taten, die in ihm bezeichnet sind, vgl. BVerfG NStZ 2002, 100.
  • OLG Oldenburg, 22.03.2006 - 1 Ws 170/06

    Bedeutung von im Haftbefehl nicht bezeichneten weiteren Straftaten für die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10
    Die Staatsanwaltschaft, die insoweit nicht bis zu Vorlage des polizeilichen Abschlussberichts untätig bleiben darf, hat hierauf aktiv hinzuwirken, vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2006, NJW 2006, 2646.
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10
    Unzureichende staatliche Mittel rechtfertigen als solche nicht die weitere Inhafthaltung eines vermutet Unschuldigen, vgl. BVerfG NJW 2003, 2895.
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