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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80   

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https://dejure.org/1982,348
BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80 (https://dejure.org/1982,348)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1982 - 2 StR 751/80 (https://dejure.org/1982,348)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1982 - 2 StR 751/80 (https://dejure.org/1982,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 79 Abs. 3; StPO (1975) § 345 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses - Begründungsfrist - Rechtsmittelbegründung

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 335
  • NJW 1982, 1110
  • MDR 1982, 423
  • StV 1982, 213
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 13.06.1967 - 2 Ss 212/67
    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. November 1971 (BayObLGSt 1971, 189 ff) und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juni 1967 (MDR 1967, 857) gehindert, in denen die Auffassung vertreten wird, bei verspäteter Revisionseinlegung und beantragter Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beginne die Revisionsbegründungsfrist auch dann erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses, wenn das gegen einen Abwesenden ergangene Urteil nach § 341 Abs. 2 StPO zugestellt worden war.
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Fristen müssen sofort, eindeutig und klar erkennbar sein (vgl. BVerfGE 4, 31, 37).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Ebensowenig wie ein vergangenes tatsächliches Ereignis rückwirkend ungeschehen gemacht werden kann (vgl. BGHSt 18, 34 ff), kann eine Obliegenheit für die Vergangenheit begründet werden.
  • BayObLG, 04.11.1971 - RReg. 7 St 215/71
    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. November 1971 (BayObLGSt 1971, 189 ff) und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juni 1967 (MDR 1967, 857) gehindert, in denen die Auffassung vertreten wird, bei verspäteter Revisionseinlegung und beantragter Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beginne die Revisionsbegründungsfrist auch dann erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses, wenn das gegen einen Abwesenden ergangene Urteil nach § 341 Abs. 2 StPO zugestellt worden war.
  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Sie würde dem Rechtsmittelführer oft eine umfangreiche und schwierige Tätigkeit abverlangen, die sich möglicherweise später - bei Versagung der Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Versäumung der Einlegungsfrist - als überflüssig erweisen würde (vgl. BVerwG NJW 1971, 294, 295).
  • RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42

    Wird der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision in

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Sie entspricht der ständigen Rechtspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die sich im Anschluß an die Entscheidung in RGSt 76, 280 ff entwickelt hat.
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    § 206 a StPO findet nach § 46 Abs. 1 OWiG im gerichtlichen Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und damit auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung (vgl. BGHSt 23, 365, 367; 24, 208; BayObLG NStZ 1988, 227, 229; Göhler OWiG 12. Aufl. vor § 67 Rdn. 17, 18, § 68 Rdn. 21), so daß die Nämlichkeit der Rechtsfrage nicht zweifelhaft ist (vgl. BGHSt 30, 335, 337).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Nach diesen Entscheidungen ist aber maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn die Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist (ebenso BGHSt 30, 335, 338 zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO; BGH BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3 zur Begründung der Revision; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84 zur Begründung der Revision; BSG SozR 2. Folge 1500 § 67 SGG Nr. 13 und § 164 SGG Nr. 9 zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81   

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https://dejure.org/1981,1412
BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81 (https://dejure.org/1981,1412)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 2 ARs 232/81 (https://dejure.org/1981,1412)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 2 ARs 232/81 (https://dejure.org/1981,1412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts - Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils - Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1712 (Ls.)
  • MDR 1982, 424
  • NStZ 1982, 214
  • StV 1982, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1965 - 2 ARs 368/64

    Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 JGG auf Fälle hypothetischer

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
    Das rechtfertigt es, § 120 GVG entsprechend auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. BGHSt 20, 157, 158).
  • BGH, 25.04.1974 - 2 ARs 105/74

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen Wiederaufnahme des

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 25. April 1974 (2 ARs 105/74) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
  • LG Berlin, 15.12.1980 - 510-17/80

    Marinus van der Lubbe

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
    Das Landgericht hat den Antrag für zulässig erachtet und durch Beschluß vom 15. Dezember 1980 (Strafverteidiger 1981, 140) "das durch den Beschluß des Landgerichts Berlin vom 21. April 1967 bereits abgeänderte Urteil des vierten Strafsenats des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 unter Freisprechung des Marinus van der L. aufgehoben".
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Der Bundesgerichtshof hat im Falle einer gerichtlich beschlossenen Schuldspruchänderung nach dem Berliner Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiet des Strafrechts vom 5. Januar 1951 - NS-StrWG - (VOBl. für Berlin I, S. 31) entschieden, dass ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren für die Abschnitte des Urteils, die durch die Urteilsänderung aufgrund des Wiedergutmachungsgesetzes entfallen seien, nicht mehr zulässig sei; denn Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens sei das Urteil in der Fassung, die es durch die Schuldspruchänderung nach dem Wiedergutmachungsgesetz erhalten habe (vgl. BGHSt 31, 365 ; BGH, NStZ 1982, S. 214; KG, NStZ 1981, S. 273 mit insoweit zustimmender Anm. Rieß; so auch Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. 1997, Vor § 359 Rn. 147; Päuser, Die Rehabilitierung von Deserteuren der Deutschen Wehrmacht unter historischen, juristischen und politischen Gesichtspunkten mit Kommentierung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile [NS-AufhG vom 28.05.1998], Dissertation München 2000, S. 65; s. hierzu auch Eschelbach, in: KMR, Stand Januar 2003, § 359 Rn. 110).
  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Marinus van der Lubbe

    Der Senat stimmt in dieser Frage dem Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1981 (NStZ 1982, 214) zu, in dem dieser an einer abweichenden früheren Auffassung (Beschluß vom 25. April 1974 - 2 ARs 105/74) nicht mehr festgehalten hat.

    Denn Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens ist das Reichsgerichtsurteil in der Fassung, die es durch die Schuldspruchänderung nach dem Wiedergutmachungsgesetz erhalten hat (BGH NStZ 1982, 214; KG NStZ 1981, 273).

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16

    Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil

    Dies gilt umso mehr, als ein Antrag, der nicht nur wegen eines Formmangels im Sinne von § 366 Abs. 2 StPO verworfen wird, das Wiederaufnahmevorbringen verbraucht und nicht wiederholt werden kann (BGH, NStZ 1982, 214; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 372, Rn. 9 m. w. N.; Schmidt, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 366, Rn. 17 m. w. N.; Frister, in: SK-StPO, 4. Auflage 2014, § 368, Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1982 - 1 StR 815/81   

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https://dejure.org/1982,1861
BGH, 09.02.1982 - 1 StR 815/81 (https://dejure.org/1982,1861)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 StR 815/81 (https://dejure.org/1982,1861)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 StR 815/81 (https://dejure.org/1982,1861)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Prozessvollmacht

Papierfundstellen

  • StV 1982, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus BGH, 09.02.1982 - 1 StR 815/81
    Seine Befugnisse aus der Bestellung zum Pflichtverteidiger konnte er nicht durch Erteilung einer Untervollmacht übertragen (Dünnebier LR, StPO 23. Aufl. § 142 Rdn. 10; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 142 Rdn. 6; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81).".
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Zwar kann der bestellte Verteidiger seine Befugnisse grundsätzlich nicht auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen (BGH StV 1981, 393; 1982, 213; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; KK StPO 2. Aufl. § 142 Rdn. 10; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. 142 Rdn. 15).
  • BGH, 23.03.1993 - 3 StR 106/93

    Übertragung der Befugnisse eines Pflichtverteidigers durch Untervollmacht auf

    Der Pflichtverteidiger kann seine Befugnisse nicht wirksam durch Untervollmacht übertragen (BGH StV 1981, 393; 1982, 213; Laufhütte in KK-StPO 2. Aufl. § 142 Rdn. 10, Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 142 Rdn. 15).
  • BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision

    Die Revision ist nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO begründet worden und daher unzulässig, weil die Revisionsbegründungsschrift nicht vom Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. L., oder dessen amtlich bestelltem Vertreter unterzeichnet worden ist, sondern in seiner Vertretung durch Rechtsanwältin M.-N., auf die der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam durch Untervollmacht übertragen konnte (BGH StV 1981, 393; 1982, 213; KK Laufhütte 2. Aufl. StPO § 142 Rdn. 10; Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. StPO § 142 Rdn. 15).
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