Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1980

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2520
BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79 (https://dejure.org/1979,2520)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1979 - 5 StR 713/79 (https://dejure.org/1979,2520)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 (https://dejure.org/1979,2520)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
  • StV 1981, 57
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (vgl. BGHSt 3, 187, 189; 15, 194, 195; 21, 332, 333).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (vgl. BGHSt 3, 187, 189; 15, 194, 195; 21, 332, 333).
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (vgl. BGHSt 3, 187, 189; 15, 194, 195; 21, 332, 333).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Eine Verwertung des nur so erhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333; BGH StV 1984, 102; 1981, 57; ständige Rechtsprechung).

    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).

    Der Auffassung von Strate (StV 1981, 57), die Wiederholung des Augenscheins erfordere, daß "das ... Gesehene auch erneut zwischen allen Beteiligten - einschließlich des Angeklagten - erörtert" werde, kann nicht gefolgt werden.

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Ist gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten dadurch verstoßen worden, daß ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattgefunden hat, so kann der begangene Verstoß nur dadurch geheilt werden, daß der fehlerhafte Teil der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten wiederholt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78; Gollwitzer a.a.O. § 230 Rdn. 12; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 231 Rdn. 10).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Eine förmliche Augenscheinseinnahme durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, von dem er nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 5, 25; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3, 12; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; 2000, 238; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 7, 19).
  • BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der

    Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86

    Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen

    Daß es sich bei den hier in Frage stehenden Augenscheinseinnahmen nicht um unwesentliche Teile der Hauptverhandlung handelte - die ausnahmsweise die Anwesenheit des Angeklagten nicht erfordert hätten (vgl. BGHSt 15, 263) -, liegt auf der Hand (BGHSt 21, 332; BGH, Beschl. vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; Beschl. vom 15. Februar 1983 - 5 StR 677/82 - bei Holtz MDR 1983, 450; Beschl. vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; Beschl. vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85; Pikart in KK § 338 Rdn. 74).
  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86

    Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von

    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist von dem Beschluß über seine Entfernung nicht gedeckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - m. weit. Nachw., bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57, und vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85

    Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des

    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57 m.weit.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5240
BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80 (https://dejure.org/1980,5240)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1980 - 2 StR 597/80 (https://dejure.org/1980,5240)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1980 - 2 StR 597/80 (https://dejure.org/1980,5240)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung - Ausschluss der Öffentlichkeit bei erneuter Vernehmung unter Hinweis auf die Begründung des Ausschlusses während der ersten Vernehmung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 417/75

    Revisionserfolg bei Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76

    Pflicht zur Angabe des Ausschließungsgrundes hinsichtlich eines Ausschlusses der

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 417/77

    Ausdrücklicher gesetzlicher Begründungszwang bei Ausschluss der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 547/80
    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 488/00

    Unzulässiger Ausschluß des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Anwesenheit

    Eine Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises und eine Augenscheinseinnahme durften aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5, 6, 9; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3; BGH StV 1981 57; 198; 475; 2000, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 247 Rn. 7, 19) Zumindest hätte die Verlesung der Urkunden und die Augenscheinseinnahme in Gegenwart, des Angeklagten wiederholt werden müssen.
  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Ist dagegen eine Vernehmung abgeschlossen und der Zeuge entlassen worden, so ist dann, wenn der Zeuge nochmals vernommen werden soll, für den Ausschluß der Öffentlichkeit grundsätzlich ein neuer Beschluß erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 = bei Holtz, MDR 1976, 988; BGH, Beschl. v. 23. November 1977 - 3 StR 417/77; BGH GA 1981, 320; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. GVG § 174 Rdn. 9).
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