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   KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, 1 AR 410/10   

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KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, 1 AR 410/10 (https://dejure.org/2010,31055)
KG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, 1 AR 410/10 (https://dejure.org/2010,31055)
KG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10, 1 AR 410/10 (https://dejure.org/2010,31055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 Abs 1 StPO, § 112 Abs 2 Nr 1 StPO, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO, § 239a Abs 1 StGB
    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Vermutungen als Grundlage des Tatverdachts; Fluchtgefahr bei Verlegung des Lebensmittelpunktes ins EU-Ausland

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung eines Haftbefehls gegenüber einem niederländischen Beschuldigten bei Zweifeln an einem dringenden Tatverdacht; Herleitung eines Fluchtwillens des Beschuldigten aus einem Umzug in die Niederlande und späterem Weiterzug nach Belgien trotz amtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 354
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Offenburg, 15.12.2003 - 3 Qs 114/03

    Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen von Haftgründen; Aussetzung der

    Auszug aus KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10
    Vielmehr ist die Erwirkung und Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls - wie vorliegend geschehen - und die Auslieferung an Deutschland problemlos möglich, da der verfahrengegenständliche Sachverhalt auch in Belgien strafbar ist (vgl. LG Offenburg StV 2004, 326).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 4 Ws 461/05

    Fluchtgefahr bezüglich eines in den Niederlanden sozial gut integrierten

    Auszug aus KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10
    Die danach festzustellende soziale Integration des Beschuldigten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union steht der sozialen Integration im Inland gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 4 Ws 461-462/05 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
    Auszug aus KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10
    Ein Zusammenhang zwischen dem Ermittlungsverfahren und der Verlegung seines Lebensmittelpunktes in die Niederlande und später nach Belgien ist daher nicht ohne weiteres nahe liegend (vgl. OLG Karlsruhe StV 1999, 36, 37).
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04

    Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10
    Der Beschuldigte hat auch nicht erklärt, dass er sich dem in Deutschland gegen ihn laufenden Strafverfahren nicht stellen werde, was als "Sich-Entziehen" im Sinne der genannten Vorschrift gewertet werden könnte (vgl. OLG Hamm NStZ 2006, 138).
  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

    Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zu erschweren geeignet ist, kann einem positiven "Sich-Entziehen" im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.03.2005 - 2 Ws 32/05, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschl. v. 16.07.2004 - 2 Ws 351/04, juris Rn. 2; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 18; KG, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 Ws 10/17, juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.10.1996 - 1 Ws 101/96, StV 1997, 138; krit. demgegenüber noch OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 18 ff.).

    Vielmehr ist die Erwirkung und Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls - wie vorliegend geschehen - und die Auslieferung an Deutschland problemlos möglich, da der verfahrensgegenständliche Sachverhalt auch in den Niederlanden strafbar ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 19).

    Auch in Kenntnis des gegen ihn erwirkten Haftbefehls hat sich der Beschuldigte dem Verfahren nicht entzogen, was entgegen der nicht näher begründeten Auffassung der Staatsanwaltschaft der Annahme von Fluchtgefahr entgegensteht (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2005 - 4 Ws 461-462/05, StraFo 2006, 24).

    Jedenfalls stehen der Fluchtgefahr entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft die in der Beschwerdeschrift dargelegten familiären und sozialen Bindungen des Beschuldigten der Annahme einer Fluchtgefahr ersichtlich entgegen (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22).

    Die danach festzustellende soziale Integration des Beschuldigten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union steht der sozialen Integration im Inland gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2005 - 4 Ws 461-462/05, StraFo 2006, 24 f.; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 62. Aufl. 2019, § 112 Rn. 20a).

  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20

    Soziale Bindungen; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Gewahrsamsbruch;

    Vielmehr ist die Erwirkung und Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls und die Auslieferung an Deutschland problemlos möglich, da der verfahrensgegenständliche Sachverhalt auch in Rumänien strafbar ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 19).

    Jedenfalls stehen der Fluchtgefahr entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft die aus der Ermittlungsakte ersichtlichen familiären und sozialen Bindungen des Angeschuldigten der Annahme einer Fluchtgefahr ersichtlich entgegen (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22).

    Die danach festzustellende soziale Integration des Angeschuldigten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Rumänien) steht der sozialen Integration im Inland gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2005 - 4 Ws 461-462/05, StraFo 2006, 24 f.; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22; LG Fulda, Beschl. v. 05.01.2017 - 2 KLs 27 Js 7440/15, juris Rn. 14 [obiter dictum]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl. 2020, § 112 Rn. 20a).

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    - 2 Ws 347/09, juris;Senat NStZ-RR 2010, 246; Hamm StV 2008, 258 ; Karlsruhe StV 2010, 31; KG StRR 2010, 354; SK-Paeffgen § 114 Rn 25; Graf-Krauß, § 114.

    Unzutreffend ist dagegen die schematische Annahme, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets Fluchtgefahr bestehe (vgl. Meyer-Goßner, 54.A., § 112 Rn. 23; Graf-Krauß, § 112 Rn. 17; Dahs NJW 1959, 511; Wendisch NStZ 1983, 479), etwa bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (vgl. Celle NJW 50, 240; LG Oldenburg, StV 83, 248) oder von mehr als zwei Jahren (so KG StV 2010, 585, aA zutreffend KG StRR 2010, 354).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22

    Neufassung eines Haftbefehls; Betrugsverdacht bei öffentlichem Aufruf zur

    Aus bloßen Vermutungen kann der Tatverdacht nicht hergleitet werden (KG Beschl. v. 24.03.2010, Az.: 4 Ws 37/10; 1 AR 410/10, zit. n. juris).
  • KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11

    Zur Anschlagsvorbereitung durch Verwahren sog. Grundstoffe

    Über die notwendigen Auslagen war nicht zu entscheiden, da es sich um ein Zwischenverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10 - [bei juris]).
  • KG, 01.03.2013 - 4 Ws 14/13

    Haftbefehl: Flucht bei Aufenthalt im heimatlichen Ausland bei feststehendem

    Über die notwendigen Auslagen war nicht zu entscheiden, da es sich um ein Zwischenverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10 - [bei juris]).
  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

    Über die notwendigen Auslagen war nicht zu entscheiden, da es sich um ein Zwischenverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10 - [bei juris]).
  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach

    Über die notwendigen Auslagen war nicht zu entscheiden, da es sich um ein Zwischenverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 Ws 37/10 - [Juris]).
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