Rechtsprechung
BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines unvollständig unterzeichneten Eröffnungsbeschlusses - Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses durch gesprächsweise Einigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
- BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82
Papierfundstellen
- StV 1983, 318
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter); …
Denn allein die Erörterung der Beweislage beinhaltet noch nicht die Willensäußerung, die Eröffnung zu beschließen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82, StV 1983, 318). - OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19
Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge
Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein absolutes Verfahrenshindernis dar, das zur Verfahrenseinstellung führt (BGH StV 1983, 318; BGH, StV 2015, 740; SenE v. 21.01.2003 - Ss 456/02 - = VRS 104, 364 [365] = NStZ 2004, 281; SenE v. 26.09.2003 - Ss 388/03 - = NStZ-RR 2003, 49 [50]; SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 11.08.2009 - 81 Ss 35/09 - SenE v. 22.05.2012 - III-1 RVs 79/12 - SenE v. 29.06.2016 - III-1RVs 128/16 - SenE v. 25.09.2018 - III-1 RVs 191/18 -). - BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen …
Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318). - OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97
Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83
Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss
Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82 - und vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82 -).".
Rechtsprechung
BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweiserhebungsanspruch eines Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 6
Papierfundstellen
- StV 1983, 318
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82
Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den …
Allerdings darf das Gericht von einer antragsgemäß beschlossenen Beweisaufnahme nicht ohne weiteres, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Grund eines neuerlichen, nach Anhörung der Beteiligten zu erlassenden (§ 33 Abs. 1 StPO) und zu begründenden Beschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO) absehen (RGSt 57, 165 f; RG JW 1927, 2706 f mit Anmerkung Mannheim; RG JW 1931, 1610 f mit Anmerkung Bohne; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. April 1983 - 1 StR 215/83 - und 17. Mai 1983 - 1 StR 246/83 - Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 773). - BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90
Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines …
Das Gericht hat zu berücksichtigen, daß die Bekanntgabe des Wohnortes oder gar der Wohnanschrift von Zeugen oder Sachverständigen einen Eingriff in ihren durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich darstellt, der nur im überwiegenden Allgemeininteresse - so zur Wahrheitsfindung im Strafprozeß - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen ist (zur Rechtsstellung des Zeugen vgl. BVerfGE 38, 105, 114; vgl. ferner Schlund NJW 1972, 1035 sowie Granderath MDR 1983, 797, 798). - BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines …
Dem tritt der Senat - auch unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 19. April 1983 (1 StR 215/83) - bei.
- OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90
Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht
Der Zeuge ist nicht bloßes Objekt des Verfahrens (vgl. Granderath MDR 1983, 797 ). - BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85
Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne …
Daß das Landgericht ohne Gerichtsbeschluß von der Beweiserhebung abgesehen hat, obwohl es diese aufgrund eines unbedingt gestellten Beweisantrags angeordnet hatte, nötigt zur Aufhebung des Urteils, soweit es Boumis betrifft (BGH, Beschluß vom 19. April 1983 - 1 StR 315/83 = StV 1983, 318). - OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 2 RVs 15/18
Einheitliche Behandlung von doppelt eingelegter Revision
Vielmehr betreffen die Erklärungen ein und dasselbe Rechtsmittel, überdessen Zulässigkeit nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH BeckRS 1983, 31108446; NStZ 1996, 202;… Jesse in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 302 Rdn. 87).
Rechtsprechung
BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eröffnungsbeschluß - Unterzeichnung - Strafkammervorsitzender - Mündliche Einigung - Eröffnung des Hauptverfahrens
Verfahrensgang
- BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
- BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82
Papierfundstellen
- StV 1983, 318
Rechtsprechung
BGH, 29.03.1983 - 5 StR 132/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Hinweggehens über die Beweisbehauptung des Vorliegens einer Alkoholiker-Epilepsie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 318
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit …
Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).