Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.07.2010

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   BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10   

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https://dejure.org/2010,5732
BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,5732)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,5732)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,5732)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 242 StGB; § 78 StGB; § 46 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 206a StPO
    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchdiebstahls (Einsteigen; strafschärfende Berücksichtigung konkreter psychischer Beeinträchtigungen der Opfer und Doppelverwertungsverbot); Strafverfolgungsverjährung (Verfahrenseinstellung; Berücksichtigung bei der Strafzumessung: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 3 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 3 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • Wolters Kluwer

    Urteilsaufhebung und Verfahrenseinstellung wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung in der Revisionsinstanz

  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsaufhebung und Verfahrenseinstellung wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Wohnungseinbruchdiebstahl: Zum "Einsteigen" beim Wohnungseinbruchdiebstahl

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Tür auf Kipp und dann rein - das ist kein Einsteigediebstahl

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum Merkmal des Einsteigens beim Wohnungseinbruchdiebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 374
  • StV 2011, 17
  • StRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Der Senat schließt angesichts der Vielzahl der von dem Angeklagten im Rahmen zweier Tatserien im Übrigen begangenen Wohnungseinbruchdiebstähle aus, dass sich der Wegfall der im Fall I.5 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe auf die übrigen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe auswirken könnte, zumal da verjährte, aber prozessordnungsgemäß festgestellte Straftaten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19; Fischer, StGB 57. Aufl. § 46 Rdn. 38b und § 78 Rdn. 2).
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 16. Juni 2010 zutreffend ausgeführt hat, liegt in solchen Fällen ein Einsteigen selbst dann nicht vor, wenn der Täter zum Öffnen der Tür zunächst durch einen gekippten Türflügel in die Wohnung hineingreifen muss (vgl. BGH, Beschl. vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; BGH, Urt. vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; Vogel in LK StGB 12. Aufl. § 243 Rdn. 22).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 390/68

    Einstellung des Verfahrens auf Grund fehlenden Eröffnungsbeschlusses -

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 16. Juni 2010 zutreffend ausgeführt hat, liegt in solchen Fällen ein Einsteigen selbst dann nicht vor, wenn der Täter zum Öffnen der Tür zunächst durch einen gekippten Türflügel in die Wohnung hineingreifen muss (vgl. BGH, Beschl. vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; BGH, Urt. vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; Vogel in LK StGB 12. Aufl. § 243 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Soweit das OLG Köln (NStZ-RR 2002, 247) der Ansicht ist, die mit einem Wohnungseinbruch für die Opfer verbundenen psychischen Belastungen dürften auch dann nicht zu Lasten des Täters strafschärfend berücksichtigt werden, wenn psychische Folgen der Tat im Einzelfall festgestellt sind, folgt ihm der Senat nicht.
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2010 (1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374) gehindert.

    An dieser Definition hat der Bundesgerichtshof - bei teilweise abweichender Formulierung - in zahlreichen Entscheidungen festgehalten (neben BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 siehe BGH, Urteile vom 19. Juni 1952 - 4 StR 463/51, LM 1953 Nr. 5: "auf ordnungswidrigem Weg (...) Zugang (...) verschafft"; vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57: "Öffnung war ersichtlich kein ordnungsgemäßer Zugang"; vom 11. März 1960 - 4 StR 574/59, BGHSt 14, 198, 200; vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84, NJW-RR 1986, 103 zu § 1 Nr. 2a der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen: "auf (...) nicht vorgesehene Weise Zugang (...) verschafft').

    Die teleologischen Erwägungen könnten - bei tatsächlich vergleichbarer Gewichtigkeit der Fälle - allenfalls zu der Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; BT-Drucks. IV/650, S. 402 f.).

  • KG, 28.11.2011 - 1 Ss 465/11

    Öffnen eines Behältnisses mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel durch einen

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Tat eine besondere kriminelle Energie offenbart, aber auch, wenn der Täter besonders listig vorgegangen ist und dadurch eine nicht unerhebliche Beute gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 158, 159; siehe auch BGH NStZ-RR 2010, 374, 375: Betreten eines Hauses durch eine Terrassentür im Erdgeschoss nach Hineingreifen durch den gekippten Türflügel zum Öffnen der Tür).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit);

    Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung:

    Denn Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; Fischer, aaO, § 243 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    Insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. zu § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB bereits BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 2 StR 39/11, juris; ferner BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 in Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2002 - Ss 171/02, NStZ-RR 2002, 247, 248).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Kommt es allerdings zu einer Begegnung zwischen beiden, liegt damit schon wegen der dadurch begründeten konkreten Gefährdung für weitere Rechtsgüter ein Anhalt für eine erhebliche, strafschärfend zu bewertende Beeinträchtigung des Tatopfers vor (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; v. 31. März 2011 - 2 StR 39/11, BeckRS 2011, 8169).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Das Landgericht durfte die konkret festgestellten massiven psychischen Beeinträchtigungen der Geschädigten des Wohnungseinbruchdiebstahls strafschärfend werten (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris; BGH NStZ-RR 2010, 374 [375]).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2010 - 4 StR 165/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10355
BGH, 27.07.2010 - 4 StR 165/10 (https://dejure.org/2010,10355)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - 4 StR 165/10 (https://dejure.org/2010,10355)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10 (https://dejure.org/2010,10355)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Konkurrenzen bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; bewaffnetes Handeltreiben und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Doppelverwertungsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot wegen Wertung der "besonderen Gefährlichkeit des bewaffneten Handeltreibens" bei der Strafzumessung hinsichtlich des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot wegen Wertung der "besonderen Gefährlichkeit des bewaffneten Handeltreibens" bei der Strafzumessung hinsichtlich des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot wegen Wertung der "besonderen Gefährlichkeit des bewaffneten Handeltreibens" bei der Strafzumessung hinsichtlich des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 4 StR 165/10
    Das Landgericht hat unberücksichtigt gelassen, dass sich der Angeklagte insoweit nicht nur der gewerbsmäßigen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§§ 29a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG) schuldig gemacht hat, sondern tateinheitlich dazu auch des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Überlassen 1; vgl. auch Weber BtMG 3. Aufl. § 29a Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2005 - 2 StR 144/05

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 4 StR 165/10
    Damit hat es einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB verstößt, weil die Bewaffnung Tatbestandsmerkmal des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 144/05; vgl. auch Weber aaO § 30a Rn. 259).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    c) Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18).
  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG steht in Tateinheit mit dem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10, juris Rn. 4; vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105; vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109 Rn. 3; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29a Rn. 35; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29a BtMG Rn. 34; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 30).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO wird durch die Schuldspruchänderung nicht verletzt; dieses schließt das Risiko einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19).
  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14

    Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten

    Dazu in Tateinheit steht das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedenfalls dann, wenn die zur Veräußerung bestimmte Erwerbsmenge nicht nur vorsätzlich an Minderjährige verkauft wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, juris Rn. 16; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10, juris Rn. 5 f.).
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