Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 28.12.2010

Rechtsprechung
   LG Essen, 06.04.2011 - 56 Qs 25/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22498
LG Essen, 06.04.2011 - 56 Qs 25/11 (https://dejure.org/2011,22498)
LG Essen, Entscheidung vom 06.04.2011 - 56 Qs 25/11 (https://dejure.org/2011,22498)
LG Essen, Entscheidung vom 06. April 2011 - 56 Qs 25/11 (https://dejure.org/2011,22498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger bei fehlender Möglichkeit einer Vorbereitung der Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nach § 147 StPO beizuordnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 147
    Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger bei fehlender Möglichkeit einer Vorbereitung der Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nach § 147 StPO beizuordnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 663
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 09.04.2021 - 19 Qs 8/21

    Notwendige Verteidigung bei dem Vorwurf der falschen Verdächtigung

    Beim Tatvorwurf der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB - der vorliegend neben dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage gem. § 153 StGB im Raum steht - gilt die Sachlage grundsätzlich als schwierig, da zur Klärung des Tatvorwurfs zwei Geschehensabläufe zu rekonstruieren und zueinander ins Verhältnis zu setzen sind, womit ein Normalbürger regelmäßig überfordert ist (LG Essen Beschl. v. 9.5.2011 - 56 Qs 25/11, BeckRS 2011, 25713).

    Anders als bei vielen anderen Tatbeständen des Kernstrafrechts, reicht hier die Möglichkeit einer laienhaften Einschätzung des Rechts nicht aus, um sich ausreichend zu verteidigen (vgl. LG Essen Beschl. v. 9.5.2011 - 56 Qs 25/11, BeckRS 2011, 25713).

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Rechtsprechung
   LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,49903
LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10 (https://dejure.org/2010,49903)
LG Köln, Entscheidung vom 28.12.2010 - 105 Qs 342/10 (https://dejure.org/2010,49903)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 105 Qs 342/10 (https://dejure.org/2010,49903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, kein Verfahrensbezogenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger für den inhaftierten Mandanten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO bezieht sich auf alle gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren ohne Vollstreckung einer U-Haft in dieser Sache; Beziehen des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO auf alle gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren ohne Vollstreckung einer U-Haft in dieser ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 663
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 3 Ws 351/10

    Pflichtverteidigung: Verteidigerbestellung aus Anlass der Vollziehung von

    Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
    (so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10).
  • LG Saarbrücken, 16.06.2010 - 3 Qs 28/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter

    Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
    (so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10).
  • LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich,

    Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
    (so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10).
  • Drs-Bund, 08.05.2014 - BT-Drs 18/1397
    Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10
    Aber auch der Sinn und Zweck der Neureglung spricht für eine weite Auslegung der Regelung in Nr. 4, denn die Änderung beruhte darauf, dass die bisherige Regelung der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung erst nach drei Monaten mit Blick auf die erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch vollzogene .Untersuchungshaft als unzureichend empfunden wurde (BT-Drucksache 18/1397 S. 18).
  • BGH, 06.04.1967 - II ZR 227/65

    Anfechtung eines Vergleichs auf Grund Irrtums und arglistiger Täuschung -

    Entgegen der Ansicht der Revision haben sich die Beklagten für ihren Standpunkt nicht auf die Sache 2/10 Q 23/62 gestützt.

    Der Kläger hat nicht behauptet, daß die Beklagten aus diesem Teil der Sache 2/10 Q 23/62 noch Ansprüche erhoben hätten.

    Zu Unrecht bezieht sich die Revision auch auf die Sache 2/10 Q 10/62, Der Kläger hatte sich zwar auf diese Akten dafür berufen (S. 2 seines Schriftsatzes vom 19. Februar 1964, Bl. 226 d.A.), daß die Beklagten aus dieser Sache noch Ansprüche erhöben, die er ihnen in dem Vergleich nicht habe zugestehen wollen.

    Er hat aber mit Schriftsatz vom 6. April 1964 (S. 2, Bl. 246 d.A.) vorgetragen, daß die Angabe des Aktenzeichens 2/10 Q 10/62 auf einem Versehen beruhe.

    Auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 12. September 1962 - 2/10 Q 17/62 - hatte der Kläger Gegenstände der Geschäftseinrichtung, Geschäftsbücher, Druck- und Verpackungsmaterial, Waren und Verarbeitungsmaterialien, eine große Materialwaage und einige Kleinigkeiten herauszugeben.

    In der Ziff. 6 des Vergleichs hat sich der Kläger verpflichtet, die die Beklagte zu 1 betreffenden Geschäftsbücher an diese herauszugeben und der Herausgabe der vom Gerichtsvollzieher von der Heydt auf Grund der einstweiligen Verfügung 2/10 Q 17/62 beschlagnahmten Gegenstände an die Beklagte zu 1 zugestimmt.

    Soweit die einstweilige Verfügung 2/10 Q 17/62 über die Ziff. 6 des Vergleichs hinausgehen und bei Vergleichsabschluß noch nicht vollstreckt gewesen sein sollte, hat der Kläger nicht dargetan, inwieweit die Beklagten auf Grund der Ziff. 7 des Vergleichs Rechte haben sollen und er sich geirrt haben will.

    Die nach dem Vortrag des Klägers von den Beklagten nach Vergleichsschluß verlangte Materialwaage könnte ein Gegenstand sein, der nicht von der Ziff. 6 des Vergleichs, wohl aber von der einstweiligen Verfügung 2/10 Q 17/62 erfaßt wird.

    Auf Grund der einstweiligen Verfügung 2/10 Q 17/62 könnte zugunsten der Beklagten zu 1 noch ein Kostenerstattungsanspruch bestehen.

    Der Kläger hat aber weder behauptet, daß er sich über Inhalt und Tragweite dieser Vergleichsziffer geirrt, noch, daß der Beklagten zu 1 bei Vergleichsschluß noch ein Kostenerstattungsanspruch aus der Sache 2/10 Q 17/62 zugestanden und welche Höhe dieser Anspruch gehabt habe.

    Nach der einstweiligen Verfügung vom 9. August 1962 - 2/10 Q 13/62 - sollte der Kläger an die Beklagte zu 1 u.a. deren Warenbestände "bestehend aus mindestens 15.000 Stück I.-Fernseh-Leuchten und von Glühbirnen und Verpackungsmaterial" herausgeben.

    Da die in der Sache 2/10 Q 13/62 ergangenen Entscheidungen der Beklagten zu 1 gar nicht einen Anspruch auf Herausgabe von 15.000 Fernseh-Leuchten gaben und selbst in Höhe der der Beklagten zu 1 zugebilligten 1.772 Fernseh-Leuchten nicht vollstreckungsfähig waren, war die Ziff. 7 des Vergleichs inhaltsleer, Denn sie hielt nur bestehende Rechte aufrecht und räumte keine neuen Rechte ein.

    Es liegt daher nichts weiter vor, als daß die Beklagte zu 1 rechtsirrtümlich Rechte aus der Sache 2/10 Q 13/62 hergeleitet hat, die ihr in Wirklichkeit nicht zustanden.

    Er hat vorgetragen, falls die Beklagten bereits bei Vergleichsabschluß der Auffassung gewesen seien, daß sie noch Rechte aus den Sachen 2/10 Q 13/62 und 2/10 Q 17/62 hätten, dann hätten sie ihm dies sagen müssen.

  • LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1294/08

    Abgrabungsvorhaben und Abgrabungsgenehmigung eines Vorhabenträgers ohne

    Dies folge aus dem Urteil des EuGH vom 21. Juli 2011 (Rs. 2/10).
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