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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,483
BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81 (https://dejure.org/1981,483)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1981 - 2 StR 337/81 (https://dejure.org/1981,483)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1981 - 2 StR 337/81 (https://dejure.org/1981,483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Rüge einer fehlerhaften Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 220
  • NJW 1982, 114
  • MDR 1982, 65
  • NStZ 1982, 44
  • StV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen -

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Es bedarf hier nicht der Entscheidung der im Schrifttum umstrittenen Frage, ob die der zweiten Vorverurteilung zugrunde liegende Tat nach - und somit unter dem Eindruck - der ersten Vorverurteilung begangen sein muß (so die herrschende Lehre und für die entsprechende Formulierung in § 48 Abs. 1 StGB die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 26, 387, 389 mit Nachweisen) oder ob es genügt, daß alle einschlägigen früheren Taten vor der ersten Vorverurteilung begangen sind (so Nöldecke ZRP 1970, 33 f; Dreher NJW 1972, 188 [BGH 16.09.1971 - 4 StR 347/71]; Horn in SK zu § 66 Rdn. 8, 9 und zu § 48 Rdn. 21).
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 411/81

    Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung - Gesamtvorsatz des

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Die unbestimmte Absicht, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht dafür nicht aus (BGH, Beschluß vom 26. August 1981 - 2 StR 411/81 mit Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Die Verfahrensrügen im Schriftsatz vom 20. April 1981 sind unzulässig, weil der Beschwerdeführer die Tatsachen, die die behaupteten Mängel begründen sollen, entgegen § 344 Abs. 2 StPO nicht so vollständig vorgetragen hat, daß dem Revisionsgericht schon allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift eine Überprüfung möglich wäre (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Es bedarf hier nicht der Entscheidung der im Schrifttum umstrittenen Frage, ob die der zweiten Vorverurteilung zugrunde liegende Tat nach - und somit unter dem Eindruck - der ersten Vorverurteilung begangen sein muß (so die herrschende Lehre und für die entsprechende Formulierung in § 48 Abs. 1 StGB die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 26, 387, 389 mit Nachweisen) oder ob es genügt, daß alle einschlägigen früheren Taten vor der ersten Vorverurteilung begangen sind (so Nöldecke ZRP 1970, 33 f; Dreher NJW 1972, 188 [BGH 16.09.1971 - 4 StR 347/71]; Horn in SK zu § 66 Rdn. 8, 9 und zu § 48 Rdn. 21).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt in diesem Zusammenhang nicht (BGHSt 23, 33, 35).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Dafür genügt nicht schon eine in dieser Höhe ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe; vielmehr ist eine (gegebenenfalls in einer Gesamtstrafe enthaltene) Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erforderlich (BGHSt 24, 345).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
    Der Gesetzgeber hat die Maßregel der Sicherungsverwahrung als "eine der letzten Notmaßnahmen der Kriminalpolitik" geschaffen (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Bundestags-Drucksache V/4094 S. 19).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Aufgrund der Zusammenfassung zu einer Tat sind die jeweils einheitlich festgesetzten Strafen maßgebend, während es bei Annahme von Tatmehrheit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf die Höhe der das Gesamtgewicht der Einzeltaten widerspiegelnden Gesamtstrafen, sondern auf die Höhe der zugrunde liegenden Einzelstrafen ankommt (vgl. BGHSt 34, 321 ff.; 30, 220, 221).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Sicherungsverwahrung als "letztes Mittel der Kriminalpolitik" in starkem Maße ultima-ratio-Charakter zukommt (vgl. BGHSt 30, 220, 222), wird eine Anordnung beider Maßregeln freilich nur ausnahmsweise erfolgen, sofern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erreichung des Maßregelzwecks - Abwehr der Gefährlichkeit des Täters - im Einzelfall nicht ausreicht und Gründe vorliegen, die ein Nebeneinander der beiden Maßregeln zweckmäßig erscheinen lassen.

    Unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Sicherungsverwahrung als "letztes Mittel der Kriminalpolitik" in starkem Maße ultima-ratio-Charakter zukommt (vgl. BGHSt 30, 220, 222; Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SexualdelBekG vom 14. November 1997, BTDrucks. 13/8586, S. 8), wird eine Anordnung beider Maßregeln freilich nur ausnahmsweise erfolgen, sofern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erreichung des Maßregelzwecks - Abwehr der Gefährlichkeit des Täters - im Einzelfall nicht ausreicht und Gründe vorliegen, die ein Nebeneinander der beiden Maßregeln zweckmäßig erscheinen lassen.

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

    c) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, daß der Angeklagte längere Haft noch nicht verbüßt hat, ist dies (jedenfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 66 Abs. 2 StGB) ein nicht zu beanstandender Ansatz (BGH StV 1982, 114; NStZ 1985, 261).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Zugleich sollte aber auch der Charakter der Sicherungsverwahrung als "ultima ratio" des strafrechtlichen Sanktionensystems und als letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik (BGHSt 30, 220, 222) aufrechterhalten bleiben, die weiterhin nur in den Fällen angeordnet werden darf, in denen dies zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern unerläßlich erscheint (vgl. BT-Drucks, 13/7559, S. 1 f., 8, 10 f.; 13/8586 S. 1f., 7f.; 13/9062 S. 6 f., 9; ferner Hammerschlag/Schwarz NStZ 1998, 321, 322; Schöch NJW 1998 1257, 1261; Schneider JZ 1998, 436, 444: Eisenberg/Hackethal ZfStrVO 1998, 196, 199).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Seine Ansicht teilen alle Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 152, 154 f; 30, 220; BGH NJW 1972, 1869, 1870 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH NStZ 1984, 309); das Schrifttum billigt sie ganz überwiegend (Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 32; Jescheck Strafrecht Allgem. Teil 3. Aufl. S. 659; Lackner StGB 16. Aufl. § 66 Anm. 3 b, aa; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgem. Teil 6. Aufl. Teilbd. 2 § 68 I Rdn. 35; Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 66 Rdn. 10; Hörn in SK § 66 Rdn. 10).
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das

    Insoweit liegt es hier anders als im Fall von BGHSt 30, 220, in dem zwei in einem Urteil verhängte Einzelstrafen nachträglich in zwei gesonderte Gesamtstrafen einbezogen worden sind.
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Daß die förmlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB vorliegen, ist nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls nicht ausgeschlossen, wenn auch die Höhe der Einzelstrafen der früheren Gesamtstrafen nicht in allen Fällen eindeutig dem Urteil zu entnehmen ist (vgl. dazu BGHSt 24, 345; 30, 220; BGH Urt. vom 2. April 1987 - 4 StR 27/87 zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
    Unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Sicherungsverwahrung als "letztes Mittel der Kriminalpolitik" in starkem Maße ultima-ratio-Charakter zukommt (vgl. BGHSt 30, 220, 222; Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SexualdelBekG vom 14. November 1997, BTDrucks. 13/8586, S. 8), wird eine Anordnung beider Maßregeln freilich nur ausnahmsweise erfolgen, sofern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erreichung des Maßregelzwecks - Abwehr der Gefährlichkeit des Täters - im Einzelfall nicht ausreicht und Gründe vorliegen, die ein Nebeneinander der beiden Maßregeln zweckmäßig erscheinen lassen.
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Die Urteilsgründe lassen hier, wie der Generalbundesanwalt zutreffend bemerkt hat, nicht erkennen, ob der Tatrichter bei Ausübung seines pflichtmässigen Ermessens erwogen hat, welche Wirkungen der langjährige Strafvollzug auf den 1939 geborenen Angeklagten haben wird (BGH StV 1982, 114; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 -).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 452/87

    Zulässigkeit der Heranziehung von Gesamtstrafen zur Anordnung einer

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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1495
BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81 (S) (https://dejure.org/1981,1495)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1981 - 3 StR 221/81 (S) (https://dejure.org/1981,1495)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1981 - 3 StR 221/81 (S) (https://dejure.org/1981,1495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen Urkundenfälschungen und Betrugshandlungen - Voraussetzungen einer "Vereinigung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 68
  • StV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1976 - 3 StR 267/76

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81
    Der Senat hat in dem Beschluß vom 27. Oktober 1976 - 3 StR 267/76 (S) - (bei Holtz in MDR 1977, 282) darauf hingewiesen, daß der Begriff der Vereinigung, der mit dem des Vereins übereinstimmt, ein Mindestmaß an Organisation unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgten und unter sich derart in Beziehung standen, daß sie sich als einheitlicher Verband fühlten" (UA S. 76), kann solche tatsächlichen Feststellungen nicht ersetzen.
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81
    Schließlich ist auch ein besonders hohes Maß organisierter verbrecherischer Aktivitäten der (bloßen) Dreiergruppierung, das als Anzeichen für das Vorhandensein einer überindividuellen Organisation in Betracht kommen könnte, nicht festgestellt (vgl. auch die Erwägungen des Senats zum Zusammenschluß von nur zwei Personen in BGHSt 28, 147 [BGH 11.10.1978 - 3 StR 105/78 S]).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    (1) Für eine Vereinigung in diesem Sinne konstitutiv ist das Bestehen eines Mindestmaßes an fester Organisation mit einer gegenseitigen Verpflichtung der Mitglieder (BGHSt 31, 202, 205; BGH NStZ 1982, 68).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Die These der Revisionen einiger Angeklagten, der Angeklagte X. sei von den übrigen Angeklagten, namentlich seinen Söhnen und seiner damaligen Lebensgefährtin, lediglich aus persönlicher (familiärer) Verbundenheit unterstützt worden, so dass deshalb keine Vereinigung vorgelegen habe (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 17. November 1981 - 3 StR 221/81 (S), NStZ 1982, 68 f.), findet in den Feststellungen keinen Rückhalt.
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Der Unterschied zur weiteren Form kriminellen Zusammenwirkens mehrerer, nämlich der Bande (vgl. § 244 Abs. 1 Nr. 3, § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1981) liegt darin, daß bei dieser mindestens zwei Mitglieder (BGHSt 23, 239) ein kriminelles Gemeinschaftsinteresse verfolgen müssen, wobei zwar ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl gefordert wird, jedoch eine lose Zusammenfügung ohne besondere Organisationform ausreicht (BGH NStZ 1982, 68; BGH bei Holtz MDR 1977, 282).

    Demgegenüber verlangt die kriminelle Vereinigung ein gewisses Mindestmaß an fester Organisation; verbindet drei Täter nur der Wille, vorübergehend gemeinsam Straftaten wie Diebstähle, Betrügereien oder Urkundenfälschungen zu begehen, so reicht auch der Umstand, daß einer der Anführer ist, der die größere Übersicht hat und dem daher im wesentlichen die Planung als Aufgabe zufällt, nicht aus, um eine solche feste Organisation annehmen zu können (BGH NStZ 1982, 68; BGH bei Holtz MDR 1977, 282).

  • OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01

    Sieben Jahre Haft für al Motassadeq

    Ein bloßes Zusammenarbeiten mehrerer Personen Hand in Hand und in engem persönlichen Kontakt, jedoch ohne Führungsund Organisationsstrukturen und ohne verbindliche Gemeinschaftsregeln, erfüllt die wegen der Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitung strafbarer Handlungen an die Annahme einer terroristischen Vereinigung zu stellenden Anforderungen nicht (BGH NStZ 1982, 68).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2005 - VI 13/03
    - eine gemeinsame politische oder sonstige ideologische Grundhaltung der Gruppenmitglieder (vgl. BGH NStZ 1982, 68),.

    Dabei ist zunächst von Bedeutung, dass sämtliche Gruppenmitglieder durch ihre gemeinsame politische bzw. religiöse Einstellung miteinander verbunden waren, indem sie auf der Grundlage eines militanten Islamismüs für die "Sache der Palästinenser" - also der Volksgruppe, der sie selbst angehören - eintreten wollten und dabei die von der Al Tawhid propagierte Jihad-Ideologie teilten (vgl. BGH NStZ 1982, 68).

  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Die Vereinigungsstruktur der DTM war durch eine straffe Organisation (vgl. zu den Mindestanforderungen BGH NStZ 1982, 68) bei koordiniertem Vorgehen mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgaben Verteilung gekennzeichnet/Dabei wurde die Führungsperson Manavbasi von den übrigen Mitgliedern zum Emir bestimmt.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5000
BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81 (https://dejure.org/1981,5000)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1981 - 5 StR 475/81 (https://dejure.org/1981,5000)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 (https://dejure.org/1981,5000)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverordnung bei Vorliegen einer negativen Gefährlichkeitsprognose nach Verbüßung einer Haftstrafe

Papierfundstellen

  • StV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81
    Damit hat der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens (BGH NJW 1972, 834, 835) nicht überschritten.
  • BGH, 16.12.1980 - 5 StR 666/80

    Unmögliche Überprüfung einer Anordnung zur Unterbringung in der

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81
    Im Rahmen dieser Ermessensausübung darf der Tatrichter auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 -).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Zwar kann der Tatrichter insoweit auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters unter Umständen eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81, StV 1982, 114; BGH, Beschluss vom 3. April 1984 - 5 StR 148/84, NStZ 1984, 309).
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose -

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung werden auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen zu berücksichtigen sein (BGH Urt. v. 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456/457).".
  • BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach einem Sexualdelikt - Zulässigkeit von

    Für diese Ermessensentscheidung wird der vollständigkeitshalber auf BGH in NJW 1976, 300, 301 hingewiesen; Erwägungen zu den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sind im Rahmen des § 66 Abs. 2 StGB auch nicht unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456, 457).".
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

    Anders kann es sein, wenn schon nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung die Gewißheit besteht, daß der Verurteilte nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht mehr gefährlich sein wird (BGH, Urt. vom 27.10.1981 - 5 StR 475/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1981 - 1 StR 622/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4724
BGH, 27.10.1981 - 1 StR 622/81 (https://dejure.org/1981,4724)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1981 - 1 StR 622/81 (https://dejure.org/1981,4724)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 (https://dejure.org/1981,4724)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besondere Bestrafung der Versuchshandlungen bei Tatvollendung im Falle einheitlicher Handlung - Verwandtschaft von Raub und räuberischer Erpressung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 622/81
    Im Falle einer einheitlichen Handlung sind diejenigen Betätigungen, die lediglich Versuchshandlungen sind, in der Regel nicht besonders zu bestrafen, wenn der Täter zur Vollendung geschritten ist (vgl. BGHSt 10, 230, 232).
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 622/81
    Sie richten sich gegen dieselben Rechtsgüter und die Mittel der Einwirkung auf den fremden Willen sind dieselben; nur durch das Ziel und den Erfolg dieser Einwirkung unterscheiden sich die Tatbestände, so daß für eine zusätzliche Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung neben dem Schuldspruch wegen vollendeten Raubes, jedenfalls hier, wo es um eine Sache ging, kein Raum war (vgl. Lackner, StGB, 14. Aufl., § 255 Anm. 2 b; s.a. BGH NJW 1967, 60, 61).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 622/81
    Die Vorschrift enthält kein umfassendes Doppelverwertungsverbot; ihr Anwendungsbereich ist vielmehr auf die dort ausdrücklich geregelten Fälle der Doppelverwertung eines gesetzlichen Milderungsgrundes nach § 49 StGB beschränkt (BGHSt 27, 298, 299) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77].
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83

    Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung

    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 13.02.1985 - 2 StR 35/85

    Unterlassene Würdigung aller Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne

    Haben strafmildernde Gesichtspunkte zu einer Verringerung des Regelstrafrahmens geführt, so sind sie - unter Beachtung dieses Umstandes - auch bei der weiteren Strafzumessung zu erwägen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 und 1 StR 564/81; BGH, Urteil vom 18. November 1983 - 2 StR 549/83 -).
  • BGH, 04.08.1982 - 2 StR 393/82

    Strafzumessung - Minderschwerer Fall - Milderungsgründe - Doppelverwertung -

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß es nicht angängig sei, allgemein zugunsten des Angeklagten sprechenden Milderungsgründe bei der eigentlichen Strafzumessung nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil sie bereits bei der Findung des Ausnahmestrafrahmens verwertet wurden (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 und 1 StR 564/81 sowie vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 467/82

    Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung mit den unter Beweis gestellten

    § 50 StGB enthält kein umfassendes Doppelverwertungsverbot; er gilt vielmehr nur für die dort ausdrücklich geregelten Fälle der Milderungsgründe nach § 49 StGB und untersagt innerhalb dieses Anwendungsbereichs lediglich eine nochmalige Herabsetzung des Strafrahmens (BGHSt 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 564/81, 1 StR 622/81 - und 12. November 1982 - 2 StR 684/82 -).
  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 212/84

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit einem Verstoß gegen

    Denn § 50 StGB enthält kein umfassendes Doppelverwertungsverbot, gilt vielmehr nur für die dort geregelten Fälle (BGHSt 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 -).
  • BGH, 06.08.1982 - 2 StR 398/82

    Bedeutung des objektiven Unrechtsgehalts der Tat für die Strafzumessung - Erneute

    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß allgemein zu Gunsten eines Angeklagter sprechende Milderungsgründe bei der Strafzumessung im engeren Sinne nicht allein deshalb unberücksichtigt bleiben dürfen, weil sie bereits bei der Findung des Ausnahmestrafrahmens verwertet wurden (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschl. vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 und 1 StR 564/81 - sowie vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4437
BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81 (https://dejure.org/1981,4437)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1981 - 2 StR 626/81 (https://dejure.org/1981,4437)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1981 - 2 StR 626/81 (https://dejure.org/1981,4437)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung eines gemilderten Strafrahmens durch den Tatrichter

Papierfundstellen

  • StV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79

    Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen

    Auszug aus BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81
    Es genügt nicht, im Urteil lediglich auszuführen, mildernd sei berücksichtigt worden, daß es bei einem Versuch geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 536/80

    Verhängung einer Einzelstrafe bei Tateinheit - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81
    Es genügt nicht, im Urteil lediglich auszuführen, mildernd sei berücksichtigt worden, daß es bei einem Versuch geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
  • BGH, 08.10.1980 - 2 StR 114/80

    Erörterung von strafmildernden Umständen beim versuchten Diebstahl

    Auszug aus BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81
    Ergänzend wird bemerkt, daß sich bei Anwendung des gemilderten Strafrahmens die Mindeststrafe auch unter Berücksichtigung des § 48 StGB von sechs Monaten auf einen Monat ermäßigt (BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 StR 114/80 -).
  • BGH, 18.05.1994 - 4 StR 154/94

    Revision - Strafrahmenmilderung - Strafausspruch

    Im Falle II 6 läßt das Urteil bei der Strafrahmenwahl (UA 33/34) rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StV 1982, 114) nicht erkennen, daß beim Diebstahlsversuch über die gewährte Milderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB hinaus eine weitere Strafrahmenverschiebung nach unten (§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB) möglich ist (vgl. BGHSt 26, 53, 54) [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74].
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 138/92

    Überprüfung des Vorliegens eines "minder schweren Falls" durch den Tatrichter -

    Die Urteilsgründe müssen dann aber deutlich machen, ob das Gericht von den Milderungsmöglichkeiten, hier also nach § 21 StGB bzw. § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB, Gebrauch gemacht hat (st. Rspr. vgl. u.a. BGH StV 1982, 114; BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3).
  • BGH, 28.02.1986 - 2 StR 58/86

    Bemessung der Strafe für die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Trotz des Rückfalls ist vielmehr § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzuwenden (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78; Beschluß vom 5. September 1984 - 3 StR 364/84; Beschluß vom 29. August 1978 - 2 StR 460/78; BGH StV 1982, 114; 1982, 468; 1983, 327; BGH MDR 1978, 986; BGH GA 79, 425), so daß das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe im vorliegenden Falle nicht sechs Monate, sondern nur einen Monat beträgt.
  • BGH, 23.03.1983 - 2 StR 59/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs

    Das ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 2 StR 626/81, vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 607/81 - und 23. März 1981 - 3 StR 89/81).
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