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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11   

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https://dejure.org/2011,11258
OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11 (https://dejure.org/2011,11258)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2011 - 1 Ws 102/11 (https://dejure.org/2011,11258)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2011 - 1 Ws 102/11 (https://dejure.org/2011,11258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Dolmetscher, Beiordnung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK; § 187 GVG
    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung eines Dolmetschers oder Übersetzers für Kommunikation mit Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung; Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf Beiordnung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung eines Dolmetschers oder Übersetzers für Kommunikation mit Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung; Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf Beiordnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. e; GVG § 187
    Anspruch auf Dolmetscherbeiordnung ohne Vrbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Dolmetscher - für mündliche und schriftliche Kommunikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 718
  • StRR 2011, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09

    Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01

    Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
    Mit dieser Formulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass nicht an die prozessuale Situation der stattfindenden Hauptverhandlung angeknüpft wird, sondern unabhängig davon vielmehr an eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung prozessualer Rechte, deren Vorbereitung und Ausübung naturgemäß sowohl im Rahmen der Hauptverhandlung als auch außerhalb derselben stattfinden kann (vgl. Hans. OLG Hamburg Rpfleger 2005, 108 mit Anm. Grau; Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 187 Rn. 1; LR-Wickern, GVG 26. Aufl. § 187 Rn. 2); denn mit der Einführung des § 187 GVG durch das am 1. September 2004 in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz (BGBl 2004 Teil I, Seite 1354 ff) hat der Gesetzgeber über den daneben unverändert bestehen gebliebenen § 185 Satz 1 GVG hinausgehend die Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers für der deutschen Sprache nicht mächtige Beschuldigte gesetzlich geregelt.
  • OLG München, 15.11.2007 - 2 Ws 1042/07
    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    § 187 Abs. 1 GVG gewährt einen expliziten Anspruch des Beschuldigten auf staatsseitige Bestellung eines Dolmetschers/Übersetzers und nicht bloß auf Erstattung von für entsprechende Leistungen aufgewandte eigene Kosten (OLG Celle 09.03.2011 - 1 Ws 102/11, NStZ 2011, 718; LG Freiburg 23.09.2011 - 6 Qs 44/11, NStZ-RR 2012, 292; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 187 Rn. 23).
  • OLG Zweibrücken, 01.08.2011 - 1 Ws 90/11

    Maßregelvollstreckung: Verbot der Kameraüberwachung in einem

    Nachdem der Senat in dem Verfahren (5220 Js 16446/99 - 5050 VRs - StA Frankenthal (Pfalz) betreffend die jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers (Az. des Senats 1 Ws 102/11) Kenntnis davon erhalten hatte, dass das Pfalzklinikum die Errichtung einer Betreuung für den Beschwerdeführer im Bereich Gesundheitsfürsorge angeregt hatte, hat der Senat mit Verfügung vom 21. April 2011 - zur weiteren Sachaufklärung die Betreuungsakten XVII 244/10 des Amtsgerichts Landau in der Pfalz - Zweigstelle Bad Bergzabern beigezogen.
  • LG Freiburg, 23.09.2011 - 6 Qs 44/11

    Gerichtssprache: Zum Anspruch eines Verteidigers auf Bestellung eines

    Das Schreiben vom 22.8.2011 ist als Antrag auf Bestellung eines Übersetzers zur Übertragung der Schreiben des Beschuldigten in die deutsche Sprache nach § 187 GVG zu verstehen ( vgl. OLG Celle, B. v. 9.3.2011 - StraFo 2011, 186; Hanseatisches OLG, B. v. 27.10.2004 - NJW 2005, 1135).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11   

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https://dejure.org/2011,6980
OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11 (https://dejure.org/2011,6980)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 1 Ss 13/11 (https://dejure.org/2011,6980)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 1 Ss 13/11 (https://dejure.org/2011,6980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Anklage, abstrakter, konkreter Anklagesatz, Diskrepanz

  • openjur.de

    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei Unklarheit über die Anzahl der angeklagten Taten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 200 StPO; § 203 StPO; § 206a StPO; § 207 StPO
    Mögliche Unwirksamkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss bei Diskrepanz zwischen abstraktem und konkretem Anklagesatz

  • Wolters Kluwer

    Mögliche Unwirksamkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss bei Diskrepanz zwischen abstraktem und konkretem Anklagesatz

  • rechtsportal.de

    StPO § 200; StPO § 207; StPO § 206a; StPO § 203
    Unwirksamkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss bei Diskrepanz zwischen abstraktem und konkretem Anklagesatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fünf oder sieben Taten - Anklage muss das schon genau bezeichnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 250
  • StRR 2011, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09

    Gefangenenmeuterei (besonders schwerer Fall: Begriff der Waffe; unbenannter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11
    Ist dies nicht der Fall, so ist die Anklagerhebung und die darauf fußende Eröffnung des Hauptverfahrens unwirksam, vgl. BGHSt 10, 137; BGH StraFo 2007, 290; NStZ 1984, 133; NStZ 2010, 508; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 200, Rdn. 26 m. w. Nachweisen.
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11
    Ist dies nicht der Fall, so ist die Anklagerhebung und die darauf fußende Eröffnung des Hauptverfahrens unwirksam, vgl. BGHSt 10, 137; BGH StraFo 2007, 290; NStZ 1984, 133; NStZ 2010, 508; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 200, Rdn. 26 m. w. Nachweisen.
  • BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06

    Eröffnungsbeschluss (Mängel der Anklage; Unbestimmtheit); unerlaubtes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11
    Ist dies nicht der Fall, so ist die Anklagerhebung und die darauf fußende Eröffnung des Hauptverfahrens unwirksam, vgl. BGHSt 10, 137; BGH StraFo 2007, 290; NStZ 1984, 133; NStZ 2010, 508; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 200, Rdn. 26 m. w. Nachweisen.
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11
    Da auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, auf dass zur Auslegung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGHSt 46, 130 (134)), keinen weiteren Aufschluss über den Gegenstand der Anklage gibt, war das Verfahren wegen Fehlens zwingender Verfahrensvoraussetzungen nach § 206a StPO einzustellen.
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11
    Ist dies nicht der Fall, so ist die Anklagerhebung und die darauf fußende Eröffnung des Hauptverfahrens unwirksam, vgl. BGHSt 10, 137; BGH StraFo 2007, 290; NStZ 1984, 133; NStZ 2010, 508; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 200, Rdn. 26 m. w. Nachweisen.
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 2 Ss 107/15

    Angabe von unvollständigen Angaben durch einen Asylbewerber zur Beschaffung einer

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH, NStZ 1999, 553), damit der Umfang der Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH, NStZ 1994, 553; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.02.2011, Az.: 1 Ss 13/11) und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2008, Az.: 3 Ss 500/07).
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Rechtsprechung
   LG Verden, 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30176
LG Verden, 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11 (https://dejure.org/2011,30176)
LG Verden, Entscheidung vom 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11 (https://dejure.org/2011,30176)
LG Verden, Entscheidung vom 29. März 2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11 (https://dejure.org/2011,30176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Analphabet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 StPO; § 263 StGB
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; StGB § 263
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 09.10.2019 - 628 Qs 31/19

    Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Analphabetismus des

    Analphabetismus allein begründet nicht die Unfähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung (so bereits LG Verden Beschluss vom 29.3.2011 - 1 Qs 34/11, BeckRS 2012, 15259).
  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1363/22

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Bußgeldverfahren bei Analphabetismus des

    Bei einem Analphabeten ist nicht stets von Verteidigungsunfähigkeit, sondern regelmäßig nur von einer verminderten Verteidigungsfähigkeit auszugehen (LG Berlin, Beschluss vom 15.06.2021 - 525 Qs 34/21 = StraFo 2021, 345 = StV Spezial 2021, 109; LG Verden, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 = BeckRs 2012, 15259).
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