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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2524
BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82 (https://dejure.org/1983,2524)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1983 - 5 StR 782/82 (https://dejure.org/1983,2524)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 StR 782/82 (https://dejure.org/1983,2524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Unschuld des Angeklagten als Pflicht des Schwurgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 228
  • StV 1983, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82
    Im Einzelfall kann es angezeigt sein, ungeachtet der Ausführungen in BHSt 30, 131 = NStZ 1981, 361 dem Verteidiger Einsicht in alle tatbezogenen Spurenakten zu gewähren.

    Es wird sich empfehlen, ungeachtet der Ausführungen in BGHSt 30, 131 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81] dem Verteidiger vor der neuen Hauptverhandlung Einsicht in alle tatbezogenen Spurenakten zu gewähren.

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Auf die hiergegen vom Beschwerdeführer eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.01.1983, Az. 5 StR 782/82, das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Stade verwiesen.

    Dies bereits deshalb nicht, da das Urteil nebst den getroffenen Feststellungen im anschließenden Revisionsverfahren durch den Beschluss des Bundegerichtshofs vom 25.01.1983, Az. 5 StR 782/82, aufgehoben worden ist.

  • OLG Rostock, 07.07.2015 - 20 VAs 2/15

    Steuerstrafverfahren: Erstreckung des Akteneinsichtsrechts auf

    Dazu gehören auch etwaige Spurenakten (vgl. zum Begriff Wieczorek, Kriminalistik 1984, 598), soweit sie auch nur möglicherweise ("bei großzügigster Auslegung" BGH NStZ 1983, 228) irgendeinen Bezug zu der zu untersuchenden Tat oder zum möglichen Täter haben (vgl. Schmitt a.a.O. § 147 Rdz. 18 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    Soweit in der Beweiswürdigung bei den Taten der Angeklagten Li. und K. ausgeführt wird, die Angeklagten hätten "keine Tatsachen unter Beweis gestellt, die geeignet waren, eine Durchfuhr im Rechtssinne darzulegen", sollte damit nicht, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1983, 186), den Angeklagten die Beweislast für ihre Unschuld übertragen werden.
  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Die Schwere der Tat beurteilt sich unter Berücksichtigung der eigenen Verteidigungsfähigkeit des Beschuldigten hauptsächlich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (vgl. BGHSt 6, 199, 201 = NJW 1954, 1415; KG StV 1982, 412; 1983, 186; OLG Frankfurt StV 1983, 497; 1984, 370; OLG Hamburg StV 1984, 370 = NStZ 1984, 281 = MDR 1984, 689 = AnwBl 1984, 509; OLG Stuttgart StV 1981, 611 = KStZ 1981, 490 = AnwBl 1982, 33 ... = Justiz 1981, 446; OLG Koblenz vistra 1983, 122; SenE NJW 1972 1432; KK-Laufhütte, StPO, Rdn. 21 zu § 140; Kleinknecht/Meyer, StPO, 37. Aufl., Rdn. 17 zu § 140).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.01.2011 - 7 Qs 96/10

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren

    Bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, welche Akten nach Anklageerhebung nachzureichen sind, ist im Interesse der Verteidigung eine großzügige Handhabung angebracht (BGH NStZ 1983, 228).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82   

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https://dejure.org/1982,1903
BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts bezüglich der Annahme der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen - Erforderlichkeit der Darlegung der Zeugenaussage zwecks Überprüfungsmöglichkeit von Rechtsfehlern durch das Revisionsgericht - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 133
  • StV 1983, 186
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82
    Das Landgericht hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen nicht wiedergegeben und gewürdigt, obwohl sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    Eine dahingehend abschließende Bewertung scheidet allerdings hier aus, weil die Urteilsgründe schon die Angaben der Nebenklägerinnen zum Tatgeschehen nicht (Nebenklägerin B.   ) bzw. allenfalls bruchstückhaft (Nebenklägerin W.   ) mitteilen, was sich aufgrund der besonderen, in der Person der Zeuginnen liegenden Umstände als rechtlich bedenklich erweist (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 204 mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Die umfassende Darlegung einer bestimmten, einen Angeklagten belastenden Aussage und deren erschöpfende Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung mit Blick auf die Täterschaft eines Angeklagten als entscheidender Gesichtspunkt aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Die Wiedergabe einer bestimmten Zeugenaussage und deren Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe); lückenhafte Beweiswürdigung

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

    Rechtsfehlerhaft ist es regelmäßig auch, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 12/05

    Beweiswürdigung, Indizienbeweise; Täterschaft; zwingender Schluß

    Die Beweiswürdigung muss sich überdies mit den wesentlichen Umständen auseinandersetzen, deren Erörterung sich aufdrängt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 sowie Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 261 Rn. 6 und § 267 Rn. 12; BGHR, StPO § 261, Beweiswürdigung 11; BGH NStZ 1983, 133).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Vielmehr muß er sich auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGHSt 34, 29, 34; Hürxthal in KK 2. Aufl., § 261 StPO Rdn. 28 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   KG, 23.12.1982 - (4) Ss 101/82 (45/82)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2416
KG, 23.12.1982 - (4) Ss 101/82 (45/82) (https://dejure.org/1982,2416)
KG, Entscheidung vom 23.12.1982 - (4) Ss 101/82 (45/82) (https://dejure.org/1982,2416)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 1982 - (4) Ss 101/82 (45/82) (https://dejure.org/1982,2416)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1983, 186
  • StV 1983, 273
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    In diesem Sinne bedeutsam sind die Schreiben der Koordinierungsstelle des Bundeskriminalamtes indes nicht, da sie hauptsächlich für die im Wege des Freibeweises zu klärenden Frage der Verlesbarkeit anderer Teile der Urkunden relevant sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07, StraFo 2007, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 1983 - 2 Ss 349/82, StV 1983, 273; BeckOK StPO/Ganter, 46. Ed., § 256 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Ob diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt (so BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116; OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 262; KG StV 1983, 186 ; Loewe-Rosenberg/Lüderssen StPO , 24. Aufl., § 141 Rdnr. 55) oder ob dem Vorsitzenden bei der Anwendung der in § 140 Abs. 2 StPO enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (so OLG Hamm NStZ 1982, 298 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316 NStZ 1981, 490 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.0.

    1 St 125/82">StV 1982, 412; StV 1983, 186 ; StV 1985, 448 ; OLG Nürnberg StV 1987, 191 ; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ) und in der Kommentarliteratur (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 140 Rdnr. 23; KK-Laufhüttte a.a.0. § 140 Rdnr. 21; Loewe-Rosenberg-Lüderssen a.a.O. § 140 Rdnr. 45 jeweils m.w.N.) in der Regel die Schwere der Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO für gegeben erachtet, wenn eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist.

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 307/96

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel bei einer Straferwartung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 03.08.1993 - 4St RR 78/93

    Merkmal "beharrlich wiederholt" gem. § 148 Gewerbeordnung (GewO) als ein die

    Daneben kommen aber auch sonstige schwerwiegende Auswirkungen der zu verhängenden Sanktion auf das Leben des Angeklagten in Betracht (KG StV 1983, 186; einengend OLG Hamburg NStZ 1984, 281 [soweit sie sich mit Bestimmtheit absehen lassen]).
  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Der Ansicht, die Schwere der Tat bemesse sich in gleicher Weise auch nach den sonstigen Auswirkungen der zu verhängenden Sanktion auf das Leben des Angeklagten (so KG in Strafverteidiger 1983, 186; Molketin, Anwaltsblatt 1981, 217; H.-W. Schmidt MDR 1958, 644) folgt der Senat nicht.
  • OLG Köln, 25.06.2002 - Ss 266/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Vollstreckung einer Jugendstrafe ohne

    1 St 276/89|KG; 10.08.1989; 4 Ws 182/89|KG; 10.08.1989; 2 AR 131/89">NStZ 1990, 142; OLG Düsseldorf VRS 98, 198 [199] = JMinBl NW 2000, 123 = StV 2000, 408; OLG Düsseldorf VRS 75, 301 u. VRS 96, 30; OLG Hamm VRS 100, 38 [39] = NStZ-RR 2001, 107 [108] u. NStZ-RR 2001, 373; OLG Karlsruhe StV 1992, 23; KG StV 1982, 412 u. StV 1983, 186; OLG München wistra 1992, 237; OLG Stuttgart VRS 98, 360 u. StraFo 2001, 205; LG Oldenburg StV 1983, 236; Senat StV 1986, 238 ; SenE v. 30.05.1997 - Ss 219/97 - = VRS 93, 430; SenE v. 03.09.1999 - Ss 409/99 - = StV 2000, 70 L.; SenE v. 03.09.1999 - Ss 409/99 - SenE v. 14.03.2000 - Ss 125/00 - SenE v. 17.03.2000 - Ss 122/00 - SenE v. 14.11.2000 - Ss 426/00 - SenE v. 10.07.2001 - Ss 252/01 - SenE v. 16.11.2001 - Ss 376/01 - SenE v. 17.05.2002 - Ss 223/02 - Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 140 Rdnr. 23 m. w. Nachw.; Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 140 Rdnr. 21 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

    Die Schwere der Tat ist vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung zu beurteilen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 140 Rdnr. 23 m.w.N.), wobei auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, wozu auch ein drohender Bewährungswiderruf zählt, zu berücksichtigen sind (vgl. KG StV 83, 186; OLG Düsseldorf StraFo 99, 24; BayObLG NJW 95, 2738; OLG Köln StV 93, 402).
  • OLG Köln, 28.08.1998 - Ss 408/98
    Die Beurteilung der Schwere der Tat richtet sich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei eine Tat regelmäßig dann als schwer einzustufen ist, wenn eine Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung besteht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 75, 301; KG StV 83, 186; LG Oldenburg StV 83, 236; KG StV 1982, 412; Senat StV 1986, 238; SenE v. 21.11.89 - Ss 572/89, 22.8.1997 - Ss 470/97 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rdn 23; KK-Laufhütte, StPO 3. Aufl., § 140 Rdn 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 2 Ss 1387/90

    Strafprozeßrecht: Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Demgemäß ist in einer Reihe von Entscheidungen ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO aus dem Gesichtspunkt der Tatschwere bei Freiheitsstrafen unter zwei Jahren angenommen worden, so z. B. für ein Jahr Freiheitsstrafe bei deswegen von Gesetzes wegen eintretender Beendigung eines Beamtenverhältnisses KG in StV 1983, 186 ; bei einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von einem Jahr LG Darmstadt in StV 1990, 60 ; für eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr BayObLG in …
  • KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Der Verstoß gegen § 231 Abs. 2 StPO belegt den absoluten Revisionsgrund aus § 338 Nr. 5 StPO, da die Vernehmung des Zeugen Dr. P als Teil der Beweisaufnahme wesentlicher Bestandteil der Hauptverhandlung war (vgl. KG Strafverteidiger 1983, 186; OLG Hamm NJW 1992, 3252).
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