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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3810
BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,3810)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,3810)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,3810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unvollständig unterzeichneten Eröffnungsbeschlusses - Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses durch gesprächsweise Einigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1983, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    Nach dem Inhalt der von dem Vorsitzenden abgegebenen dienstlichen Äußerung (Bd. II d.A. Bl. 8) kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein wirksamer Eröffnungsbeschluß nach Beratung der Strafkammer erlassen und lediglich unvollständig unterzeichnet worden ist (BGHSt 10, 278, 279).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    In der Hauptverhandlung ist ein Eröffnungsbeschluß nicht nachgeholt worden (BGHSt 29, 224).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    Eine ordnungsmäßige Beschlußfassung läge auch dann nicht vor, wenn sich die Mitglieder der Kammer - wie dies der Vorsitzende in seiner Erklärung andeutet - nach Eingang der Anklage gesprächsweise über die Eröffnung des Hauptverfahrens einig geworden wären (BGH NStZ 1981, 448).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    "Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer muß eingestellt werden, weil ihm ein wirksamer Eröffnungsbeschluß nicht zugrunde liegt (BGHSt 29, 351, 355).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Denn allein die Erörterung der Beweislage beinhaltet noch nicht die Willensäußerung, die Eröffnung zu beschließen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82, StV 1983, 318).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein absolutes Verfahrenshindernis dar, das zur Verfahrenseinstellung führt (BGH StV 1983, 318; BGH, StV 2015, 740; SenE v. 21.01.2003 - Ss 456/02 - = VRS 104, 364 [365] = NStZ 2004, 281; SenE v. 26.09.2003 - Ss 388/03 - = NStZ-RR 2003, 49 [50]; SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 11.08.2009 - 81 Ss 35/09 - SenE v. 22.05.2012 - III-1 RVs 79/12 - SenE v. 29.06.2016 - III-1RVs 128/16 - SenE v. 25.09.2018 - III-1 RVs 191/18 -).
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

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  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82 - und vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82 -).".
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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82   

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https://dejure.org/1983,9666
BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,9666)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,9666)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,9666)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eröffnungsbeschluß - Unterzeichnung - Strafkammervorsitzender - Mündliche Einigung - Eröffnung des Hauptverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1983, 318
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83   

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https://dejure.org/1983,2954
BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83 (https://dejure.org/1983,2954)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1983 - 1 StR 215/83 (https://dejure.org/1983,2954)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1983 - 1 StR 215/83 (https://dejure.org/1983,2954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1983, 318
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83
    Da die Zeugen als unerreichbar angesehen wurden, hätte die Strafkammer in diesem Beschluß darlegen müssen, daß sie unter Beachtung ihrer Aufklärungspflicht alle der Bedeutung der Aussagen für die Entscheidung entsprechenden Bemühungen vergeblich entfaltet hatte und keine begründete Aussicht bestand, die Zeugen in absehbarer Zeit zu erreichen (BGHSt 22, 118, 120; BGH NStZ 1982, 78, 127 und 212; zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit im einzelnen vgl. Herdegen a.a.O. Rdn. 91 f. und Gollwitzer a.a.O. Rdn. 233 ff. m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81

    Zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83
    Da die Zeugen als unerreichbar angesehen wurden, hätte die Strafkammer in diesem Beschluß darlegen müssen, daß sie unter Beachtung ihrer Aufklärungspflicht alle der Bedeutung der Aussagen für die Entscheidung entsprechenden Bemühungen vergeblich entfaltet hatte und keine begründete Aussicht bestand, die Zeugen in absehbarer Zeit zu erreichen (BGHSt 22, 118, 120; BGH NStZ 1982, 78, 127 und 212; zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit im einzelnen vgl. Herdegen a.a.O. Rdn. 91 f. und Gollwitzer a.a.O. Rdn. 233 ff. m.w.N.).
  • RG, 08.12.1922 - I 878/22

    1. Darf der Schwurgerichtsvorsitzende beim Beginn der Hauptverhandlung den

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83
    Sie durfte nicht ohne weiteres und nur durch einen Gerichtsbeschluß (§ 244 Abs. 6 StPO) - nach Anhörung der Beteiligten (§ 33 Abs. 1 StPO) - rückgängig gemacht werden (vgl. RGSt 57, 165, 166; RG JW 1931, 1610 Nr. 68 m. zust. Anm. von Bohne; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 3. Aufl. S. 415; Herdegen in KK § 244 Rdn. 63; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 123).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Allerdings darf das Gericht von einer antragsgemäß beschlossenen Beweisaufnahme nicht ohne weiteres, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Grund eines neuerlichen, nach Anhörung der Beteiligten zu erlassenden (§ 33 Abs. 1 StPO) und zu begründenden Beschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO) absehen (RGSt 57, 165 f; RG JW 1927, 2706 f mit Anmerkung Mannheim; RG JW 1931, 1610 f mit Anmerkung Bohne; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. April 1983 - 1 StR 215/83 - und 17. Mai 1983 - 1 StR 246/83 - Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 773).
  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Das Gericht hat zu berücksichtigen, daß die Bekanntgabe des Wohnortes oder gar der Wohnanschrift von Zeugen oder Sachverständigen einen Eingriff in ihren durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich darstellt, der nur im überwiegenden Allgemeininteresse - so zur Wahrheitsfindung im Strafprozeß - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen ist (zur Rechtsstellung des Zeugen vgl. BVerfGE 38, 105, 114; vgl. ferner Schlund NJW 1972, 1035 sowie Granderath MDR 1983, 797, 798).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Dem tritt der Senat - auch unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 19. April 1983 (1 StR 215/83) - bei.
  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

    Der Zeuge ist nicht bloßes Objekt des Verfahrens (vgl. Granderath MDR 1983, 797 ).
  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85

    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne

    Daß das Landgericht ohne Gerichtsbeschluß von der Beweiserhebung abgesehen hat, obwohl es diese aufgrund eines unbedingt gestellten Beweisantrags angeordnet hatte, nötigt zur Aufhebung des Urteils, soweit es Boumis betrifft (BGH, Beschluß vom 19. April 1983 - 1 StR 315/83 = StV 1983, 318).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 2 RVs 15/18

    Einheitliche Behandlung von doppelt eingelegter Revision

    Vielmehr betreffen die Erklärungen ein und dasselbe Rechtsmittel, überdessen Zulässigkeit nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH BeckRS 1983, 31108446; NStZ 1996, 202; Jesse in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 302 Rdn. 87).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1983 - 5 StR 132/83   

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https://dejure.org/1983,15170
BGH, 29.03.1983 - 5 StR 132/83 (https://dejure.org/1983,15170)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1983 - 5 StR 132/83 (https://dejure.org/1983,15170)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1983 - 5 StR 132/83 (https://dejure.org/1983,15170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Hinweggehens über die Beweisbehauptung des Vorliegens einer Alkoholiker-Epilepsie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 318
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit

    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
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