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   KG, 11.10.2013 - 1 Ws 52/13   

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https://dejure.org/2013,29635
KG, 11.10.2013 - 1 Ws 52/13 (https://dejure.org/2013,29635)
KG, Entscheidung vom 11.10.2013 - 1 Ws 52/13 (https://dejure.org/2013,29635)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 1 Ws 52/13 (https://dejure.org/2013,29635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abrechnung eines dem Zeugen als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 Ws 52/13
    wonach die Beistandsleistung des Rechtsanwalts für einen Zeugen bei dessen richterlicher Vernehmung als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG zu vergüten ist (vgl. Senat, Beschluß vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 2/07-).
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 4 KLs 22/13

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Auch das OLG München hat seine bisherige Auffassung mit Beschluss vom 07.03.2014 aufgegeben und billigt dem einen Zeugen nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwalt lediglich eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4. W RVG zu (Beschluss vom 07.03.2014, Az. 4c Ws 4/14; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung auch durch das OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009, Az. 2 Ws 159/09, zudem beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 11.10.2013, Az. 1 Ws 52/13).
  • LG Leipzig, 22.05.2014 - 2 Qs 3/14

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    In der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich in den letzten fünf Jahren bundesweit eine herrschende Meinung herausgebildet, welche die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der richterlichen Zeugenvernehmung vergütungsmäßig als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG bewertet (vgl. etwa nur OLG Hamm in StraFo 2009, 474 unter Aufgabe der früher abweichenden Auffassung; KG Berlin in StRR 2014, 120; OLG Düsseldorf in StRR 2013, 79; Thüringer OLG in JurBüro 2011, 473; HansOLG Hamburg v. 2.8.2010, Az.: 2 Ws 95/10; OLG Braunschweig v. 6.7.2010, Az.: Ws 163/10 und OLG München v. 4.3.2014, Az.: 4c Ws 5/14, letztere jeweils veröffentlicht in der Datenbank "juris").
  • KG, 12.01.2021 - 1 Ws 67/20

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    Dazu gehört auch der Abschnitt 3 ("Einzeltätigkeiten") mit dem Gebührentatbestand Nr. 4301 VV RVG (vgl. Senat, a.a.O. und Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 Ws 52/13 -).
  • LG Berlin, 30.11.2020 - 536 KLs 3/19

    Zeugenbeistand, Abrechnung

    Die Vorbemerkung 4 bezieht sich nicht nur auf den Abschnitt 1 ("Gebühren des Verteidigers"), sondern nach ihrem Wortlaut auf sämtliche Vorschriften in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wozu auch der Abschnitt 3 ("Einzeltätigkeiten") mit dem Gebührentatbestand Nr. 4301 W RVG gehört (vgl. KG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 -1 Ws 52/13 -, juris).
  • LG Nerlin, 30.11.2020 - 536 KLs 3/19

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    Die Vorbemerkung 4 bezieht sich nicht nur auf den Abschnitt 1 ("Gebühren des Verteidigers"), sondern nach ihrem Wortlaut auf sämtliche Vorschriften in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wozu auch der Abschnitt 3 ("Einzeltätigkeiten") mit dem Gebührentatbestand Nr. 4301 W RVG gehört (vgl. KG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 -1 Ws 52/13 -, juris).
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