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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5552
BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83 (https://dejure.org/1983,5552)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1983 - 1 StR 51/83 (https://dejure.org/1983,5552)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 1 StR 51/83 (https://dejure.org/1983,5552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Wiedersetzung - Gewaltanwendung - Unterlassung - Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1974 - 4 StR 67/74

    Zur Frage, ob ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83
    Nach allgemeiner Auffassung gehört es zum Tatbestand des § 113 Abs. 1 StGB, daß einer bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden, bestimmten (konkreten) Vollstreckungshandlung eines dazu berufenden Beamten oder Soldaten Gewalt oder Drohung mit Gewalt entgegengesetzt wird, um den Beamten zur Unterlassung dieser Vollstreckungshandlung zu nötigen (BGHSt 25, 313, 314; OLG Hamm JMBlNW 1965, 44; OLG Zweibrücken NJW 1966, 1087; OLG Celle NJW 1973, 2215).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 127/82

    Vorliegen einer Vollstreckungshandlung gemäß § 113 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83
    Die von den beiden Angeklagten überfallenen Bundeswehrsoldaten nahmen jedoch durch ihren Streifengang im Kasernengelände weder eine bestimmte Vollstreckungshandlung vor noch zielte ihr Tun in diese Richtung; insoweit fehlte es an der Verwirklichung des Staatswillens zur Regelung eines konkreten Falles (vgl. BGH a.a.O.; BGH MDR 1982, 682).
  • OLG Celle, 10.04.1973 - 1 Ss 34/73
    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83
    Nach allgemeiner Auffassung gehört es zum Tatbestand des § 113 Abs. 1 StGB, daß einer bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden, bestimmten (konkreten) Vollstreckungshandlung eines dazu berufenden Beamten oder Soldaten Gewalt oder Drohung mit Gewalt entgegengesetzt wird, um den Beamten zur Unterlassung dieser Vollstreckungshandlung zu nötigen (BGHSt 25, 313, 314; OLG Hamm JMBlNW 1965, 44; OLG Zweibrücken NJW 1966, 1087; OLG Celle NJW 1973, 2215).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82   

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https://dejure.org/1983,4726
BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82 (https://dejure.org/1983,4726)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1983 - 2 StR 598/82 (https://dejure.org/1983,4726)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1983 - 2 StR 598/82 (https://dejure.org/1983,4726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei feststehendem Handeln im Affekt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 278
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82
    Zweifel über die Intensität des Affekts dürfen bei der Beurteilung der tatsächlichen Grundlagen für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten ausschlagen (BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82
    Ferner geben die Strafzumessungsgründe im Urteil vom 18. Dezember 1981 Anlaß zu dem Hinweis, daß die strafschärfend gewertete "überaus starke Brutalität" (mindestens elf mit erheblicher Wucht geführte Hiebe) durch die "affektive Erregung" beeinflußt gewesen sein kann und ihr deshalb möglicherweise ein zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen worden ist (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82
    Ferner geben die Strafzumessungsgründe im Urteil vom 18. Dezember 1981 Anlaß zu dem Hinweis, daß die strafschärfend gewertete "überaus starke Brutalität" (mindestens elf mit erheblicher Wucht geführte Hiebe) durch die "affektive Erregung" beeinflußt gewesen sein kann und ihr deshalb möglicherweise ein zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen worden ist (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; 1998, 406; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 12, 13, 17, 19) oder auf Grund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr., BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18; Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97, 27. Mai 1998 - 2 StR 233/98 und 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

    In Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB aber nur dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH StV 1983, 278; BGH NStZ 1986, 331; BGHSt 34, 313, 314).
  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 4/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei einer hirnorganischen

    Im letzteren Fall könnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 318; BGH StV 1983, 278; 1986, 381) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur ausnahmsweise in Betracht kommen.
  • BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erwähnte Bemerkung des Tatrichters über die Auswirkung einer alkoholischen Beeinträchtigung gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß eine durch Alkohol ausgelöste Verminderung der Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen rechtfertigen kann (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH StV 1983, 278; 1986, 381).
  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83

    Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Hinweis des Tatrichters auf "toxische Erscheinungen am Gehirn als Folgen des Alkoholmißbrauchs" (UA S. 11) reicht nicht aus, um die Voraussetzungen zu belegen, unter denen chronischer Alkoholmißbrauch im Zusammenhang mit sonstigen Störungen ausnahmsweise die Anwendung des § 63 StGB begründen kann (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; Strafverteidiger 1983, 278; bei Holtz MDR 1983, 448); im vorliegenden Fall steht ersichtlich die "Fehleinstellung" des Angeklagten zum Alkohol (UA S. 13) im Vordergrund.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12683
BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83 (https://dejure.org/1983,12683)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1983 - 5 StR 71/83 (https://dejure.org/1983,12683)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1983 - 5 StR 71/83 (https://dejure.org/1983,12683)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit im Falle angeborenen Schwachsinns in Verbindung mit Alkoholgenuss - Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Papierfundstellen

  • StV 1983, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 828/75

    Aufhebung eines Urteils aufgrund Zweckverkennung des § 63 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 - und 30. April 1976 - 2 StR 199/76).
  • BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 - und 30. April 1976 - 2 StR 199/76).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Bei einer krankhaften seelischen Störung, die nicht für sich allein, sondern nur durch das Zusammentreffen mit Alkoholkonsum die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigt, ist die Anwendung des § 63 StGB nur ausnahmsweise zu begründen (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH bei Holtz MDR 1983, 448; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 28. April 1983 - 3 StR 79/83 - sowie vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83 - und vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83; Stree in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 63 Rdn 12; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 63 Rdn 2).
  • BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83

    Abgrenzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus von anderen

    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.10.1984 - 4 StR 624/84

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB)

    Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.).
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