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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1474
BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82 (https://dejure.org/1982,1474)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1982 - 1 StR 249/82 (https://dejure.org/1982,1474)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1982 - 1 StR 249/82 (https://dejure.org/1982,1474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe - Urteilsabsetzung - Fristüberschreitung - Krankheit - Berichterstatter - Rechtfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 4, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 519
  • StV 1982, 55
  • StV 1982, 558
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 265/82

    Beschränkung der Strafverfolgung einer ausgelieferten Person auf die Straftaten,

    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß versuchter Raub in Betracht kommt, wenn es dem Täter allein auf den Inhalt eines Behältnisses ankommt, das Behältnis das Gewünschte aber nicht enthält (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - 2 StR 732/67, bei Dallinger MDR 1968, 372; Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75, bei Dallinger MDR 1975, 543; Urt. vom 29. Juli 1982 - 4 StR 265/82).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 54/75

    Beurteilung der Zueignunsabsicht, sofern das weggenommene Behältnis leer ist

    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß versuchter Raub in Betracht kommt, wenn es dem Täter allein auf den Inhalt eines Behältnisses ankommt, das Behältnis das Gewünschte aber nicht enthält (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - 2 StR 732/67, bei Dallinger MDR 1968, 372; Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75, bei Dallinger MDR 1975, 543; Urt. vom 29. Juli 1982 - 4 StR 265/82).
  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 732/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten Raubes

    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß versuchter Raub in Betracht kommt, wenn es dem Täter allein auf den Inhalt eines Behältnisses ankommt, das Behältnis das Gewünschte aber nicht enthält (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1968 - 2 StR 732/67, bei Dallinger MDR 1968, 372; Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 54/75, bei Dallinger MDR 1975, 543; Urt. vom 29. Juli 1982 - 4 StR 265/82).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Das individuelle Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen stehen in ihren Auswirkungen der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung eines Richters, für die die Anwendung des § 275 Abs. 1 S. 4 StPO in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, S. 519; Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 29. Juni 1977 - 4 Ss 57/77, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

    Die von der Rechtsbeschwerde und der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Rechtsprechung, nach der nach im Einzelfall zulässiger Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist das Urteil nach Wegfall des Hindernisses bzw. Wiederantritt des Dienstes schnellstmöglich gefertigt und zu den Akten gebracht werden muss (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, S. 519 und Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 5; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10

    Urteilsabsetzungsfrist (Überschreiten; hinreichende Rechtfertigung;

    Im Übrigen hätten auch andere Dienstgeschäfte des Berichterstatters, etwa auch die Teilnahme an einer Hauptverhandlung, zur rechtzeitigen Abfassung des Urteils zurücktreten müssen (vgl. BGH NStZ 1982, 519).
  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Das individuelle Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen stehen in ihren Auswirkungen der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung eines Richters, für die die Anwendung des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, gleich (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 29. Juni 1977 - 4 Ss 57/77, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

    Die von der Revision vertretene Auffassung, nach der nach im Einzelfall zulässiger Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist das Urteil nach Wegfall des Hindernisses bzw. Wiederantritt des Dienstes schnellstmöglich gefertigt und zu den Akten gebracht werden muss (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 5; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

  • BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19

    Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens

    Eine solche aufschiebbare Dienstpflicht war die Vorbereitung der am 13. Juni 2018 beginnenden Hauptverhandlung in einem weiteren Kartellbußgeldverfahren (vgl. hierzu allgemein BGH, StV 2011, 211; Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; KG, wistra 2016, 511, 512; SSW-StPO/Güntge, 3. Aufl., § 275 Rn. 10 aE).
  • OLG Celle, 20.02.2024 - 2 ORs 1/24

    Urteilsabsetzungsfrist, Wegfall des rechtfertigenden Umstandes, zu lange

    Nach Wegfall des eine Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist gemäß § 275 Abs. 1 S. 4 StPO rechtfertigenden Umstandes muss das Urteil mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten gebracht werden (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514 ).

    Nach Wegfall des Hindernisses muss das Urteil mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten gebracht werden (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514 ).

  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13

    Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und

    Auf die Frage, ob nach Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist in der Zeit bis zum 4. Juni 2013 gegen die Pflicht, das Urteil nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung fertigzustellen (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519, und vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 4), verstoßen worden ist, kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 21.04.2015 - 1 StR 555/14

    Absetzungfrist des Urteils (keine Anwendung auf Urteilskopien); Anhörungsrüge

    Soweit sich die Revision für ihre Rechtsauffassung auf den Beschluss des Senats vom 7. September 1982 (1 StR 249/82, NStZ 1982, 519) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2007 (NStZ-RR 2008, 117) beruft, geht dies fehl.
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Das Urteil ist daher nach Wegfall des Hindernisses mit größtmöglicher Beschleunigung fertigzustellen (vgl. BGH NStZ 1982, 519; BGH, StV 1995, 514), wobei freilich überstrenge Anforderungen zu vermeiden sind (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - Az.: 1 StR 701/75, NJW 1976, 431; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - Az.: 4 StR 436/91, juris).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17

    Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines

    Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG …
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95

    Erkrankung des Berichterstatters - Urteilsabsetzung - Verspätung - Urteil -

    Im Hinblick darauf, daß die regelmäßige Frist am 25. Januar 1995 nach Dienstantritt der Berichterstatterin bereits verstrichen war, war das Urteil nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung fertigzustellen (vgl. BGH NStZ 1982, 519).
  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO)

  • KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16

    Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung des einzigen Berufsrichters

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 5 Ss OWi 214/96
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2164
BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81 (https://dejure.org/1981,2164)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1981 - 4 StR 538/81 (https://dejure.org/1981,2164)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81 (https://dejure.org/1981,2164)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an die Begründung für das Ablehnen eines Beweisantrages - Voraussetzungen für die Vollendung der Wegnahme zur Abgrenzung versuchter Raub und räuberischer Diebstahl

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1982, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Vollendet ist die Wegnahme erst, wenn es dem Täter gelungen ist, eigenen - wenn auch nicht unbedingt gesicherten (vgl. BGHSt 23, 254, 255) - Gewahrsam an dem zu entwenden beabsichtigten Gegenstand zu begründen.

    Bei unauffälligen, leicht zu transportierenden und zu verbergenden Sachen, wie Schmuck, Papiere und dergleichen, läßt die Verkehrsauffassung für eine Vollendung der Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen, jedenfalls aber ein Einstecken in die Kleidung oder in eine mitgebrachte Tasche (BGHSt 23, 254, 255; BGH NJW 1975, 1176, 1177).

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Ein Beweisantrag unterscheidet sich von der bloßen Beweisanregung dadurch, daß mit ihm bestimmte Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die mittels bestimmter und nach der Prozeßordnung zulässiger Beweismittel bewiesen werden sollen (BGHSt 6, 128, 129; BGH, Urteil vom 21. August 1975 - 4 StR 166/75 S. 4).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Die angezweifelte volle Schuldfähigkeit des Angeklagten mußte deshalb in der Hauptverhandlung aufgeklärt und entsprechenden Beweisanträgen nachgegangen werden (vgl. Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 200 zu § 244 StPO; auch BGHSt 6, 292, 295) [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54].
  • BGH, 18.11.1955 - 5 StR 420/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Dies ist vorliegend jedoch ausreichend, da der Senat den Antrag und die Gründe seiner Ablehnung den Urteilsgründen entnehmen kann, die er auf die Sachrüge ohnehin der sachlich-rechtlichen Nachprüfung unterziehen muß (BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 102 zu § 344 StPO mit w. Nachw.; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Die Frage nach dem Vorliegen eines zerebralen Anfallsleidens bereits zur Tatzeit und die Frage der Auswirkung von - wenn auch geringem - Alkoholgenuß im Falle eines solchen Leidens auf die Schuldfähigkeit eines Angeklagten ist eine Beweisfrage von besonderer Schwierigkeit, die ohne Zuziehung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde von der Strafkammer nur unter eingehender Darlegung dieser Sachkunde in den Urteilsgründen hätte beantwortet werden dürfen (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 4 StR 200/80).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Ob der Täter die Herrschaft über die Beute derart erlangt hat, daß er sie ohne Behinderung durch den früheren Gewahrsamsinhaber ausüben kann, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273 f).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Bei unauffälligen, leicht zu transportierenden und zu verbergenden Sachen, wie Schmuck, Papiere und dergleichen, läßt die Verkehrsauffassung für eine Vollendung der Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen, jedenfalls aber ein Einstecken in die Kleidung oder in eine mitgebrachte Tasche (BGHSt 23, 254, 255; BGH NJW 1975, 1176, 1177).
  • BGH, 21.08.1975 - 4 StR 166/75

    Zweck eines Beweisermittlungsantrags - Anforderungen an die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Ein Beweisantrag unterscheidet sich von der bloßen Beweisanregung dadurch, daß mit ihm bestimmte Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die mittels bestimmter und nach der Prozeßordnung zulässiger Beweismittel bewiesen werden sollen (BGHSt 6, 128, 129; BGH, Urteil vom 21. August 1975 - 4 StR 166/75 S. 4).
  • BGH, 20.05.1980 - 4 StR 200/80

    Voraussetzungen der zulässigen Ablehnung eines Antrags auf Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Die Frage nach dem Vorliegen eines zerebralen Anfallsleidens bereits zur Tatzeit und die Frage der Auswirkung von - wenn auch geringem - Alkoholgenuß im Falle eines solchen Leidens auf die Schuldfähigkeit eines Angeklagten ist eine Beweisfrage von besonderer Schwierigkeit, die ohne Zuziehung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde von der Strafkammer nur unter eingehender Darlegung dieser Sachkunde in den Urteilsgründen hätte beantwortet werden dürfen (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 4 StR 200/80).
  • BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81

    Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
    Dies ist vorliegend jedoch ausreichend, da der Senat den Antrag und die Gründe seiner Ablehnung den Urteilsgründen entnehmen kann, die er auf die Sachrüge ohnehin der sachlich-rechtlichen Nachprüfung unterziehen muß (BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 102 zu § 344 StPO mit w. Nachw.; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Bei anderen Sachen geringen Umfangs ist die Wegnahme in aller Regel jedenfalls dann vollzogen, wenn der Täter diese in seine Kleidung oder in eine mitgeführte Tasche steckt (vgl. BGHSt 16, 271, 274; BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81).

    Die Beute hat weder nach ihrem Umfang (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), noch nach ihrer Größe (vgl. BGH, BeschluB vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81) oder ihrem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1981, 435, 436) Besonderheiten aufgewiesen, die einen alsbaldigen ungehinderten Abtransport auch nur erschwert hätten.

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß eine Wegnahme leicht zu transportierender und zu verbergender Sachen wie Schmuck, Geld und dergleichen bereits beim Ergreifen und Festhalten der Sache vollendet sein kann (BGHSt 23, 254; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81;Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Freilich liegt kein Beweisantrag vor, wenn der Antragsteller nur Vermutungen äußert, von denen er hofft, daß Nachforschungen darüber zu seinen Gunsten sprechende Tatsachen ergeben (BGH LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 2 und 3 StPO; BGH Strafverteidiger 1982, 55 f); es fehlt dann an einer bestimmten Tatsachenbehauptung, wie sie Voraussetzung für die Annahme eines Beweisantrags ist.

    Ob es sich jeweils nur um die Äußerung einer Vermutung oder aber die bestimmte Behauptung von Tatsachen handelt, entscheidet sich nicht allein nach dem Wortlaut und damit der äußeren Form des Antrags, sondern nach seinem durch Auslegung unter Berücksichtigung aller insoweit wesentlichen Umstände zu ermittelnden Sinn (BGH Strafverteidiger 1982, 55 f mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03

    Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus

    Im Übrigen handelte es sich bei diesem Antrag nicht um einen Beweis-, sondern um einen Beweisermittlungsantrag, da mit ihm keine bestimmten Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden (vgl. z.B. BGH StV 1982, 55).
  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …
  • BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Ob es sich im konkreten Fall nur um die Äußerung einer Vermutung oder aber die bestimmte Behauptung von Tatsachen handelt, entscheidet sich nicht allein nach dem Wortlaut und damit der äußeren Form des Antrags, sondern nach seinem durch Auslegung unter Berücksichtigung aller insoweit wesentlichen Umstände zu ermittelnden Sinn (BGH StV 1982, 55 ; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6372
BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81 (https://dejure.org/1981,6372)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1981 - 3 StR 334/81 (https://dejure.org/1981,6372)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 334/81 (https://dejure.org/1981,6372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70

    Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
    Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung ist unzulässig (BGH MDR 1970, 778).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
  • BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
  • BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81

    Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar genügt, wenn - wie hier - gleichzeitig die Sachrüge erhoben ist, eine (stillschweigende) Bezugnahme auf die Urteilsgründe, wenn ein Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen abgelehnt worden ist (BGH StV 1982, 55 ).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07

    Unzulässige Revision (isolierte unzulässige Verfahrensrüge;

    Das Revisionsgericht ist zwar nicht gehindert bei Prüfung einer Verfahrensrüge den Urteilsinhalt ergänzend zu berücksichtigen, doch setzt dies die Erhebung der Sachrüge voraus (vgl. u. a. BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1982, 55).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83

    Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos -

    Eine solche Entscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH GA 64, 77; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Beschluß vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 334/81 und Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 492/81).
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