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   BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11   

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https://dejure.org/2011,1083
BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11 (https://dejure.org/2011,1083)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - 3 StR 284/11 (https://dejure.org/2011,1083)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 3 StR 284/11 (https://dejure.org/2011,1083)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches Identitätsgutachten; völlig ungeeignetes Beweismittel; Klärung im Freibeweis); Verwertungsverbot nach nicht verstandener Belehrung (Beweiserfordernis; mögliche psychotische Störung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81b StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel

  • verkehrslexikon.de

    Zum Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anthropologisches Identitätsgutachten als geeigneter Beweis zur Identifizierung eines auf einem Videofilm von einer Überwachungskamera festgehaltenen Täters

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Anthropologisches Identitätsgutachten als geeigneter Beweis zur Identifizierung eines auf einem Videofilm von einer Überwachungskamera festgehaltenen Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anthropologisches Sachverständigengutachten ist nicht per se "ungeeignetes Beweismittel"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Sachverständige (k)ein ungeeignetes Beweismittel

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Gutachten als ungeeignetes Beweismittel im Sinne von § 244 Abs. 3, Satz 2 StPO?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 345
  • NStZ-RR 2014, 99
  • StV 2013, 481
  • StRR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 66/07

    Beweisantrag auf Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 14; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 693/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 20; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477).

  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48, 49 mwN).

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48, 49 mwN).

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 14; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 693/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 20; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Die Voraussetzungen, unter denen in Fällen der fehlerhaft begründeten Ablehnung eines Beweisantrags ausnahmsweise ein Beruhen ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212 f.), liegen nicht vor.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Auch verhält sich der Ablehnungsbeschluss nicht dazu, ob das vorhandene Bildmaterial trotz seiner nur mäßigen Qualität nach den maßgeblichen Kriterien (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 19) nicht doch hinreichende morphologische Merkmale der Täter erkennen lässt, die mit denen der Angeklagten abgeglichen werden könnten.
  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06

    Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2006 (1 StR 454/06, BGHR StPO § 136 Belehrung 14) liegt entgegen Stimmen in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 136 Rn. 20; LR/Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136a Rn. 78) kein anderer rechtlicher Maßstab zugrunde.
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Sachverständiger bereits dann ein geeignetes Beweismittel ist, wenn seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten hierdurch Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 2007, 476, 477; NStZ 2012, 345).
  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Im Übrigen ist ein Sachverständiger nicht schon dann ein i.S.d. § 244 111,2 StPO ungeeignetes Beweismittel, wenn er absehbar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag; als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 01.12.2011, NStZ 2012, 345).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 mwN).
  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

    Es kommt immer auf die Gefährlichkeit der Handlung an, nicht auf diejenige einer tatsächlich eingetretenen Verletzung (vgl. BGH StV 1988, 65; NStZ 2012, 345).

    Dabei ist in den Blick zu nehmen, dass es für § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB immer auf die Gefährlichkeit der Handlung ankommt, nicht auf diejenige einer tatsächlich eingetretenen Verletzung (vgl. BGH StV 1988, 65; NStZ 2012, 345).

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

    Im Übrigen ist ein Sachverständigengutachten bereits dann kein "völlig" ungeeignetes Beweismittel, wenn der Sachverständige auch nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlich machen, sie aber nicht unmittelbar erweisen können (BGH NStZ 1984, 564; NStZ 2012, 345).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Dabei ist Maßstab nicht, ob der Sachverständige sichere oder eindeutige Schlüsse ziehen kann, vielmehr ist die Erholung des Gutachtens schon dann geboten, wenn seine Folgerungen die (Nicht-)Täterschaft des Angeklagten mehr oder weniger wahrscheinlich machen und das Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, StV 2013, 481, 482).
  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

    Den Beweisantrag auf Erholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens hat die Strafkammer auch hinsichtlich der am 28. Februar 2014 in der Sparkasse E. gefertigten Lichtbilder rechtsfehlerfrei abgelehnt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 unter anderem zum insofern zulässigen und gebotenen Freibeweis).
  • BGH, 26.09.2018 - 2 StR 283/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen

    Dabei kann dahinstehen, ob das Landgericht den Beweisantrag mit der Begründung zurückweisen durfte, der angebotene Sachverständigenbeweis sei ungeeignet, weil die Videoaufzeichnungen von mäßiger Qualität und relativ unscharf seien, oder ob es zuvor - wie die Revision meint - verpflichtet gewesen wäre, im Freibeweisverfahren einen Sachverständigen zu befragen, ob dieser anhand des vorliegenden Bildmaterials Aussagen zur Identität des Angeklagten als Täter hätte machen können (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, BGH NStZ 2012, 345, 346; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

    Ein Sachverständiger ist auch dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache aber gleichwohl als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2017 - III-2 Ws 528-577/16, Rn. 1285, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 215/21

    Ablehnung eines Sachverständigengutachtens als völlig ungeeignetes Beweismittel

    Zwar ist es entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts grundsätzlich richtig, dass ein Sachverständigengutachten nicht schon dann als ungeeignetes Beweismittel anzusehen ist, wenn darin zwar keine sicheren und eindeutigen Beweisergebnisse erzielt werden, die enthaltenen Ausführungen aber gleichwohl die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen können (vgl. dazu in freilich anderen Konstellationen BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

  • OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19

    Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551 - 552/11, 1 Ws 551/11, 1 Ws 552/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1535
OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551 - 552/11, 1 Ws 551/11, 1 Ws 552/11 (https://dejure.org/2011,1535)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 Ws 551 - 552/11, 1 Ws 551/11, 1 Ws 552/11 (https://dejure.org/2011,1535)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551 - 552/11, 1 Ws 551/11, 1 Ws 552/11 (https://dejure.org/2011,1535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Haarprobe, Entnahme, körperlicher Eingriff

  • openjur.de

    §§ 68b Abs. 2 Satz 4, 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB

  • openjur.de

    Bewährungsüberwachung: Entnahme einer Haarprobe als einwilligungsbedürftiger körperlicher Eingriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entnahme einer Haarprobe als ein die Einwilligung eines Verurteilten benötigender körperlicher Eingriff

  • rechtsportal.de

    StGB § 56c Abs. 3 Nr. 1; StGB § 68b Abs. 2 S. 4
    Zustimmungserfordernis des Verurteilten zur Entnahme einer Haarprobe im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Entnahme einer Haarprobe im Rahmen der Bewährungs- und Führungsaufsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 150
  • NStZ-RR 2012, 261
  • StV 2012, 741
  • AnwBl 2012, 84
  • StRR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 09.06.2010 - 3 Ws 457/10

    Führungsaufsicht: Notwendige Konkretisierung der Anordnung von Drogenkontrollen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11
    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.06.2010 (Az.: 3 Ws 457/10), nicht derjenigen des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 06.07.2010 (Az.: 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10) und des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.07.2010 (Az.: 2 Ws 571/10).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1978, 1149) hat lediglich entschieden, dass die vom Bundesgerichtshof vorgenommene Auslegung, dass die Veränderung der Bart- oder Haartracht schon keinen körperlichen Eingriff nach § 81a StPO darstelle, frei von Willkür ist und deshalb keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11
    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.06.2010 (Az.: 3 Ws 457/10), nicht derjenigen des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 06.07.2010 (Az.: 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10) und des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.07.2010 (Az.: 2 Ws 571/10).
  • OLG München, 06.07.2010 - 1 Ws 655/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11
    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.06.2010 (Az.: 3 Ws 457/10), nicht derjenigen des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 06.07.2010 (Az.: 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10) und des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.07.2010 (Az.: 2 Ws 571/10).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Wenngleich es insofern objektiv zu einem Eingriff in die körperliche Substanz der Beschwerdeführerin durch Abscheiden einer kleinen Haarprobe - regelmäßig an unauffälliger Stelle - kommt, unterliegt diese bereits im Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 05. Juli 2019 (Az.: 5 Ns 820 Js 15535/15) enthaltenen Anordnung mangels Erheblichkeit des Eingriffs keinem Einwilligungsvorbehalt der Verurteilten nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14; OLG München, Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10; ebenso OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 m.w.N; a.A. OLG München, Beschluss vom 09. Juni 2010 - Az.: 3 Ws 457/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551-552/11; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1713
OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz) (https://dejure.org/2011,1713)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz) (https://dejure.org/2011,1713)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz) (https://dejure.org/2011,1713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Mit Entkleidung verbundene Durchsuchung - geschlossener Raum

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen

  • rechtsportal.de

    Anforderung an die mit Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen [Geschlossener Raum; Schamwand]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Was ist ein geschlossener Raum?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Geschlossener Raum? - Nur in dem ist eine "Nacktdurchsuchung” zulässig….

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Verfahrensgang

  • LG Gießen - 2 StVK-Vollz 372/11
  • LG Gießen - 2 StVK-Vollz 373/11
  • LG Gießen - 2 StVK-Vollz 508/11
  • LG Gießen - Vollz 509/11
  • LG Gießen, 19.07.2011 - 2 StVK-Vollz 509/11
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 435
  • NStZ 2012, 437
  • NStZ-RR 2012, 95 (Ls.)
  • StV 2013, 451
  • StRR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 19.05.2004 - 1 Ws 144/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Anordnung im Einzelfall; Frage der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ws 836/11
    Er beanstandet als Verletzung materiellen Rechts, dass die Strafvollstreckungskammer von einem unzutreffenden Begriff des "geschlossenen Raumes" im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 4 HStVollzG ausgegangen sei, der von der Rechtsprechung des OLG Celle zur wortgleichen Vorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 3 StVollzG (OLG Celle NStZ 2005, 587) abweiche.
  • OLG Stuttgart, 14.05.2021 - 1 Rb 24 Ss 95/21

    § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG verfassungwidrig; Bußgeldvorschriften in § 9 Nr. 1,

    Der Senat ist an einer Divergenzvorlage (§ 121 Abs. 2 GVG) der landesrechtlichen Verordnungsvorschriften mit Blick auf die Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte außerhalb Baden-Württembergs gehindert (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 -, juris, BeckRS 9998, 26155).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2023 - 1 Rb 36 Ss 574/21

    Bußgeld wegen Maskenpflicht im Jahr 2020: Vorlage an BVerfG

    Er hält die Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG für erforderlich, weil eine Divergenz zu Beschlüssen des OLG Karlsruhe vom 30. März 2021 (2 Rb 34 Ss 1/21 und 2 Rb 34 Ss 2/21) und zu dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 22. November 2011 (3 Ws 836/11) sowie zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 21. April 2021 (4 Rb 24 Ss 7/21) vorliege.

    Der Beschluss des OLG Frankfurt vom 22. November 2011 (3 Ws 836/11) löst eine Pflicht zur Divergenzvorlage nicht aus, da es sich insoweit um eine Entscheidung in einer Beschwerdesache und damit in einer solchen nach § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG handelt.

  • OLG Celle, 24.11.2021 - 2 Ss OWi 261/21

    Bestimmtheit von Bußgeldtatbeständen bei Verstoß gegen Corona-Vorschriften;

    Eine Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG war nicht vorzunehmen, denn eine solche scheidet selbst dann aus, wenn ein Oberlandesgericht von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts eines anderen Landes zu einer in beiden Ländern wortgleichen landesrechtlichen Vorschrift abweicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz) -, juris).
  • BayObLG, 31.08.2021 - 204 StObWs 122/21
    Dies gilt selbst dann, wenn es sich um wortgleiche landesrechtliche Vorschriften handeln würde (OLG Frankfurt a.M., StV 2013, 451 , juris Rn. 11).

    Daraus folgt notwendigerweise auch eine unterschiedliche Ausgestaltung und Auslegung durch die Rechtsprechung [vgl. OLG Frankfurt a.M., StV 2013, 451 , juris Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.6.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08, OLGSt StVOIIzG § 116 Nr. 4, juris Rn. 9].

  • OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten

    Da sich die Rechtsfrage einer Beurteilung alleine nach Maßstäben des Bundesrechts und somit der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Entscheidung entzieht, sind die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG nicht gegeben (BGHSt 54, 25; OLG Frankfurt StV 2013, 451).
  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen

    Betreffend § 116 Abs. 1 zweite Alt. StVollzG, der die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde von dem Erfordernis der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung abhängig macht und in seinen Voraussetzungen insoweit denjenigen des § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG vergleichbar ist, hat der Senat diese Frage ebenfalls bislang - anders als mehrere Oberlandesgerichte, die die Anwendbarkeit des § 116 Abs. 1 zweite Alt. StVollzG jeweils verneint haben (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 4 Ws 69/10 -, juris Rdnr. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 [StVollz] -, juris Rdnr. 5; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 Vollz [Ws] 43/08 -, juris Rdnr. 9; vgl. auch [zum SichVVollzG NRW] OLG Hamm, Beschluss vom 16. September 2015 - III-1 Vollz [Ws] 446/14 -, juris Rdnr. 16, sowie [zum BayUVollzG] OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 1 Ws 377/14 -, juris Rdnr. 42) - nicht entschieden (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019, a. a. O.).
  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob er der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte folgt, dass seit der Einführung landesrechtlicher Regelungen des materiellen Strafvollzugsrechts dieser Zulassungsgrund nur noch bei divergierenden Entscheidungen im Anwendungsbereich des StVollzG (Bund) Anwendung findet (bejahend OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 4 Ws 69/10 -, juris Rdnr. 8; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz) -, juris Rdnr. 5; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 Vollz [Ws] 43/08 -, juris Rdnr. 9; Bachmann, a. a. O., Abschnitt P Rdnr. 93; Arloth/Krä, a. a. O., § 116 Rdnr. 3a; zweifelnd Spaniol, a. a. O., Teil IV § 116 StVollzG Rdnr. 7).
  • KG, 27.06.2023 - 2 Ws 17/23

    Aufbewahrung und Datenkontrolle von in einer Justizvollzugsanstalt

    Zwar ist obergerichtlich bereits entschieden, dass die Vollzugsbehörde eingebrachte Mobiltelefone vor ihrer Ausbringung auf Kosten des Gefangenen nach gespeicherten Daten durchsuchen oder die Telefone vernichten darf (vgl. Senat NStZ 2012, 435; Beschlüsse vom 11. August 2011 - 2 Ws 364/11 Vollz - und vom 18. April 2011 - 2 Ws 253/10 Vollz -).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16579
LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11 (https://dejure.org/2011,16579)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 12.12.2011 - 5 Qs 301/11 (https://dejure.org/2011,16579)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 5 Qs 301/11 (https://dejure.org/2011,16579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Schwere der Tat, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; Berücksichtigung einer Besorgnis der Unfähigkeit eines Angeklagten zur Selbstverteidigung; Weitere Berücksichtigung eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; Berücksichtigung einer Besorgnis der Unfähigkeit eines Angeklagten zur Selbstverteidigung; Weitere Berücksichtigung eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; Berücksichtigung einer Besorgnis der Unfähigkeit eines Angeklagten zur Selbstverteidigung; Weitere Berücksichtigung eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Summe macht es (auf jeden Fall) - Pflichtverteidigung beim betreuten Beschuldigten

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers auch i.F.e. bereits

    Auszug aus LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11
    Dies gilt selbst vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte einen Rechtsanwalt als Betreuer hat (vgl. Meyer- Goßner, a. a. 0. mit Hinweis auf OLG Nürnberg vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 ).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16264
OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11 (https://dejure.org/2011,16264)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2011 - 1 Ws 135/11 (https://dejure.org/2011,16264)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2011 - 1 Ws 135/11 (https://dejure.org/2011,16264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des ausgebliebenen Pflichtverteidigers für die Verfahrenskosten

  • rechtsportal.de

    StPO § 145 Abs. 4; StPO § 228 Abs. 1
    Haftung des ausgebliebenen Pflichtverteidigers für die Verfahrenskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Abmelden… nicht vergessen - das kann sonst teuer werden

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11
    Im Hinblick darauf, dass sich aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht ergibt, wie hoch die Entschädigung der Schöffen für die Sitzung vom 31. März 2011 gewesen ist, kann der Senat nicht feststellen, ob die Wertgrenze des § 304 Abs. 3 StPO überschritten ist, die auch bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht des Verteidigers nach § 145 Abs. 4 StPO gilt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, - 1 Ws 301/08 - m.w.N. zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 28. September 2001, - 4 Ws 153/01 - m.w.N.; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 39; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 145 Rnr. 25).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn - wie vorliegend - eine umfassende Klärung der Sachlage ermöglicht werden soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, -1 Ws 301/08 - zitiert nach juris; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 38).

  • LG Berlin, 20.02.2004 - 511 Qs 18/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11
    Liegen die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO jedoch offensichtlich vor, bedarf es eines solchen Hinweises nicht (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2004, - 511 Qs 18/04 - zitiert nach juris; KK-Laufhütte, 6. Auflage, StPO, § 145 Rnr. 11; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 145 Rnr. 20 m.w.N.).
  • KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11
    Im Hinblick darauf, dass sich aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht ergibt, wie hoch die Entschädigung der Schöffen für die Sitzung vom 31. März 2011 gewesen ist, kann der Senat nicht feststellen, ob die Wertgrenze des § 304 Abs. 3 StPO überschritten ist, die auch bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht des Verteidigers nach § 145 Abs. 4 StPO gilt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, - 1 Ws 301/08 - m.w.N. zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 28. September 2001, - 4 Ws 153/01 - m.w.N.; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 39; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 145 Rnr. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24392
OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11 (https://dejure.org/2011,24392)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.11.2011 - 2 Ws 311/11 (https://dejure.org/2011,24392)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. November 2011 - 2 Ws 311/11 (https://dejure.org/2011,24392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls durch Erlass eines neuen Haftbefehls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnung des Vollzugs eines ausgesetzten Haftbefehls bei Erlass eines erneuten "Haftbefehls" und Aussetzung eines alten Haftbefehls; Prozessuale Überholung der Beschwerde gegen eine Haftentscheidung bei Vollstreckung der Strafhaft gegen den Betroffenen in derselben ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Vollzugs eines ausgesetzten Haftbefehls bei Erlass eines erneuten "Haftbefehls" und Aussetzung eines alten Haftbefehls; Prozessuale Überholung der Beschwerde gegen eine Haftentscheidung bei Vollstreckung der Strafhaft gegen den Betroffenen in derselben ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 112; StPO § 116 Abs. 4; StPO § 451
    Erlass eines neuen Haftbefehls ei bestehendem und außer Vollzug gesetzten Haftbefehl; Prozessuale Überholung der Haftbeschwerde nach Einleitung der Strafhaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 09.02.2000 - 2 VAs 3/00
    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11
    Denn zum Zeitpunkt des Eintritts der Teilrechtskraft ist die Untersuchungshaft nicht vollzogen worden, so dass es der förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bedurfte (vgl. OLG Hamburg, StV 2000, 518).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09

    U-Haft, Strafhaft, Übergang

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11
    Anerkannt ist, dass eine Teilvollstreckung von Einzelstrafen grundsätzlich bis zur geringst möglichen Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe zulässig ist (vgl. zuletzt OLG Hamm, NStZ 2009, 655, m.w.N.).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12

    Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme

    b) Das Ermessen wäre gegenüber dem Beschwerdeführer aber dann eingeschränkt, wenn ihm bislang aufgrund eines vom Anstaltsleiter geschaffenen Vollzugsgefälles günstigere Vollzugsbedingungen zuteil geworden wären (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2011 - 2 Ws 311-312/11 Vollz -).
  • KG, 18.03.2016 - 2 Ws 55/16

    Kein Einzel-TV auf Abschirmstation

    Schließlich hat der Senat bereits darüber befunden, dass die Versagung eines Einzelfernsehgerätes im Haftraum auf der Abschirmstation für Rauschmittelhändler wegen der von diesem ausgehenden gesteigerte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt durch eine mögliche Nutzung als sogenannter "Bunker" für Betäubungsmittel der rechtlichen Prüfung standhält (vgl. Beschluss vom 5. September 2011 - 2 Ws 311-312/11 Vollz -).
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