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   BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83   

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https://dejure.org/1983,4370
BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83 (https://dejure.org/1983,4370)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1983 - 5 StR 88/83 (https://dejure.org/1983,4370)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1983 - 5 StR 88/83 (https://dejure.org/1983,4370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Umstände, die für sich allein nur durchschnittliche und einfache Hinderungsgründe sein würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; NStZ 1982, 114; GA 1982, 39).

    Täter- und tatbezogene Umstände können nicht immer scharf voneinander abgegrenzt werden (BGH WJW 1977, 1247 f; BGH GA 1980, 106; BGH Strafverteidiger 1981, 120 f; 1983, 18; BGH NStZ 1982, 114).

  • BGH, 25.06.1974 - 5 StR 221/74

    Einordnung der Persönlichkeit des Täters im Rahmen einer Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 30.09.1975 - 5 StR 342/75

    Mordmerkmal der Heimtücke und Eifersucht als niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf seltene Ausnahmefälle beschränkt (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 69, 121, 337; BGH Strafverteidiger 1982, 570).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf seltene Ausnahmefälle beschränkt (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 69, 121, 337; BGH Strafverteidiger 1982, 570).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf seltene Ausnahmefälle beschränkt (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 69, 121, 337; BGH Strafverteidiger 1982, 570).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 195/83

    Unterbrechung der Verjähungsfrist bei der Strafverfolgung - Der Tatbestand der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH Urteil vom 23. August 1983 - 5 StR 88/83 -).

    Tat- und Täterbezogene Umstände können nicht immer scharf von einander abgegrenzt werden (BGH NStZ 1982, 114); ob ein Gesichtspunkt zu den besonderen Umständen im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB oder zu den einfachen Strafmilderungsgründen gehört, läßt sich nicht generell festlegen (BGH Urteil vom 23. August 1983 - 5 StR 88/83 -).

  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 300/91

    Strafmilderungsgrund - Wirtschaftliche Situation des Angeklagten - Geständnis -

    Der Bundesgerichtshof hat indes schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB in Zweifelsfällen bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285 (286); BGH StV 1983, 502; BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Umstände, besondere 3 und BtMG § 29 - Bewährung 1).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 564/85

    Anforderungen an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Nach der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs können bereits Milderungsgründe, die für sich betrachtet nur von durchschnittlichem Gewicht sind, durch ihr Zusammentreffen besondere Bedeutung erlangen und eine Strafaussetzung rechtfertigen (BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Müller NStZ 1985, 158, 160).
  • BGH, 09.10.1985 - 2 StR 498/85

    Strafschärfende Verwendung eines Umstandes, der bereits Tatmerkmal ist

    Milderungsgründe, die für sich betrachtet nur von durchschnittlichem Gewicht sind, können durch ihr Zusammentreffen besondere Bedeutung erlangen und eine Strafaussetzung rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118; BGH Strafverteidiger 1983, 502).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83   

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https://dejure.org/1983,8154
BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83 (https://dejure.org/1983,8154)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1983 - 3 StR 214/83 (https://dejure.org/1983,8154)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83 (https://dejure.org/1983,8154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Begründung für die Versagung der Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Ausreichen einer formelhaften Begründung für die Ablehnung der Aussetzung bei Vorliegen von Besonderheiten des Falles - Erfordernis der Darlegung und Abwägung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 502
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
    Um eine revisionsrechtliche Nachprüfung der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu ermöglichen, ist in solchen Fällen vielmehr eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 70).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
    Um eine revisionsrechtliche Nachprüfung der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu ermöglichen, ist in solchen Fällen vielmehr eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 70).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
    Dabei können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337).
  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
    Ob solche besonderen Umstände die Tat oder die Persönlichkeit des Täters betreffen, läßt sich häufig nicht voneinander trennen (BGH NStZ 1982, 114).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84

    Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung

    Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84

    Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im

    Weisen jedoch Tat und Täter Besonderheiten auf, reicht eine solche formelhafte Begründung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1978 - 4 StR 265/78 -, vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83 - und vom 11. August 1983 - 4 StR 344/83; vgl. ferner LK 10. Aufl., § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und Rdn. 54 a.E.).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1983 - 2 StR 413/83   

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https://dejure.org/1983,3599
BGH, 02.09.1983 - 2 StR 413/83 (https://dejure.org/1983,3599)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1983 - 2 StR 413/83 (https://dejure.org/1983,3599)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1983 - 2 StR 413/83 (https://dejure.org/1983,3599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Dauer des Verfahrens zwischen einem Urteil und einem angefochtenen Urteil bei einer Gesamtstrafenbildung - Folgen eines "nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung treten"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1983, 502
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 02.09.1983 - 2 StR 413/83
    Dabei tritt in den Hindergrund die Dauer des Verfahrens zwischen den Taten und dem Urteil des Landgerichts vom 3. Dezember 1976; hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Juli 1979 unter Hinweis auf BGHSt 24, 239 bereits das Notwendige ausgeführt (vgl. S. 4 des Urteils).

    Auch die weitere Verzögerung begründet zwar kein Verfahrenshindernis; insoweit ist an der Entscheidung BGHSt 24, 239 festzuhalten.

    Sie zwingt jedoch zu der Erwägung, ob nicht jetzt gegen die Angeklagten aus den rechtskräftigen Einzelstrafen unter Anwendung der in BGHSt 24, 239 entwickelten Grundsätze Gesamtfreiheitsstrafen zu verhängen sind, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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