Weitere Entscheidung unten: KG, 18.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19719
OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05 (https://dejure.org/2005,19719)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2005 - 22 Ss 59/05 (https://dejure.org/2005,19719)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2005 - 22 Ss 59/05 (https://dejure.org/2005,19719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 § 338 Nr. 5
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und weiter drohendem Bewährungswiderruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2006, 686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04

    Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Die Konsequenzen der hiesigen Verurteilung sind deshalb einschneidend für ihn, so dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten erscheint (vgl. OLG Celle, wistra 1986, 233 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505; OLG Celle vom 31.03.1998, 21 Ss 113/98; OLG Brandenburg, NJW 2005, 521 ; OLG Oldenburg, Nds.Rpfl. 2005, 255).
  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Zwar ist streitig, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung allein ausreichend für die Begründung der Schwere der Tat ist (vgl. BayOblG, NStZ 1990, 142 ; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107 ; OLG Frankfurt/M., StV 1984, 370; befürwortend: LG Gera, StraFo 1999, 308; OLG Köln, StV 1986, 238 ).
  • OLG Frankfurt, 17.04.1984 - 2 Ss 82/84
    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Zwar ist streitig, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung allein ausreichend für die Begründung der Schwere der Tat ist (vgl. BayOblG, NStZ 1990, 142 ; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107 ; OLG Frankfurt/M., StV 1984, 370; befürwortend: LG Gera, StraFo 1999, 308; OLG Köln, StV 1986, 238 ).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Die Revisionsbegründung enthält auch die weiteren für die zulässige Erhebung der Rüge nach §§ 338 Nr. 5 i.V.m. 140 Abs. 2 StPO erforderlichen Voraussetzungen, nämlich die Darlegung, warum die Schwere der Tat, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und/oder die Unfähigkeit sich selbst zu verteidigen, die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers erfordern (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 373 ).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Die Konsequenzen der hiesigen Verurteilung sind deshalb einschneidend für ihn, so dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten erscheint (vgl. OLG Celle, wistra 1986, 233 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505; OLG Celle vom 31.03.1998, 21 Ss 113/98; OLG Brandenburg, NJW 2005, 521 ; OLG Oldenburg, Nds.Rpfl. 2005, 255).
  • LG Oldenburg, 07.08.2000 - 1 Qs 118/00
    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Durch seinen Verteidiger, dem auch Akteneinsichtsrechte zustanden, war er gegenüber dem Revisionsführer in einer besseren Position, die nur durch eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers für diesen ausgeglichen werden konnte (vgl. LG Oldenburg, StV 2001, 107).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Zwar ist streitig, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung allein ausreichend für die Begründung der Schwere der Tat ist (vgl. BayOblG, NStZ 1990, 142 ; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107 ; OLG Frankfurt/M., StV 1984, 370; befürwortend: LG Gera, StraFo 1999, 308; OLG Köln, StV 1986, 238 ).
  • OLG Celle, 20.12.1985 - 1 Ss 461/85

    Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers; Pflicht zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Die Konsequenzen der hiesigen Verurteilung sind deshalb einschneidend für ihn, so dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten erscheint (vgl. OLG Celle, wistra 1986, 233 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505; OLG Celle vom 31.03.1998, 21 Ss 113/98; OLG Brandenburg, NJW 2005, 521 ; OLG Oldenburg, Nds.Rpfl. 2005, 255).
  • LG Gera, 19.07.1999 - 210 Js 37758/98
    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Zwar ist streitig, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung allein ausreichend für die Begründung der Schwere der Tat ist (vgl. BayOblG, NStZ 1990, 142 ; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107 ; OLG Frankfurt/M., StV 1984, 370; befürwortend: LG Gera, StraFo 1999, 308; OLG Köln, StV 1986, 238 ).
  • BayObLG, 11.10.1989 - RReg. 1 St 276/89
    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05
    Zwar ist streitig, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung allein ausreichend für die Begründung der Schwere der Tat ist (vgl. BayOblG, NStZ 1990, 142 ; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107 ; OLG Frankfurt/M., StV 1984, 370; befürwortend: LG Gera, StraFo 1999, 308; OLG Köln, StV 1986, 238 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25108
KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
KG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,25108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 209
  • StV 2006, 686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

    Auszug aus KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06
    Soweit abweichend davon die Meinung vertreten wird, für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts komme es lediglich darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewußt gewesen ist oder nicht (vgl. OLG Brandenburg StraFO 2001, 136), kann dem entgegengehalten werden, daß § 140 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rdn. 25 a m.N.).
  • OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11

    Pflichtverteidigung: Rechtsmittelverzicht eines nicht verteidigten Angeklagten

    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    Der von einem Angeklagten in derartiger Weise abgegebene Rechtsmittelverzicht wird als unwirksam angesehen, weil sich der Angeklagte nicht mit einem Verteidiger beraten konnte, der ihn vor übereilten Erklärungen hätte abhalten können (vgl. Kammergericht NStZ-RR 2007, 209; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 25 a zu § 302).
  • KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtsmittelverzicht des nicht verteidigten

    Infolge dieser gravierenden, gemessen an den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht hinnehmbaren Einschränkung der Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers muss sein Rechtsmittelverzicht als von Anfang an unwirksam gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 - KG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 3 Ws 355/06 -) [alle bei juris].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht