Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 15.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ss 500/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13656
OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ss 500/07 (https://dejure.org/2008,13656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2008 - 3 Ss 500/07 (https://dejure.org/2008,13656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 3 Ss 500/07 (https://dejure.org/2008,13656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen von Mängeln in einer Anklageschrift auf einen Eröffnungsbeschluss des Gerichts; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anklageschrift; Umfang einer zulässigen Zusammenfassung von Einzeltaten in der Anklageschrift

  • Judicialis

    StPO § 201; ; StGB § 242

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gravierende Mängel der Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ss 500/07
    So kann es bei einer Vielzahl gleichartiger Taten unter Umständen ausreichen, den Geschädigten, die Grundzüge der Tatbegehung und den Tatzeitraum mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1996, 294 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ss 500/07
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH NStZ 1999, 553), damit der Umfang der Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1994, 553) und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ss 500/07
    Dazu hat die Anklageschrift die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar ist, welche bestimmte Tat gemeint ist und wodurch sie sich von anderen, gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheidet (BGH NStZ 1994, 350).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Diese Rechtsprechung ist mit der Aufgabe der Rechtsfigur der "fortgesetzten Handlung' obsolet geworden (so auch MüKo-StPO/Wenske, aaO, § 200 Rn. 111; vgl. aber bei Serienstraftaten OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 Ss 500/07, StV 2008, 509, 510).

    Dies übersieht die heute noch vereinzelt in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 200 Rn. 26, § 207 Rn. 12; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 200 Rn. 10) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. September 1992 - 3 Ss 31/92, NStZ 1993, 147; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 Ss 500/07, StV 2008, 509, 510) vertretene Gegensicht, die sich zum Teil noch auf die überkommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützt, ohne ihre Rechtsauffassung im Übrigen zu begründen.

  • OLG Celle, 21.05.2015 - 2 Ss 107/15

    Angabe von unvollständigen Angaben durch einen Asylbewerber zur Beschaffung einer

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH, NStZ 1999, 553), damit der Umfang der Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH, NStZ 1994, 553; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.02.2011, Az.: 1 Ss 13/11) und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2008, Az.: 3 Ss 500/07).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09

    Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung

    Zwingende Folge des Fehlens einer wirksamen Anklage ist die Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernisses (vgl. BGH in NStZ 1992, 553; OLG Hamm in StV 2008, 509, 511).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ws 417/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25858
OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ws 417/05 (https://dejure.org/2005,25858)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.11.2005 - 1 Ws 417/05 (https://dejure.org/2005,25858)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. November 2005 - 1 Ws 417/05 (https://dejure.org/2005,25858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer in eigenem Namen eingelegten Beschwerde des Wahlverteidigers gegen die Ablehnung des Beiordnungsantrags des Angeklagten; Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers in einem strafrechtlichen Revisionsverfahren; Voraussetzungen für die Beiordnung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 509
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Gegen die Verweigerung der Beiordnung als Pflichtverteidiger steht nur dem Angeklagten, nicht hingegen dem Verteidiger ein eigenes Beschwerderecht zu (Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - Ws 240/06; OLG Koblenz, wistra 1986, 118-119; OLG Düsseldorf, StV 2000, 409 ; OLG Düsseldorf, StraFo 1999, 24 ; Thüringer OLG, StV 2008, 509; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung , 6. Aufl. 2008, § 142 Rdn. 11; Meyer/Goßner, Strafprozessordnung , 51. Aufl. 2008, § 141 Rdn. 10).

    Berücksichtigt man ferner, dass der Wahlverteidiger der Angeklagten hier mit der Revisionseinlegung unter Anzeige einer umfassenden Strafprozessvollmacht um seine Beiordnung als Pflichtverteidiger nachgesucht hatte und dass keine Anhaltspunkte auf eine Störung des Mandantenverhältnisses hindeuten, so ist insbesondere der einleitende Hinweis in der Beschwerdeschrift auf die Beauftragung des Unterzeichners mit der Revisionsbegründung als Bezugnahme auf eine fortbestehende Vollmacht und damit als Einlegung des Rechtsbehelfs im fremden Namen auszulegen (s. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - Ws 240/06; OLG Düsseldorf, StV 2000, 409 ; Thüringer OLG, StV 2008, 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 3 Ws 26/08, zitiert nach juris).

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