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   BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80   

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BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,404)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1980 - 1 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,404)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe", "Inverkehrbringen", "Besitz" im Sinne von § 11 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtmG) - Anforderungen an eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 127
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Dies begründet - auch - einen sachlichrechtlichen Fehler (BGH StV 1981, 127, 128 m. w. N. der Rspr., Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 264 Rdn. 12, Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 264 Rdn. 74), so daß es auf die in diesem Zusammenhang erhobenen Verfahrensrügen nicht ankommt.
  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

    Der Verstoß gegen die Kognitionspflicht stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern hier auch einen sachlichrechtlichen Mangel (BGH StV 1981, 127 f. sowie NStZ 1983, 174 f.); denn die Strafkammer hat sich ausweislich der Urteilsgründe gehindert gesehen, die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung durch den Angeklagten in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen.
  • BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    An einem Besitzwillen würde es jedoch dann fehlen, wenn er davon ausgegangen war, diese würden umgehend vernichtet werden (vgl. BGH StV 1981, 127; OLG Hamm NStZ 2000, 600; OLG Stuttgart MDR 1978, 595).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Die Rückgabe von Betäubungsmitteln ist keine Abgabe im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG aF (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BetMG n.F.), wenn der Empfänger zuvor selbst die Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel hatte und diese Gewalt - sei es freiwillig etwa durch Hingabe zu zeitweiliger Verwahrung, sei es unfreiwillig etwa durch Diebstahl - an den jetzt Zurückgebenden verloren hat (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1980 - 1 StR 508/80 -).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Soweit der Angeklagte Heroin seinem Mitangeklagten unentgeltlich gegeben hat, ist dies als Abgabe im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG einzuordnen, denn er hat, ohne die Voraussetzungen einer Veräußerung zu erfüllen, Betäubungsmittel durch Gewahrsamsübertragung einem anderen tatsächlich überlassen, so daß dieser sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben konnte (vgl. BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]; BGH StV 1981, 127; MDR 1982, 512; vgl. auch Endriß/ Malek a.a.O. Rdn. 211 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00

    Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zu ihr gehört nicht nur der in der Anklage dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern darüber hinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 32, 215, 216 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 264 I Tatidentität 28; BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w.Nachw.).

    Innerhalb derselben prozessualen Tat ist nämlich der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft grundsätzlich unteilbar (vgl. BGH StV 1981, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 7 a).

  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Denn der Senat hatte auf die zulässige Revision des Nebenklägers hin zu überprüfen, ob der Tatrichter das gesamte Tatgeschehen im Sinne des § 264 StPO erfaßt hat (BGH StV 1981, 127, 128 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97

    Vornahme einer zweiten gleichartigen Misshandlung in Tatzeitnähe

    Danach umfaßt die Tat nicht nur das einzelne in Anklage und Eröffnungsbeschluß erwähnte Tun des Angeklagten, sondern den ganzen, nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildenden geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte als Täter einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGH StV 1981, 127, 128).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Tatgeschehen insgesamt als einheitliche Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80; Besohl. vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); dieser prozessuale Tatbegriff bestimmt zugleich den Begriff der Tat in § 3 StPO, den Zuständigkeitsregelungen können sinnvollerweise nur die Befugnis zur Verhandlung in § 264 Abs. 1 StPO erfaßter Taten betreffen (Pfeiffer in KK § 3 Rdn. 3).
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • OLG Koblenz, 27.01.2010 - 2 Ss 194/09
  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • BGH, 12.09.1991 - 4 StR 418/91

    Förderung fremder Umsatzgeschäfte - Handeltreiben - Abgrenzung Mittäterschaft zur

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81

    Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4

  • OLG Zweibrücken, 05.03.1986 - 2 Ss 320/85
  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 100/81

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als Dauerdelikt

  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ss 872/00

    Gläubigerbegünstigung, verspätete Konkursantragstellung, erforderliche

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 581/84

    Revision gegen die Einziehung einer Fahrerlaubnis wegen wiederholten Fahrens auf

  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 607/83

    Pflicht zum Treffen von Mindesfeststellungen über die Zahl der Gewalthandlungen

  • BayObLG, 30.12.1981 - RReg. 5 St 85/81

    Subventionsbetrug durch unterlassene Veränderungsmitteilung an das Arbeitsamt;

  • OLG Hamm, 02.06.1998 - 3 Ss 1/98

    Sachrüge, Sprungrevision, Begriff der Tat

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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1980 - 3 StR 387/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5379
BGH, 17.12.1980 - 3 StR 387/80 (https://dejure.org/1980,5379)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1980 - 3 StR 387/80 (https://dejure.org/1980,5379)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 387/80 (https://dejure.org/1980,5379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung aufgrund eines Haftbefehls - Verletzung des Grundsatzes der Spezialität - Aufnahme nicht im Haftbefehl enthaltener Straftaten in den Schuldspruch des Urteils - Beachtung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 127
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.09.1987 - 2 StR 399/87

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung - Vorliegen einer Beihilfehandlung

    Darüberhinaus kann eine Unterstützungshandlung nach der Rechtsprechung nur bis zur Beendigung der Haupttat als Beihilfe gewertet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 387/80 = StV 81, 127 -).

    Jedoch deuten die übrigen Feststellungen darauf hin, daß zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Sicherung des Gewahrsams an der Beute, somit also die Beendigung der Haupttat, eingetreten war; der Zeitpunkt hierfür darf schon um der Abgrenzung der Beihilfe zur Hehlerei willen nicht zu weit hinausgeschoben werden (vgl. BGH StV 81, 127).

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