Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 02.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9415
OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10 (https://dejure.org/2011,9415)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.01.2011 - 2 AR 24/10 (https://dejure.org/2011,9415)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 (https://dejure.org/2011,9415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr nach bereits erfolgter Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG § 42; StPO § 464b
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine vorschnelle Gebührenbestimmung!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr nach § 42 RVG gibt es nicht mehr nach abgeschlossenem Kostenfestsetzungsverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr und Gebührenbestimmung - auch die Reihenfolge achten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens sowie nach wirksamer Ausübung des Bestimmungsrechts des Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 191 (Ls.)
  • StRR 2011, 240
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    bb) Die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur geht indes noch weiter: Danach ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann unzulässig, wenn der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 RVG wirksam ausgeübt hat (OLG Bamberg DAR 2011 mit zustimmender Anmerkung Burhoff in StRR 2011, 240, OLG Celle StraFo 2008, 398, KG AGS 2012, 336. Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 42 Rn.15).
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVGs 80/12

    Unmöglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr nach Kostenfestsetzungsantrag

    Vorliegend kommt hinzu, dass das Kostenfestsetzungsverfahren bereits durch förmlichen Festsetzungsbeschluss zum Abschluss gelangt ist, so dass in diesem Fall die Feststellung einer Pauschgebühr ohnehin ausscheidet (vgl. zum Ganzen auch OLG Jena, Beschluss vom 09. August 2010 - 1 AR (S) 25/10 für den Fall, dass Kostenfestsetzung und Pauschgebühr gleichzeitig beantragt werden; vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 - = BeckRS 2011, 04551; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. März 2011 - 5 RVGs 98/10).
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25736
OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10 P (https://dejure.org/2011,25736)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.03.2011 - 1 ARs 84/10 P (https://dejure.org/2011,25736)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. März 2011 - 1 ARs 84/10 P (https://dejure.org/2011,25736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online
  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Bewilligung, Großverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der Gebührenberechnung nach dem Vergütungsverzeichnis wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit der Sache; Gesamtgepräge des Verfahrens als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der Gebührenberechnung nach dem Vergütungsverzeichnis wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit der Sache; Gesamtgepräge des Verfahrens als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1
    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der Gebührenberechnung nach dem Vergütungsverzeichnis wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit der Sache; Gesamtgepräge des Verfahrens als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr: Das "Gesamtgepräge” des Verfahrens ist von Bedeutung

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 240
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10
    Als weitere Beurteilungskriterien sind insbesondere heranzuziehen der Umfang der Gerichtsakten, die Anzahl der vernommenen Zeugen und Sachverständigen, die Anzahl und Dauer von Vorbesprechungen mit dem (inhaftierten) Mandanten, der sonstige Vorbereitungsaufwand sowie Anzahl und Umfang gefertigter Schriftsätze (vgl. Senat vom 11.2.2005, 1 ARs 293/04 P, StraFo 2005, 273; Burhoff a.a.O. Rdnr. 13.).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10
    Nur soweit eine Gesamtschau dieser Kriterien dem Verfahren das Gepräge gibt, dass die Arbeitskraft des Verteidigers durch das Verfahren in besonderer Weise gebunden war (vgl. dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 359 [BVerfG 20.03.2007 - 2 BvR 51/07] ), ist eine Pauschvergütung im Bereich der Wahlverteidigerhöchstgebühr veranlasst.
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10
    Maßgebend für die Höhe der Pauschgebühr ist bei Großverfahren - wie hier - das Gesamtgepräge des Verfahrens (st. Rspr.; vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 2. März 2010 - 1 ARs 48/09 P; ebenso OLG Hamm, Beschl. vom 2.1.2007, …
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Maßgebend für die Höhe ist vielmehr das aufgrund objektiver Umstände zu beurteilende Gesamtgepräge des Verfahrens, das von Kriterien wie dem Umfang der Gerichtsakte, der Anzahl der vernommenen Zeugen und Sachverständigen, der Anzahl und Dauer von Vorbesprechungen mit dem Mandanten, dem sonstigen Vorbereitungsaufwand sowie der Anzahl und dem Umfang gefertigter Schriftsätze (vgl. OLG Celle StRR 2011, 240 Rdn. 11 nach juris; JurBüro 2013, 301, Rdn. 11 nach juris) bestimmt wird (vgl. auch BVerfG AGS 2009, 66 Rdn. 11 nach juris).

    cc) Unter Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes geht das OLG Celle davon aus, nur soweit eine Gesamtschau verschiedener Kriterien dem Verfahren das Gepräge gibt, dass die Arbeitskraft des Verteidigers in besonderer Weise gebunden war, sei eine Pauschvergütung im Bereich der Wahlverteidigerhöchstgebühr veranlasst, wobei es im Hinblick auf den überdurchschnittlichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Einarbeitung des Verteidigers, der zehn Terminstagen entsprach, zehn zusätzliche Terminsgebühren eines Pflichtverteidigers ansetzte und für jeden der ersten 40 Sitzungstage wegen des erhöhten Arbeitsaufwands für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen überschlägig eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Differenz zwischen der bewilligten Pflichtverteidigergebühr und der entsprechenden Wahlverteidigerhöchstgebühr zuerkannte (StRR 2011, 240 Rdn. 11 f. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Sich bei der Bemessung der damit insofern zu beanspruchenden Pauschgebühr an dem von einem Verteidiger für die erstmalige Einarbeitung in die Verfahrensakten zu leistenden Zeitaufwand zu orientieren (so etwa OLG Celle , Beschluss vom 2. März 2011 - 1 ARs 84/10 P -, juris), erscheint dem Senat mangels plausibel zu objektivierender Grundlage für die Beurteilung der anwaltlichen Arbeitsorganisation nicht tunlich.
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    Der Pflichtverteidiger, der erschwerende Umstände nicht über eine Rahmengebühr geltend machen kann, kann gegebenenfalls eine Pauschgebühr beantragen (vgl. Burhoff, RVG 3. Aufl. Nr. 4102 VV RVG [S. 1006]), jedenfalls sofern die Pflichtverteidigergebühren in einer Gesamtschau (vgl. OLG Celle RVGreport 2011, 177) nicht zumutbar erscheinen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 RVG).
  • KG, 02.07.2015 - 2 StE 3/12

    Pauschgebühr, Aktenumfang, Mittagspause, schwierige Hauptverhandlung

    Das Kammergericht hat bereits entschieden, dass bei einem Umfang von 34 Bänden Sachakten zuzüglich Beiakten in einer Schwurgerichtssache mit fünf Angeklagten "zweifellos" von einem umfangreichen, nicht mehr durchschnittlichen Verfahren auszugehen sei (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 -1 Ars 22/11 -, KG, AGS 2006, 26; vgl. auch OLG Düsseldorf RVGreport 2013, 228 [Pauschgebühr bei 530 Stehordnern Akten]; OLG Celle RVGreport 2011, 177 [40.000 Blatt sind weit überdurchschnittlich]; weitere Beispiele bei Burhoff in Gerold/Schmidt, a.a.O. § 51 Rdnr. 19 Fn. 60).
  • OLG Celle, 22.02.2013 - 1 ARs 6/13

    Vorliegen einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt erst nach dessen

    b) "Besonders umfangreich" i. S. des § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG ist eine Strafsache, wenn der vom Verteidiger hierfür erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2007 - 1 ARs 68/07 P; vom 2. März 2011 - 1 ARs 84/10 P; Gerold/Schmidt-Burhoff, 19. Aufl., § 51 Rdnr. 15 m. w. N.).
  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11

    Pauschgebühren

    Das Kammergericht hat bereits entschieden, dass bei einem Umfang von 34 Bänden Sachakten zuzüglich Beiakten in einer Schwurgerichtssache mit fünf Angeklagten "zweifellos" von einem umfangreichen, nicht mehr durchschnittlichen Verfahren auszugehen sei (vgl. KG AGS 2006, 26; vgl. auch OLG Düsseldorf RVGreport 2013, 228 [Pauschgebühr bei 530 Stehordnern Akten]; OLG Celle RVGreport 2011, 177 [40.000 Blatt sind weit überdurchschnittlich]; weitere Beispiele bei Burhoff in Gerold/Schmidt, a.a.O. § 51 Rdn. 19 Fn. 60).
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