Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16   

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BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16 (https://dejure.org/2017,21825)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 2 StR 574/16 (https://dejure.org/2017,21825)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 (https://dejure.org/2017,21825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 184h Nr. 1 StGB; § 184i StGB
    Begriffsbestimmungen (Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Auslegung des Begriffs der Erheblichkeit nach Einführung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 184h Nr 1 StGB, § 184i StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen Handlung

  • IWW

    § 176 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 176 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 184i StGB, §§ 174, 176, 177 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit; Sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts; Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit; Sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts; Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut

  • rechtsportal.de

    Sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit; Sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts; Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen Handlung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Das Streicheln der Tochter im Genitalbereich über der Hose": Erhebliche sexuelle Handlung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesmissbrauch - und die sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 277
  • NStZ-RR 2017, 367
  • StV 2018, 239
  • StRR 2017, 23
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).

    Bei Tatbeständen, die Kinder und Jugendliche schützen, können weniger strenge Maßstäbe anzulegen sein (vgl. Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 6; Laubenthal in Festschrift für Streng, 2017, S. 87, 95).

    Auszuscheiden sind vielmehr kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86

    Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zum Tatbeginn als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    a) Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der körperlichen Berührung "in sexuell bestimmter Weise' im Sinne von § 184i Abs. 1 StGB - diese Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2460) eingeführt worden - hat sich der Bundesgerichtshof bislang nicht geäußert (zum Verhältnis der Vorschrift zu § 184h StGB vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 und 2 StR 580/16, StV 2018, 238 ff.).

    Der Gesetzgeber sah sich also maßgeblich durch die Erheblichkeitsgrenze des § 184h Nr. 1 StGB veranlasst, den Tatbestand der sexuellen Belästigung einzuführen, um auch weniger gravierende Handlungsformen strafrechtlich zu erfassen (ebenso BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 und 2 StR 580/16, aaO).

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einführung des § 184i StGB nicht, bisher von § 184h Nr. 1 StGB aF erfasste Verhaltensweisen aus dem Schutzbereich herauszulösen und diese nunmehr nur noch unter den dort genannten Voraussetzungen in § 184i StGB unter Strafe zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Als erheblich sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, NJW 2016, 2049; vom 4. Mai 2017 - 3 StR 87/17 Rn. 7 mwN und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527).

    Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; vom 4. Mai 2017 - 3 StR 87/17 Rn. 7 mwN und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f.).

    Diese Maßstäbe für die Beurteilung der Erheblichkeit sind durch die Einführung von § 184i StGB nicht verändert worden (näher BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f.).

    Vor allem ist daran festzuhalten, dass bei der Bewertung der Erheblichkeit im Rahmen von Sexualstraftatbeständen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen wegen deren besonderen Schutzwürdigkeit weniger strenge Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44 und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f. mwN; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Die Einführung des Auffangtatbestandes des § 184i StGB wirkt sich ebenfalls nicht auf den Maßstab der Erheblichkeit im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, NStZ-RR 2017, 277, 278).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Anforderungen an das sich aus § 158 Abs. 2 StPO ergebenden

    Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen für das geschützte Rechtsgut unbedeutende Berührungen genügen jedoch auch hier regelmäßig nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17 Rn. 6; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen für das geschützte Rechtsgut unbedeutende Berührungen genügen jedoch auch im Anwendungsbereich der §§ 174 ff. StGB grundsätzlich nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527, 528; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, NStZ-RR 2017, 277, 278; Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Beschluss vom 10. September 1998 - 1 StR 476/98, NStZ 1999, 45).
  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Liegt danach eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung vor, ist die Erheblichkeitsschwelle überschritten (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 -, NStZ-RR 2017, 277).

    Zur Beurteilung der Erheblichkeit bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 -, NStZ-RR 2017, 277).

  • LG Kempten, 11.03.2021 - 1 KLs 110 Js 9238/20

    Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei sexueller Handlung

    Liegt danach eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung vor, ist die Erheblichkeitsschwelle überschritten (BGH NStZ 2012, 269 (270); 2017, 527; NStZ-RR 2017, 277).

    Bestimmend ist auch der Grad der Gefährlichkeit der Handlung, weshalb eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich ist als gegenüber einem Erwachsenen (BGH NStZ 2007, 700; 2017, 527; NStZ-RR 2017, 43; 2017, 277; 2019, 143).

  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 271/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs

    Auszuscheiden sind vielmehr kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, NStZ-RR 2017, 277, 278; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 72/22, juris Rn. 11 f.; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16 (165/16)   

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https://dejure.org/2017,734
OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16 (165/16) (https://dejure.org/2017,734)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.01.2017 - 2 Ws 441/16 (165/16) (https://dejure.org/2017,734)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 2 Ws 441/16 (165/16) (https://dejure.org/2017,734)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Kosten für die Auswertung von Datenträgern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Burhoff online

    Auswertung von Datenträgern, Sachverständigengutachten, Abrechenbarkei

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 110; KV- GKG Nr. 9005
    Sachverständigengutachten; Auslagen; Auswertung von Datenträgern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswertung beschlagnahmter Datenträger: Staatskasse muss Gutachter bezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auswertung von Kipo-Dateien, oder: 9.331,74 EUR muss die Staatskasse selbst tragen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Staat muss "Gutachter" selbst bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswertung beschlagnahmter Datenträger - durch externe Dienstleister

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 17 (Leitsatz)
  • fachanwaltstrafrechtberlin.de (Kurzinformation)

    Kinderpornos gucken für 100,00 €/Stunde - Nicht auf Kosten des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 127
  • StV 2017, 660
  • StRR 2017, 23
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 149/51
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
    Die Aufgabe eines Sachverständigengutachtens besteht darin, dem Richter oder Staatsanwalt die Kenntnis von Erfahrungssätzen zu übermitteln und ggf. aufgrund solcher Erfahrungssätze Tatsachen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 149/51 -, NJW 1951, 771).
  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
    Aus diesem Grund ist etwa eine von der Staatsanwaltschaft herangezogene Arzthelferin nur dann als Sachverständige entschädigt worden, wenn sie nicht nur eine Sichtung beschlagnahmter Unterlagen einer Arztpraxis vorgenommen hat, sondern unter Einsatz geeigneter Rechenprogramme und ihres Fachwissens die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359).
  • LG Kiel, 14.08.2006 - 37 Qs 54/06

    Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren: Betrauung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
    Wie es zu behandeln wäre, wenn die Staatsanwaltschaft Dritte mit eigenem Interesse am Ausgang des Ermittlungsverfahrens einschaltet (zur Situation der Hinzuziehung eines Mitarbeiters der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) LG Kiel, Beschluss vom 22. Juni 2006, 37 Qs 54/06 - veröffentlicht in JR 2007, 81 f), ist vorliegend nicht zu entscheiden.
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2003 - 1 Ws 353/03

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
    Ebenso sind für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft deren Kosten als fiktive Sachverständigenkosten lediglich dann angesetzt worden, wenn ihre Aufgabe nicht in der bloßen Sichtung der sichergestellten Unterlagen oder im Geben von Hinweisen für die weitere Ermittlungstätigkeit lag, sondern sie selbständig und eigenverantwortlich eine gutachterliche Stellungnahme zu umschriebenen Beweisthemen abgegeben hatten (KG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 1/07 -, NStZ-RR 2009, 190 ff., bei Juris Rn. 8; ähnlich bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ws 353/03 -, NStZ-RR 2004, 298 f.).
  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
    Ebenso sind für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft deren Kosten als fiktive Sachverständigenkosten lediglich dann angesetzt worden, wenn ihre Aufgabe nicht in der bloßen Sichtung der sichergestellten Unterlagen oder im Geben von Hinweisen für die weitere Ermittlungstätigkeit lag, sondern sie selbständig und eigenverantwortlich eine gutachterliche Stellungnahme zu umschriebenen Beweisthemen abgegeben hatten (KG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 1/07 -, NStZ-RR 2009, 190 ff., bei Juris Rn. 8; ähnlich bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ws 353/03 -, NStZ-RR 2004, 298 f.).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung beim Betrug (Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
    Hingegen wurde die von der Polizei von einem Privatunternehmen eingeholte technische Unterstützung bei der Wiederherstellung von vermutlich gelöschten Computerdateien nicht als die Erstattung eines Sachverständigengutachtens angesehen (BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 2 StR 275/10 - wistra 2011, 228; bei Juris Rn. 4 a. E.), sondern als bloße technische Dienstleistung.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Dazu gehören auch grundsätzlich die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359; OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 464a, Rn. 2).

    Die bloße Vornahme einer organisatorischen oder technischen Dienstleistung allein reicht hingegen nicht, mag auch hierfür ein umfangreiches Expertenwissen erforderlich sein (OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127).

    Eine seitens der Strafverfolgungsbehörde herangezogene Arzthelferin ist aber nur dann als Sachverständige anzusehen, wenn sie nicht nur eine Sichtung von Unterlagen einer Arztpraxis vorgenommen hat, sondern unter Einsatz geeigneter Rechercheprogramme und ihres Fachwissens ermittlungsrelevante Tatsachen fest- und zusammengestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, NStZ-RR 2010, 359; OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127).

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18

    Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer

    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).
  • LG Hamburg, 07.08.2019 - 631 Qs 27/19

    Erstattung der Sachverständigenkosten für die Sichtung und Auswertung von Dateien

    Grundsätzlich kann die Staatsanwaltschaft zulässigerweise Privatpersonen mit Spezialkenntnissen zur Durchsicht von Papieren, einschließlich von elektronischen Speichermedien heranziehen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 10.01.2017, 2 Ws 441/16 (165/16); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 110 Rn. 2 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 02.03.2018 - 29 C 3658/16

    Vergütung für die Sicherung von Videodateien

    Der Kläger ist offensichtlich nicht Sachverständiger (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 Ws 441/16 (165/16) -, juris).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Beauftragte der ermittelnden Polizeibehörde lediglich technische Unterstützung bei der Wiederherstellung von vermutlich gelöschten Computerdateien leisten soll (vgl. BGH, Beschl. v. 02.03.2011 - 2 StR 275/10 = StraFo 2011, 147) oder es sich um die bloße Vornahme einer organisatorischen oder technischen Dienstleistung wie die "technische Sichtbarmachung von Datenmaterial und eine technisch bedingte Vorsortierung von Datenmaterial handelt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 10.01.2017 - 2 Ws 441/16 = NStZ-RR 2017, 127, 128), wobei dies nach Auffassung des OLG Schleswig selbst dann gelten soll, wenn hierfür umfangreiches Expertenwissen sowie der Einsatz einer spezifischen, allerdings auf dem Markt erhältlichen Software erforderlich ist.
  • OLG Frankfurt, 26.05.2020 - 2 Ws 89/19

    Abrechnung von IT-Sachverständigenkosten im Ermittlungsverfahren

    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 9005, 9015 KV-GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für die nach dem JVEG zu zahlenden Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (OLG Koblenz, NStZ-RR 2010, 359; Schleswig-Holsteinisches OLG, NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage, § 464a StPO Rdnr. 2.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 81-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Außerdem sei das Gericht an die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit dem Aktenzeichen 2 Ws 441/16 (165/16) gebunden.
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 29 Kls 16/14

    Kostenerstattung, Verurteilung, Sachverständigenkosten

    Kann eine derartige Tätigkeit ohne besondere, vertiefte EDV-Fachkenntnisse vorgenommen werden, wobei der Einsatz nicht frei zugänglicher Software ein Indiz hierfür sein mag, handelt es sich folgerichtig nicht um eine Sachverständigentätigkeit, vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2018, 23869; OLG Schleswig BeckRS 2017, 101351.
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 5129 KLs 16/14

    Bussgeldverfahren - Kostenerstattung eines privaten Sachverständigengutachtens

    Kann eine derartige Tätigkeit ohne besondere, vertiefte EDV-Fachkenntnisse vorgenommen werden, wobei der Einsatz nicht frei zugänglicher Software ein Indiz hierfür sein mag, handelt es sich folgerichtig nicht um eine Sachverständigentätigkeit, vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2018, 23869; OLG Schleswig BeckRS 2017, 101351.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.04.2017 - 2 Ws 125/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10859
OLG Nürnberg, 03.04.2017 - 2 Ws 125/17 (https://dejure.org/2017,10859)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.04.2017 - 2 Ws 125/17 (https://dejure.org/2017,10859)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. April 2017 - 2 Ws 125/17 (https://dejure.org/2017,10859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    RVG § 15 Abs. 2, § 33 Abs. 8, § 56 Abs. 2 S. 2 und 3
    Zusätzliche Gebühren im Verfahren über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsgebühren im Verfahren über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung und über die Aussetzung einer Maßregel

  • Burhoff online

    Angelegenheiten, Strafaussetzung zur Bewährung, Aussetzung einer Maßregel

  • rewis.io

    Zusätzliche Gebühren im Verfahren über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 15 ; StGB § 57 Abs. 1 ; StGB § 67c
    Anwaltsgebühren im Verfahren über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung und über die Aussetzung einer Maßregel

  • rechtsportal.de

    Aussetzung; Beschwerde; Beschwerdewert; dieselbe Angelegenheit; Erinnerung; Festsetzung; Festsetzungsbeschluss; Kostenentscheidung; Pflichtverteidigergebühr; Restfreiheitsstrafe; Strafvollstreckungsverfahren; Verbindung; Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2017, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 20.05.2015 - 1 Ws 190/15

    Verfahren über den Widerruf mehrerer Strafaussetzungen zur Bewährung als eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.04.2017 - 2 Ws 125/17
    Ergänzend wird zudem auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.04.2011, Az.: 5 Ws 26/11, des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20.05.2015, Az.: 1 Ws 190-193/15 und des Landgerichts Oldenburg vom 12.09.2016, Az.: 5 Qs 331/16 (zitiert jeweils nach juris) hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2011 - 5 Ws 26/11

    Anspruch des Strafverteidigers auf eine weitere Verfahrensgebühr für eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.04.2017 - 2 Ws 125/17
    Ergänzend wird zudem auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.04.2011, Az.: 5 Ws 26/11, des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20.05.2015, Az.: 1 Ws 190-193/15 und des Landgerichts Oldenburg vom 12.09.2016, Az.: 5 Qs 331/16 (zitiert jeweils nach juris) hingewiesen.
  • LG Oldenburg, 12.09.2016 - 5 Qs 331/16

    Bewertung eines Verfahrens über den Widerruf mehrerer Strafaussetzungen zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.04.2017 - 2 Ws 125/17
    Ergänzend wird zudem auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.04.2011, Az.: 5 Ws 26/11, des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20.05.2015, Az.: 1 Ws 190-193/15 und des Landgerichts Oldenburg vom 12.09.2016, Az.: 5 Qs 331/16 (zitiert jeweils nach juris) hingewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Amberg, 12.01.2017 - 1 StVK 593/14   

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https://dejure.org/2017,10858
LG Amberg, 12.01.2017 - 1 StVK 593/14 (https://dejure.org/2017,10858)
LG Amberg, Entscheidung vom 12.01.2017 - 1 StVK 593/14 (https://dejure.org/2017,10858)
LG Amberg, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 1 StVK 593/14 (https://dejure.org/2017,10858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 15; StGB § 57, § 67c
    Aussetzung, Sicherungsverwahrung, Vollstreckung, Gesamtfreiheitsstrafe, Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen eines Pflichtverteidigers i.R.d. Verfahrens der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung und auf Aussetzung der Maßregel der Sicherungsverwahrung

  • Burhoff online

    Angelegenheiten, Strafvollstreckung, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregelaussetzung

  • rewis.io

    Aussetzung, Sicherungsverwahrung, Vollstreckung, Gesamtfreiheitsstrafe, Unterbringung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2017, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2011 - 5 Ws 26/11

    Anspruch des Strafverteidigers auf eine weitere Verfahrensgebühr für eine

    Auszug aus LG Amberg, 12.01.2017 - 1 StVK 593/14
    Die abschließende Beurteilung ist jedoch insoweit immer Frage des Einzelfalles (vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2011, Az.: III-5 Ws 26/11; OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2010, Az.: 2 Ws 780, 781/10).
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