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   BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80   

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BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80 (https://dejure.org/1980,978)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1980 - 1 StR 461/80 (https://dejure.org/1980,978)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 (https://dejure.org/1980,978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Uneinsichtigkeit und bisherige Haftdauer als Strafzumessungskriterien - Hervorhebung der eigenen Intelligenz und Überlegenheit des Angeklagten als Anhaltspunkt für seine Uneinsichtigkeit - Strafen gegen Mittäter in "einem gerechten Verhältnis zueinander" - Vereinbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46
    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 122
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 200/79

    Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen fehlender Reue eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79

    Absicht, sich durch wiederholten Handel mit Betäubungsmitteln eine fortlaufende

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Zwar muß in jedem Verfahren die den Zumessungsgrundsätzen des Gesetzes (§ 46 StGB) entsprechende Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände "aus der Sache selbst" gefunden werden (BGH, Beschl. vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 - bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Zwar muß in jedem Verfahren die den Zumessungsgrundsätzen des Gesetzes (§ 46 StGB) entsprechende Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände "aus der Sache selbst" gefunden werden (BGH, Beschl. vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 - bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78

    Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in "einem gerechten Verhältnis zueinander" stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH, Urt. vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09

    Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern);

    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123).
  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

    Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81

    Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander

    Insoweit durfte sein Verhalten in der Hauptverhandlung nicht straferschwerend bewertet werden (vgl. BGHSt 1, 103, 104; 1, 105, 106 ff; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80 und 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 sowie Urteile vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81 und vom 19. August 1981 - 2 StR 307/81).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 420/84

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und Förderung der

    Es konnte auch nicht außer Betracht bleiben, daß gegen den Mittäter C. neue Strafen zugemessen werden müssen und die gegen Mittäter verhängten Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 334/91
    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, darf aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80   

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https://dejure.org/1980,1988
BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80 (https://dejure.org/1980,1988)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1980 - 5 StR 610/80 (https://dejure.org/1980,1988)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1980 - 5 StR 610/80 (https://dejure.org/1980,1988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Zurückweisung des Hilfsbeweisantrages ein Gutachten der Bundesanstalt für Materialprüfung einzuholen - Beurteilung der strafschärfenden Bewertung der nicht gezahlten Schadenswidergutmachung durch den Angeklagten, der die Begehung der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 46; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2
    Anforderungen an die Begutachtung durch einen weiteren Sachverständigen - Fehlerhafte Strafschärfung wegen unterbliebener Schadenswiedergutmachung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 686/77

    Ausdehnung der Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger auf eine Verurteilung

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80
    Welcher Untersuchungsmethoden er sich bedient, aufgrund welcher Unterlagen er sein Gutachten erarbeitet und wie er es in der mündlichen Verhandlung dem Gericht unterbreitet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH NJW 1970, 1242, 1243; BGH, Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75; Urteil vom 9. Februar 1978 - 4 StR 686/77; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).
  • BGH, 06.05.1980 - 5 StR 142/80

    Entscheidung über die Anwendung von Untersuchungsmethoden als Sache des

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80
    Welcher Untersuchungsmethoden er sich bedient, aufgrund welcher Unterlagen er sein Gutachten erarbeitet und wie er es in der mündlichen Verhandlung dem Gericht unterbreitet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH NJW 1970, 1242, 1243; BGH, Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75; Urteil vom 9. Februar 1978 - 4 StR 686/77; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 342/76

    Wiederholung der Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - Vorsätzlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80
    Ein weiterer Sachverständiger brauchte nicht schon deshalb gehört zu werden, weil die Verteidigung von der Möglichkeit ausging, dieser werde zu einem anderen Ergebnis kommen, als der bereits gehörte (BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 342/76 -).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80
    Welcher Untersuchungsmethoden er sich bedient, aufgrund welcher Unterlagen er sein Gutachten erarbeitet und wie er es in der mündlichen Verhandlung dem Gericht unterbreitet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH NJW 1970, 1242, 1243; BGH, Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75; Urteil vom 9. Februar 1978 - 4 StR 686/77; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Allerdings gilt auch insoweit der Grundsatz, daß es in erster Linie dem Sachverständigen überlassen ist, in welcher Art und Weise er sein Gutachten dem Gericht unterbreitet (vgl. BGH, Urt. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue

    Von einem leugnenden Angeklagten kann nicht erwartet werden, daß er sich zu Schadensersatzleistungen bereit erklärt; hierdurch würde er seine Verteidigungsposition gefährden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80 -, Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 187/80).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1980 - 3 StR 458/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5645
BGH, 12.12.1980 - 3 StR 458/80 (https://dejure.org/1980,5645)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1980 - 3 StR 458/80 (https://dejure.org/1980,5645)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1980 - 3 StR 458/80 (https://dejure.org/1980,5645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der straferhöhenden Berücksichtigung eines Verhaltens des Angeklagten im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren - Strafzumessung - Strafschärfung - Rechtsfeindlichkeit - Täterverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 75/77

    Straferschwerende Wertung eines Fluchtverhaltens im Ermittlungsverfahren oder

    Auszug aus BGH, 12.12.1980 - 3 StR 458/80
    Das Verhalten eines Angeklagten im Ermittlungs- und Strafverfahren darf nur dann straferhöhend herangezogen werden, wenn es auf Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit des Täters schließen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 204 StRR 20/22

    Verurteilung wegen Beleidigung eines Amtsrichters: Keine Wahrnehmung berechtigter

    Denn die festgestellte Aufrechterhaltung der beleidigenden Äußerung aus dem Schreiben vom 31.05.2021 in der Hauptverhandlung und das Beharren des die Tathandlung nicht leugnenden Angeklagten auf dieser Äußerung weist trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf eine rechtsfeindliche Einstellung und die Gefahr künftiger gleichartiger Rechtsbrüche hin (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 08.06.1955 - 3 StR 86/55, juris Ls, NJW 1955, 1158; Beschluss vom 13.07.1977 - 3 StR 226/77, juris Rn. 6; Beschluss vom 12.12.1980 - 3 StR 458/80, juris Rn. 2; Urteil vom 25.03.1981 - 3 StR 61/81, juris Rn. 9 m.w.N.; Fischer, StGB, 69. Auflage 2022, § 46 Rn. 51).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    - Vgl. weiter BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79; Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 3 StR 458/80; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl. § 46 Rdn. 29; Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, Seite 199 ff).
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