Rechtsprechung
LG Essen, 06.04.2011 - 56 Qs 25/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Aktenkenntnis
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 140 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger bei fehlender Möglichkeit einer Vorbereitung der Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nach § 147 StPO beizuordnen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2; StPO § 147
Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger bei fehlender Möglichkeit einer Vorbereitung der Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nach § 147 StPO beizuordnen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Falsche Verdächtigung ist schwierig,
Verfahrensgang
- AG Essen, 29.03.2011 - 35 Ds 17/11
- LG Essen, 06.04.2011 - 56 Qs 25/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 663
Wird zitiert von ...
- LG München I, 09.04.2021 - 19 Qs 8/21
Notwendige Verteidigung bei dem Vorwurf der falschen Verdächtigung
Beim Tatvorwurf der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB - der vorliegend neben dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage gem. § 153 StGB im Raum steht - gilt die Sachlage grundsätzlich als schwierig, da zur Klärung des Tatvorwurfs zwei Geschehensabläufe zu rekonstruieren und zueinander ins Verhältnis zu setzen sind, womit ein Normalbürger regelmäßig überfordert ist (LG Essen Beschl. v. 9.5.2011 - 56 Qs 25/11, BeckRS 2011, 25713).Anders als bei vielen anderen Tatbeständen des Kernstrafrechts, reicht hier die Möglichkeit einer laienhaften Einschätzung des Rechts nicht aus, um sich ausreichend zu verteidigen (vgl. LG Essen Beschl. v. 9.5.2011 - 56 Qs 25/11, BeckRS 2011, 25713).
Rechtsprechung
LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, kein Verfahrensbezogenheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger für den inhaftierten Mandanten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO bezieht sich auf alle gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren ohne Vollstreckung einer U-Haft in dieser Sache; Beziehen des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO auf alle gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren ohne Vollstreckung einer U-Haft in dieser ...
Verfahrensgang
- AG Köln, 29.10.2010 - 530 Gs 333/10
- LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
Papierfundstellen
- StV 2011, 663
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 3 Ws 351/10
Pflichtverteidigung: Verteidigerbestellung aus Anlass der Vollziehung von …
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
(so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10). - LG Saarbrücken, 16.06.2010 - 3 Qs 28/10
Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
(so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10). - LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich, …
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
(so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10). - Drs-Bund, 08.05.2014 - BT-Drs 18/1397
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
Aber auch der Sinn und Zweck der Neureglung spricht für eine weite Auslegung der Regelung in Nr. 4, denn die Änderung beruhte darauf, dass die bisherige Regelung der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung erst nach drei Monaten mit Blick auf die erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch vollzogene .Untersuchungshaft als unzureichend empfunden wurde (BT-Drucksache 18/1397 S. 18).
- BGH, 06.04.1967 - II ZR 227/65
Anfechtung eines Vergleichs auf Grund Irrtums und arglistiger Täuschung - …
Entgegen der Ansicht der Revision haben sich die Beklagten für ihren Standpunkt nicht auf die Sache 2/10 Q 23/62 gestützt.Der Kläger hat nicht behauptet, daß die Beklagten aus diesem Teil der Sache 2/10 Q 23/62 noch Ansprüche erhoben hätten.
Zu Unrecht bezieht sich die Revision auch auf die Sache 2/10 Q 10/62, Der Kläger hatte sich zwar auf diese Akten dafür berufen (S. 2 seines Schriftsatzes vom 19. Februar 1964, Bl. 226 d.A.), daß die Beklagten aus dieser Sache noch Ansprüche erhöben, die er ihnen in dem Vergleich nicht habe zugestehen wollen.
Er hat aber mit Schriftsatz vom 6. April 1964 (S. 2, Bl. 246 d.A.) vorgetragen, daß die Angabe des Aktenzeichens 2/10 Q 10/62 auf einem Versehen beruhe.
Auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 12. September 1962 - 2/10 Q 17/62 - hatte der Kläger Gegenstände der Geschäftseinrichtung, Geschäftsbücher, Druck- und Verpackungsmaterial, Waren und Verarbeitungsmaterialien, eine große Materialwaage und einige Kleinigkeiten herauszugeben.
In der Ziff. 6 des Vergleichs hat sich der Kläger verpflichtet, die die Beklagte zu 1 betreffenden Geschäftsbücher an diese herauszugeben und der Herausgabe der vom Gerichtsvollzieher von der Heydt auf Grund der einstweiligen Verfügung 2/10 Q 17/62 beschlagnahmten Gegenstände an die Beklagte zu 1 zugestimmt.
Soweit die einstweilige Verfügung 2/10 Q 17/62 über die Ziff. 6 des Vergleichs hinausgehen und bei Vergleichsabschluß noch nicht vollstreckt gewesen sein sollte, hat der Kläger nicht dargetan, inwieweit die Beklagten auf Grund der Ziff. 7 des Vergleichs Rechte haben sollen und er sich geirrt haben will.
Die nach dem Vortrag des Klägers von den Beklagten nach Vergleichsschluß verlangte Materialwaage könnte ein Gegenstand sein, der nicht von der Ziff. 6 des Vergleichs, wohl aber von der einstweiligen Verfügung 2/10 Q 17/62 erfaßt wird.
Auf Grund der einstweiligen Verfügung 2/10 Q 17/62 könnte zugunsten der Beklagten zu 1 noch ein Kostenerstattungsanspruch bestehen.
Der Kläger hat aber weder behauptet, daß er sich über Inhalt und Tragweite dieser Vergleichsziffer geirrt, noch, daß der Beklagten zu 1 bei Vergleichsschluß noch ein Kostenerstattungsanspruch aus der Sache 2/10 Q 17/62 zugestanden und welche Höhe dieser Anspruch gehabt habe.
Nach der einstweiligen Verfügung vom 9. August 1962 - 2/10 Q 13/62 - sollte der Kläger an die Beklagte zu 1 u.a. deren Warenbestände "bestehend aus mindestens 15.000 Stück I.-Fernseh-Leuchten und von Glühbirnen und Verpackungsmaterial" herausgeben.
Da die in der Sache 2/10 Q 13/62 ergangenen Entscheidungen der Beklagten zu 1 gar nicht einen Anspruch auf Herausgabe von 15.000 Fernseh-Leuchten gaben und selbst in Höhe der der Beklagten zu 1 zugebilligten 1.772 Fernseh-Leuchten nicht vollstreckungsfähig waren, war die Ziff. 7 des Vergleichs inhaltsleer, Denn sie hielt nur bestehende Rechte aufrecht und räumte keine neuen Rechte ein.
Es liegt daher nichts weiter vor, als daß die Beklagte zu 1 rechtsirrtümlich Rechte aus der Sache 2/10 Q 13/62 hergeleitet hat, die ihr in Wirklichkeit nicht zustanden.
Er hat vorgetragen, falls die Beklagten bereits bei Vergleichsabschluß der Auffassung gewesen seien, daß sie noch Rechte aus den Sachen 2/10 Q 13/62 und 2/10 Q 17/62 hätten, dann hätten sie ihm dies sagen müssen.
- LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (…MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1294/08
Abgrabungsvorhaben und Abgrabungsgenehmigung eines Vorhabenträgers ohne …
Dies folge aus dem Urteil des EuGH vom 21. Juli 2011 (Rs. 2/10).
- OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
Obelix
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin 2/10, der Beklagte trägt 8/10. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1295/08
Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für die Trockenabgrabung von …
Dies folge aus dem Urteil des EuGH vom 21. Juli 2011 (Rs. 2/10). - LG Kaiserslautern, 17.03.2023 - 5 Qs 9/23
Pflichtverteidiger, Bußgeldverfahren, Haft, rückwirkende Bestellung
Auch wenn - wie im vorliegenden Fall - Haft in einer anderen Sache vollstreckt wird, liegt nach zutreffender Ansicht ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.v. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO vor (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.04.2010 - 3 Ws 351/10, NStZ-RR 2011, 19; LG Mainz, Beschluss vom 11.10.2022 - 1 Qs 39/22, BeckRS 2022, 27767; LG Köln, Beschluss vom 28.12.2010 - 105 Qs 342/10, BeckRS 2011, 25712;… BeckOK StPO/Krawczyk, 44. Ed. 1.7.2022, StPO § 140 Rn. 12; a.A.: LG Dresden, Beschluss vom 23.05.2018 - 14 Qs 16/18, BeckRS 2018, 13746; LG Osnabrück, Beschluss vom 06.06.2016 - 18 Qs 526 Js 9422/16 (17/16), BeckRS 2016, 13008). - LG Bonn, 28.09.2011 - 21 Qs 223 Js 317/11
Bestellung; Pflichtverteidiger; Untersuchungshaft; andere Verfahren
Zwar - insoweit schließt sich die Kammer der wohl überwiegenden Rechtsprechung (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.04.2010, Az: 3 Ws 351/10, LG Itzehoe, Beschluss vom 07.06.2010, Az: 1 Qs 95/10, LG Köln, Beschluss vom 28.12.2010, Az: 105 Qs 342/10, alle zitiert nach juris) an - dürfte Sinn und Zweck der Neuregelung für eine weite Auslegung der Regelung in Nr. 4 sprechen. - LG Leipzig, 30.03.2023 - 5 Qs 15/23
Pflichtverteidiger, U-Haft im Ausland, Spezialitätsgrundsatz, Straferwartung, …
Sofern Haft oder Unterbringung vollstreckt werden, ist die Verteidigung - grundsätzlich - in sämtlichen gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahren notwendig (vgl. Böß NStZ 2020, 187; zur aF OLG Hamm StV 2014, 274; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2011, 19; LG Itzehoe NStZ 2011, 56; LG Köln StV 2011, 663; aM LG Dresden NJW-Spezial 2018, 474; AG Wuppertal NStZ 2011, 720; LG Saarbrücken StRR 2010, 308). - LG Osnabrück, 06.06.2016 - 18 Qs 17/16
Vollstreckung der Untersuchungshaft gegen einen Angeklagten in anderer Sache …
Zwar wird eine solche weite Auslegung teilweise vertreten (OLG Hamm, 03.09.2013, 111-4 RVs 111/13, StV 2014, 274 ; OLG Frankfurt, 22.04.2010, 3 Ws 351/10 , NStZ-RR 2011, 19; LG Trier, 02.07.2015, 5 Qs 34/15, ; LG Nürnberg-Fürth, 29.05.2012, 5 Qs 53/12, StV 2012, 658 ; LG Berlin, 05.12.2011, 533 Qs 87/11, ; LG Stade, 30.03.2011, 11c Qs 123 Js 23051/10 (55/11), ; LG Köln, 28.12.2010, 105 Qs 342/10 , STV 2011, 663; LG Itzehoe, 07.06.2010, 1 Qs 95/10 , NStZ 2011, 56;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rz. 14;… von Stetten, in: MAH Strafverteidigung, 2. Auflage 2014, § 16 Rz. 13;… Laufhütte, in: KK-StPO,7. Aufl. 2013, § 140 Rz. 14; Burhoff, StRR 2011, 448, 449 ;… Jahn, in: FS Rissing-van Saan 2011, S. 275, 282 f.). - LG Hof, 07.06.2016 - 4 Qs 79/16
Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei vollzogener Untersuchungshaft
Die Kammer teilt insoweit die überwiegend in Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretene, rechtssystematisch und rechtsdogmatisch überzeugende Auffassung (vgl. u.a. OLG Frankfurt StV 2011, 218; OLG Hamm StV 2014, 274; LG Nürnberg-Fürth StV 2012, 658; LG Köln StV 2011, 663; LG Itzehoe StV 2010, 562;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. [2016], § 140 Rdnr. 14;… Laufhütte/Willnow in KK StPO, 7. Aufl., § 140 Rdnr. 11). - LG Bonn, 11.10.2011 - 21 Qs 59/11