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   BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82   

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https://dejure.org/1982,121
BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 145
  • NJW 1983, 636
  • MDR 1983, 241
  • NStZ 1983, 124 (Ls.)
  • StV 1983, 108
  • JR 1983, 431
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).

    Auf die Frage, ob die Höhe des für verfallen erklärten Betrages richtig bemessen worden ist (vgl. BGHSt 28, 369), braucht danach nicht mehr eingegangen zu werden.

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn das Verbot sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (vgl. Krüger-Nieland in RGRK 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 150; Mayer-Maly in MünchKomm § 134 BGB Rdn. 8 ff; BGHZ 11, 59, 61/62).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    In der Regel führt allerdings der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, die auf diesem beruhende dingliche Rechtsübertragung bleibt dagegen wirksam (vgl. BGHSt 6, 377 ff; BGH NJW 1952, 60).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Ob ein Verbotsgesetz nur die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts oder auch die des Erfüllungsgeschäfts zur Folge hat, ist nach Sinn und Zweck der jeweiligen Verbotsnorm zu beurteilen (vgl. BGHZ 71, 358, 361 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Dilcher in Staudinger 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 6 und Krüger-Nieland a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 183/80, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Ob ein Verbotsgesetz nur die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts oder auch die des Erfüllungsgeschäfts zur Folge hat, ist nach Sinn und Zweck der jeweiligen Verbotsnorm zu beurteilen (vgl. BGHZ 71, 358, 361 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Dilcher in Staudinger 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 6 und Krüger-Nieland a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 183/80, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Handeltreiben ist danach der Oberbegriff aller Bestrebungen, die entfaltet werden, um den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).

    Diese erfasste damit neben der schuldrechtlichen Vereinbarung des Geschäfts auch die der - Zug um Zug vereinbarten - Erfüllung des verbotenen Rechtsgeschäfts dienende Übergabe der Betäubungsmittel und die Hingabe des 20-EuroScheins zur vermeintlichen Kaufpreiszahlung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 147; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2017, § 134 Rn. 222 mwN).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung folgende Umschreibung des Handeltreibens zugrunde gelegt: "Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Der Gesetzgeber misst dem erweiterten Verfall in erster Linie eine vermögensordnende Aufgabe zu: Das Bürgerliche Recht kann deliktische Vermögensveränderungen nur zum Teil unterbinden, indem es verbotenen Rechtsgeschäften - etwa im Bereich des illegalen Betäubungsmittelhandels - die zivilrechtliche Wirksamkeit versagt (§ 134 BGB, vgl. BGHSt 31, 145 ff.; Mayer-Maly/Armbrüster, in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 10; Sack, in: Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 223, jeweils m.w.N.).

    Denn wegen des strafrechtlichen Verbots des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist gemäß § 134 BGB neben dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft zugleich die Übereignung sowohl der Drogen als auch des für sie als Kaufpreis gezahlten Geldes zivilrechtlich unwirksam (vgl. BGH, NJW 1983, S. 636; Mayer-Maly/Armbrüster, in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 10; Sack, in: Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 223, jeweils m.w.N.).

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