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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4350
BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82 (https://dejure.org/1982,4350)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1982 - 1 StR 176/82 (https://dejure.org/1982,4350)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - 1 StR 176/82 (https://dejure.org/1982,4350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters - Mögliche Konsequenzen aus disziplinarrechtlichen Maßnahmen als Anlaß einer Strafmilderung - Einfache Milderungsgründe bei Gesamtbetrachtung Rechtfertigung zur Strafaussetzung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 419
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Diese Umstände müssen von besonderem Gewicht sein und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (vgl. BGH NJW 1976, 1413; BGH NJW 1977, 639).

    In Zweifelsfällen ist die Wertung des Tatrichters zu respektieren (BGH, Urteile vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müßte und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGHSt 24, 40, 46; 24, 64, 66) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70].
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müßte und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGHSt 24, 40, 46; 24, 64, 66) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70].
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Diese Umstände müssen von besonderem Gewicht sein und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (vgl. BGH NJW 1976, 1413; BGH NJW 1977, 639).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    In Zweifelsfällen ist die Wertung des Tatrichters zu respektieren (BGH, Urteile vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Im Rahmen dieser Gesamtbewertung können Umstände, die für sich betrachtet nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht gewinnen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinn von § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 und vom 19. November 1981 - 4 StR 566/81).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte D. eines versuchten Verbrechens des nichtgenehmigten Abschlusses eines Vertrags über das Überlassen von Kriegswaffen schuldig ist, ferner im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (Urteil vom 2. Juli 1981 - 1 StR 195/81).
  • BGH, 19.11.1981 - 4 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände der Tat, die eine

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Im Rahmen dieser Gesamtbewertung können Umstände, die für sich betrachtet nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht gewinnen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinn von § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 und vom 19. November 1981 - 4 StR 566/81).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
    Die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1981, 342; BGH, Beschl. vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - bei Holtz MDR 1979, 634, jeweils mit weiteren Nachweisen) gebietet dem Tatrichter, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen bei der Straffestsetzung in Erwägung zu ziehen; sie verbietet ihm jedoch nicht, nach pflichtgemäßem Ermessen auch nur mögliche Konsequenzen zum Anlaß einer Strafmilderung zu nehmen, wenn sie durch die Bestrafung ausgelöst werden können und die Sanktion sodann empfindlicher machen.
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    In der neuen Verhandlung und Entscheidung kann auch beachtet werden, daß bei der Strafzumessung gegebenenfalls in Betracht kommende, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen für den Angeklagten Schosser in Erwägung zu ziehen sind (BGHSt 35, 148 ff.; BGH, Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - Leitsatz in StV 1982, 419; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; s. a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 24; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 324; restriktiv Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 83 III 2 b, S. 891).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung

    Die festgestellten Umstände hätten dem Landgericht Anlaß zu näherer Erörterung geben müssen, ob die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in dieser Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheint (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370 [371 f.]; BGH NStZ 1981, 61 [62] und 1982, 285 [286]; BGH Urteile vom 03.06.1982 - 1 StR 176/82 und vom 17.08.1982 - 1 StR 402/82).
  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

    Das Revisionsgericht hat seine Prüfung darauf zu beschränken, ob die vom Tatrichter angeführten Gründe unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch als vertretbar angesehen werden können (BGH, Urteil vom 3.6.1982 - 1 StR 176/82).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87

    Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84

    Strafbarkeit wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tatmehrheit mit

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafbemessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; BGH GA 1976, 303, 304; Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82).
  • BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82

    Zulässigkeit einer Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen

    Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen; es müssen Milderungsgründe vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und dem Fall zu Gunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken; bei dieser Gesamtwertung ist dem tatrichterlichen Ermessen ein weites Feld überlassen (BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 - und vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86

    Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit bei zielgerichtetem Vorgehen -

    Die Strafzumessungsgründe des Urteils müssen erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dieser Folgen bewußt gewesen ist und sie bedacht hat (ständige Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85 = Strafverteidiger 1985, 454; Beschl. v. 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 = Strafverteidiger 1982, 419).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1982 - 3 StR 107/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9487
BGH, 01.07.1982 - 3 StR 107/82 (https://dejure.org/1982,9487)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1982 - 3 StR 107/82 (https://dejure.org/1982,9487)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1982 - 3 StR 107/82 (https://dejure.org/1982,9487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils wegen Fehlens der Bestimmung des Maßstrabs der Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1982 - 3 StR 56/82

    Untersuchungshaft - Anrechnung - Strafe im Ausland - Anrechnung erlittener

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 107/82
    Zur Nachholung dieser Entscheidung, die der Tatrichter nach seinem Ermessen zu treffen hat, ist die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschl. v. 5. März 1982 - 3 StR 56/82 - m. Nachw.).
  • BGH, 06.08.1982 - 3 StR 234/82

    Nichtgebrauch des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehungen bei der

    Da der Tatrichter den Anrechnungsmaßstab nach seinem Ermessen zu bestimmen hat, muß die Sache zur Nachholung dieser Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82 - und 1. Juli 1982 - 3 StR 107/82).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 819/82

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsstrafe

    Das ist in neuer Verhandlung nachzuholen (BGH NStZ 1982, 326; Strafverteidiger 1982, 419 und 468).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4850
BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82 (https://dejure.org/1982,4850)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1982 - 4 StR 331/82 (https://dejure.org/1982,4850)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 (https://dejure.org/1982,4850)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der gerichtlichen Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund der Herkunft aus einem vom Alkohol geprägten Milieu - Bedeutung der Art der Lebensführung für die Bemessung der Strafe eines Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1982, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Die Ausführungen, mit denen es dies begründet (UA 18), sind allerdings mißverständlich (vgl. BGHSt 21, 27 ff).
  • BGH, 12.05.1978 - 4 StR 234/78

    Strafausspruch bei einer Verurteilung einer Mutter wegen Kindestötung -

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles, insbesondere des der Tat vorangegangenen erheblichen Alkoholkonsums der Angeklagten und der anderen Tatbeteiligten einschließlich des Tatopfers wäre vielmehr eine eingehende Abwägung aller für die Frage der Strafaussetzung in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 4 StR 511/80 - und Beschluß vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles, insbesondere des der Tat vorangegangenen erheblichen Alkoholkonsums der Angeklagten und der anderen Tatbeteiligten einschließlich des Tatopfers wäre vielmehr eine eingehende Abwägung aller für die Frage der Strafaussetzung in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - 4 StR 511/80 - und Beschluß vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80

    Strafverschärfung auf bloßen Verdacht hin - Berücksichtigung allgemeiner

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82
    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes

    Ein solcher Umstand kann für die Strafzumessung nur insoweit Bedeutung haben, als er in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 125, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH StrVert 1981, 178; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 - m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1982 - 2 StR 188/82   

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https://dejure.org/1982,12005
BGH, 09.06.1982 - 2 StR 188/82 (https://dejure.org/1982,12005)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1982 - 2 StR 188/82 (https://dejure.org/1982,12005)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 2 StR 188/82 (https://dejure.org/1982,12005)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 09.06.1982 - 2 StR 188/82
    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf jedoch nicht strafschärfend berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80 - Rechtsprechungsnachweise in NStZ 1981, 131, 133).
  • BGH, 01.10.1982 - 2 StR 218/82

    Änderung des Schuldspruchs und Strafausspruchs

    Das ist rechtsfehlerhaft; denn das Fehlen von Umständen, die - wenn sie vorlägen - strafmildernde Bedeutung hätten, darf nicht straferschwerend berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluß vom 9. Juni 1982 - 2 StR 188/82 - weitere Rechtsprechungsnachweise in NStZ 1981, 131, 133).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82   

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https://dejure.org/1982,6957
BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82 (https://dejure.org/1982,6957)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1982 - 4 StR 325/82 (https://dejure.org/1982,6957)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 4 StR 325/82 (https://dejure.org/1982,6957)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - Besondere Umstände für die Rechtfertigung einer Strafaussetzung zur Bewährung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 105/82).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 105/82).
  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81

    Anforderungen an Maß der Würdigung des Sachverhalts im Urteil - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
    Die Begründung, daß keine Umstände vorlägen, die der Tat Ausnahmecharakter verleihen und dem Fall zugunsten des Angeklagten den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (UA 20), entspricht zwar der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; an ihr hat er jedoch nicht mehr festgehalten, vielmehr die Möglichkeit der Strafaussetzung weniger eingeschränkt (BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/81).
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 105/82).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 105/82

    Anforderungen an den Rechtsbegriff der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs.

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 105/82).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit

    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr nach der übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH, Beschl. v. 24. Juni 1982 - 4 StR 325/82 - m.w.N.).
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