Rechtsprechung
BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- StV 1983, 502
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.11.1983 - 5 StR 195/83
Unterbrechung der Verjähungsfrist bei der Strafverfolgung - Der Tatbestand der …
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH Urteil vom 23. August 1983 - 5 StR 88/83 -).Tat- und Täterbezogene Umstände können nicht immer scharf von einander abgegrenzt werden (BGH NStZ 1982, 114); ob ein Gesichtspunkt zu den besonderen Umständen im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB oder zu den einfachen Strafmilderungsgründen gehört, läßt sich nicht generell festlegen (BGH Urteil vom 23. August 1983 - 5 StR 88/83 -).
- BGH, 04.09.1991 - 2 StR 300/91
Strafmilderungsgrund - Wirtschaftliche Situation des Angeklagten - Geständnis - …
Der Bundesgerichtshof hat indes schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB in Zweifelsfällen bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285 (286); BGH StV 1983, 502;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Umstände, besondere 3 und BtMG § 29 - Bewährung 1). - BGH, 13.11.1985 - 2 StR 564/85
Anforderungen an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung
Nach der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs können bereits Milderungsgründe, die für sich betrachtet nur von durchschnittlichem Gewicht sind, durch ihr Zusammentreffen besondere Bedeutung erlangen und eine Strafaussetzung rechtfertigen (BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Müller NStZ 1985, 158, 160). - BGH, 09.10.1985 - 2 StR 498/85
Strafschärfende Verwendung eines Umstandes, der bereits Tatmerkmal ist
Milderungsgründe, die für sich betrachtet nur von durchschnittlichem Gewicht sind, können durch ihr Zusammentreffen besondere Bedeutung erlangen und eine Strafaussetzung rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118; BGH Strafverteidiger 1983, 502).
Rechtsprechung
BGH, 02.09.1983 - 2 StR 413/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56
Papierfundstellen
- StV 1983, 502
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Der Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Wirkung nicht zu (BGHSt 21, 81; 24, 239;… BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291; 1983, 135; StV 1983, 502).
Rechtsprechung
BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Begründung für die Versagung der Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Ausreichen einer formelhaften Begründung für die Ablehnung der Aussetzung bei Vorliegen von Besonderheiten des Falles - Erfordernis der Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände in der Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 502
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung …
Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84). - BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84
Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im …
Weisen jedoch Tat und Täter Besonderheiten auf, reicht eine solche formelhafte Begründung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1978 - 4 StR 265/78 -, vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83 - und vom 11. August 1983 - 4 StR 344/83;… vgl. ferner LK 10. Aufl., § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und Rdn. 54 a.E.).